AfD für „Grenzen der Einbürgerung“
Berlin: (hib/STO) „Deutsche Staatsangehörigkeit nur gezielt vergeben - Klare Grenzen der Einbürgerung aufzeigen“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (19/26547), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll Ausländern, die Behörden über ihre wahre Identität oder Staatsbürgerschaft vorsätzlich durch falsche oder unvollständige Angaben getäuscht haben, eine Einbürgerung grundsätzlich dauerhaft verwehrt bleiben. Ferner sollen bei der Einbürgerung Verurteilungen zu Geld- oder Freiheitsstrafen sowie Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz laut Vorlage „zumindest bei Betrugs- und Gewaltdelikten zukünftig immer ausdrückliche Berücksichtigung finden, wobei Gewaltdelikte einer Einbürgerung grundsätzlich entgegenstehen müssen“.
Zudem sollen nach dem Willen der Fraktion neben einem Einbürgerungstest im Regelfall noch weitere grundlegende Kenntnisse in der politischen Bildung in Form von 60 Pflichtunterrichtsstunden nachzuweisen sein, „die insbesondere das Grundgesetz und seine Freiheits- und Gleichheitsrechte betreffen. Auch soll dem Antrag zufolge ein schriftlich abzugebendes Bekenntnis erforderlich sein, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik zu achten. Dieses Bekenntnis soll laut Vorlage auf der Einbürgerungsurkunde “zur stetigen Erinnerung abgedruckt und unterschrieben sein„.
Ferner plädiert die Fraktion, dass im Rahmen der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde in den jeweiligen Amtsräumen gemeinsam mit dem Abholer “als klares Bekenntnis zur Bundesrepublik Deutschland die dritte Strophe des Liedes der Deutschen von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben im Rahmen einer feierlichen Übergabezeremonie anzustimmen„ ist.