Experten befürworten Digitalisierung im Gesundheitswesen
Berlin: (hib/PK) Die von der Bundesregierung geplante Digitalisierung im Gesundheitswesen wird von Fachverbänden grundsätzlich als sinnvoll erachtet. Die Verbände sehen unter anderem in der Ausweitung der Videoangebote eine Möglichkeit, die Versorgung der Patienten zu verbessern. Die Sachverständigen äußerten sich anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am Mittwoch über den Entwurf der Bundesregierung für das sogenannte Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) (19/27652) in schriftlichen Stellungnahmen.
Die Vorlage sieht eine Weiterentwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGAs), den Ausbau der Telemedizin, zusätzliche Einsatzmöglichkeiten in der Telematikinfrastruktur (TI) und eine stärkere digitale Vernetzung vor.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sieht in dem Entwurf große Potenziale, um Versorgungsbrüche im fragmentierten Gesundheitssystem zu reduzieren. Voraussetzung sei allerdings, dass auch die Pflegeeinrichtungen an die digitalen Netze angeschlossen würden. Vielerorts verfügten Einrichtungen noch nicht über Internet-Anschlüsse und WLAN-Netze, was jedoch die Voraussetzung sei für eine Anbindung an die TI und den Einsatz elektronischer Verordnungen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärte, Videosprechstunden könnten bei geeigneten Indikationen und Fallkonstellationen eine Ergänzung sein. Der unmittelbare persönliche Kontakt zwischen Arzt und Patient müsse aber der Maßstab bleiben.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) forderten in ihrem Bereich eine Ausweitung der Videosprechstunden über die Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen hinaus. Auch wenn telemedizinische Verfahren im zahnärztlich-kurativen Bereich von nachgelagerter Bedeutung seien, spielten Videosprechstunden bei Information, Beratung und Aufklärung eine zunehmend wichtige Rolle. Die Verbände kritisierten die geplante Ablösung der Notfalldaten (NFD) von der eGK und warnten, die Daten könnten in Offline- und Ausfallszenarien nicht mehr verfügbar sein.
Auf Videoangebote setzt auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Derzeit könnten Psychotherapeuten ihren Patienten keine Akutbehandlungen per Video anbieten. Damit blieben die Chancen der Digitalisierung ausgerechnet für solche Patienten ungenutzt, die besonders dringend auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen seien. Der Verband schlug vor, bei der Förderung der Videobehandlung auch die psychotherapeutische Akutbehandlung zu berücksichtigen.
Der Gesetzentwurf stieß bei der Bundespflegekammer mit einigen Einschränkungen auf Zustimmung. Die Kammer kritisierte, dass die Videobehandlung in der Pflege nicht umfänglich vorgesehen sei. Dies stehe im Widerspruch zu den Möglichkeiten für Heilmittelerbringer und Hebammen. Die reine Pflegeberatung per Video greife zu kurz, auch in der Pflege könnten die Videokonsultation und das Videomonitoring eine wichtige Rolle spielen, etwa bei der Wundbehandlung. Die Videobehandlung sollte auch für die Pflege ermöglicht werden.