Änderungen bei Teilhabeleistungen
Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch dem Gesetzentwurf (19/27400) der Bundesregierung für ein Teilhabestärkungsgesetz in geänderter Fassung zugestimmt. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, während sich die Oppositionsfraktionen enthielten.
Das Gesetz sieht zahlreiche Änderungen in den Sozialgesetzbüchern vor, die den Alltag von Menschen mit Behinderungen erleichtern sollen. Unter anderem soll sich die Betreuungssituation in den Jobcentern verbessern, Gewaltschutzkonzepte sollen Menschen, die in Einrichtungen leben, besser vor Übergriffen schützen. Menschen mit Behinderungen soll der Zutritt nicht wegen der Begleitung eines Assistenz- oder Blindenführhundes verweigert werden können. Die eingefügten Änderungen betreffen unter anderem Regelungen zur Anrechnung der Warmmiete, die Aufnahme digitaler Gesundheitsanwendungen in den Katalog der medizinischen Rehabilitationsleistungen, die Beteiligung der Jobcenter an dem Rehabilitationsprozess und Klarstellungen beim Thema Gewaltschutzkonzepte.
Ferner standen noch zahlreiche Anträge der Oppositionsfraktionen zur Debatte, die jedoch abgelehnt wurden: ein Antrag (19/22929) der AfD-Fraktion zu Teilhabeleistungen in Krankenhäusern; zwei Anträge (19/24886; 19/14503) der FDP-Fraktion zur umfassenden Inklusion und zum Assistenzhundegesetz; zwei Anträge (19/27299; 19/27316) der Fraktion Die Linke zur Selbstbestimmung und zu Assistenzhunden und ein Antrag (19/24437) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Sozialstaat auf Augenhöhe - Zugang zu Teilhabeleistungen verbessern“.