09.07.2021 Auswärtiges — Antwort — hib 886/2021

Korrekturbitten des Auswärtigen Amtes

Berlin: (hib/AHE) Das Auswärtige Amt hat im dritten Quartal 2020 in keinem Fall bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ersucht. Das geht aus der Antwort (19/31209) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/30904) der AfD-Fraktion hervor. Das Ministerium gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom Auswärtigen Amt veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben würden und das Amt einen Hinweis für geeignet und angemessen erachte. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht.

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