16.07.2021
Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 899/2021
Keine Korrekturersuchen des GBA im 3. Quartal 2020
Berlin: (hib/MWO) Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im 3. Quartal 2020 weder unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe noch ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/31446) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31197).