Mehrheit, absolute
Bei der absoluten Mehrheit muss das Abstimmungsergebnis um mindestens eine Stimme über der Hälfte aller Abgeordneten liegen. Die absolute Mehrheit ist erforderlich bei der Wahl des Bundestagspräsidenten und seiner Stellvertreter, des Bundeskanzlers und der Wehrbeauftragten, bei einer Vertrauensfrage des Kanzlers und beim konstruktiven Misstrauensvotum.