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Mehrheit, absolute
Bei der sogenannten absoluten Mehrheit (Mehrheit der Mitglieder des Bundestages) muss das Abstimmungsergebnis um mindestens eine Stimme über der Hälfte aller Abgeordneten(Interner Link) liegen. Die absolute Mehrheit ist erforderlich bei der Wahl des Bundestagspräsidenten(Interner Link) und seiner Stellvertreter, der Wahl des Bundeskanzlers(Interner Link), der Wahl des Wehrbeauftragten(Interner Link) sowie bei Abstimmungen über eine Vertrauensfrage(Interner Link) des Bundeskanzlers und über den Antrag auf ein Misstrauensvotum(Interner Link). (>Mehrheit, einfache(Interner Link))