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26.04.2024 Bundestagsnachrichten — Bericht — hib 288/2024

„Das Parlament“: Das war die Sitzungswoche im Bundestag

Berlin: (hib/SCR) Der Bundestag hat die Sitzungswoche mit Debatten und weitreichenden Beschlüssen in der Klima- und Energiepolitik beendet. In den Tagen zuvor ging es im Parlament unter andrem um den außenpolitischen Kurs gegenüber dem Iran, die Nähe der AfD zu Russland und China, die Einführung des Veteranentages, die Aufarbeitung der Corona-Pandemie und den Umgang mit nichtinvasiven Pränataltests. Dazu berichtet die Redaktion von „Das Parlament“ auf ihrer Webseite.

Klimaschutzgesetz und Solarpaket-1

Der Freitag stand im Zeichen der Energie- und Klimapolitik. Der Bundestag beschloss das Solarpaket-1 und eine Änderung des Klimaschutzgesetzes. Über beide Themen wurde in den vergangenen Monaten innerhalb der Koalition hart gerungen. Der Bericht zur Debatte:

Darum geht es im Solarpaket-1: https://www.das-parlament.de/wirtschaft/energie/darum-geht-es-im-solarpaket-des-bundesregierung

Das ändert sich im Klimaschutzgesetz: https://www.das-parlament.de/wirtschaft/klimaschutz/debatte-um-klimaschutzgesetz-geht-weiter

Vermerke zum Atomausstieg

Energiepolitische Entscheidungen der Vergangenheit holten die Bundesregierung in dieser Woche durch Berichte des Magazins „Cicero“ ein. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Umweltministerin Steffi Lemke stellten sich am Freitagmorgen in den Ausschüssen den Fragen der Abgeordneten rund um die Frage, wie in ihren Ministerien mit abweichenden Meinungen zum Atomausstieg umgegangen wurde. Der Bericht: https://www.das-parlament.de/wirtschaft/energie/minister-dementiert-im-bundestag-vorwurf-der-taeuschung

AfD-Politiker weiter unter Druck

Am Donnerstag sah sich die AfD einmal mehr scharfen Angriffen im Bundestag ausgesetzt. Anlass war dieses Mal die Verhaftung eines Mitarbeiters des Europaabgeordneten Maximilian Krah. Ihm wird Spionage für China vorgeworfen. Auch das Europäische Parlament erhöht den Druck auf die AfD: Die Partei soll ihre Finanzbeziehungen zum Kreml offenlegen. Der Bericht: https://www.das-parlament.de/inland/innenpolitik/afd-politiker-weiter-unter-druck

Maskenaffäre: Strafrecht verschärft

Eine andere Affäre hat der Bundestag nun rechtspolitisch aufgearbeitet. In Reaktion auf die Maskenaffäre verschärften die Abgeordneten das Strafrecht. Für „unzulässige Interessenwahrnehmung“ können Abgeordnete nun bis zu drei Jahre ins Gefängnis wandern. Der Bericht: https://www.das-parlament.de/inland/recht/bezahlte-einflussnahme-kann-ins-gefaengnis-fuehren

Veteranentag am 15. Juni

Nach längerer Diskussion hat der Bundestag am Donnerstag ein Zeichen für Soldaten und die Bundeswehr gesetzt. Am 15. Juni soll jährlich ein Veteranentag begangen werden. Der Bericht: https://www.das-parlament.de/inland/verteidigung/bundestag-beschliesst-veteranentag

Umgang mit dem Iran

Den außenpolitischen Kurs gegenüber dem Iran thematisierte die CDU/CSU-Fraktion am Donnerstagmorgen. Sie verlangt von der Bundesregierung mehr Härte. Der Bericht: https://www.das-parlament.de/aussen/aussenpolitik/ende-der-illusionen

Wunsch nach internationaler Digitalpolitik

Ebenfalls mehr Engagement auf internationaler Bühne wünschte sich die Union von der Bundesregierung im Bereich der Digitalpolitik. Die Fraktion fürchtet, dass China das Rennen machen könnte. Der Bericht: https://www.das-parlament.de/wirtschaft/digitales/union-will-deutschland-aus-der-digitalen-defensive-holen

Aufarbeitung der Corona-Pandemie

In der Diskussion um die Aufarbeitung der Corona-Pandemie positioniert sich die AfD. Sie fordert eine Enquete-Kommission, dafür zeigt sich auch die FDP grundsätzlich offen. Im Gespräch ist aber auch ein Bürgerrat. Der Bericht: https://www.das-parlament.de/inland/gesundheit/abgeordnete-wollen-corona-notlage-aufarbeiten

Nichtinvasive Pränataltests

Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten will die Auswirkung nichtinvasiver Pränataltests unter die Lupe nehmen. Einen Antrag dazu debattierte der Bundestag am Mittwoch. Der Test gibt Hinweise auf eine mögliche Trisomie des Kindes. Kritiker sehen darin eine fragwürdige Selektion. Der Bericht: https://www.das-parlament.de/inland/gesundheit/abgeordnete-wollen-kritische-pruefung-vorgeburtlicher-bluttests

EPaper ab sofort verfügbar

Das EPaper der aktuellen Ausgabe von „Das Parlament“ ist kostenfrei hier abrufbar: https://www.das-parlament.de/epaper/2024/18_20/index.html#0

Aktuelle APuZ-Ausgabe

Die von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegebene Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte“ befasst sich in der aktuellen Ausgabe mit dem Thema „Doppelte Staatsgründung“. Online lesen oder das kostenfreie PDF herunterladen: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/doppelte-staatsgruendung-2024/

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26.04.2024 1. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 287/2024

GIZ wollte Ortskräfte an anderen Orten im Land unterbringen

Berlin: (hib/CRS) Im Mittelpunkt der 72. Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses Afghanistan des Bundestages am Donnerstag stand die Evakuierung der Ortskräfte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan. Dazu befragte der Ausschuss als erste Zeugin die ehemalige Vorstandssprecherin der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) Tanja Gönner. Gönner informierte den Ausschuss über die Evakuierungsbemühungen der GIZ und ihre Kontakte zur damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (beide CDU).

Die Juristin berichtete, dass sie damals bei der GIZ für die Unternehmenssicherheit zuständig gewesen sei. Sie sei immer informiert gewesen, wie sich die Lage in Afghanistan entwickelte, aber das Operative sei nicht in ihrem Aufgabenbereich gewesen. In der „intensiven Phase“ jedoch habe sie auch zwei Mal die damalige Bundeskanzlerin und auch die damalige Bundesministerin für Verteidigung Kramp-Karrenbauer kontaktiert.

Dabei sei es vor allem darum gegangen, direkten Kontakt zu den deutschen Kräften im Flughafen Kabul zu bekommen, um Ortskräfte und ihre Familien in den Flughafen bringen zu können. Aber auch darum, herauszufinden, wie lange der Einsatz US-Kräfte im Kabuler Flughafen dauern könnte. Alle diese Bemühungen hätten nicht zu größerem Erfolg geführt, weil die Umstände am Flughafen dies nicht erlaubt hätten. Laut Gönner sind es am Ende 20 bis 30 Ortskräfte und ihre Familien gewesen, die ausgeflogen werden konnten. „Als die Amerikaner die Evakuierung beendeten, war klar, dass die meisten Mitarbeiter nicht evakuiert werden konnten“, sagte sie.

Gönner räumte ein, dass die GIZ geplant hatte, die Ortskräfte aus Sicherheitsgründen notfalls an anderen Standorten innerhalb des Landes unterzubringen. Diese Überlegung habe mit dem Wunsch der GIZ zu tun gehabt, weiterhin in Afghanistan tätig zu sein. Gönner führte aus, dass sie ein Szenario für wahrscheinlich hielt, in dem die Taliban an der Macht beteiligt werden würden. Unter Umständen hätte das eine Fortsetzung der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ermöglicht. Dabei hätten für die GIZ die Sicherheit der nationalen Mitarbeiter und daher auch Sicherheitsgarantien im Fokus gestanden. Seitens der Bundesregierung habe es Versuche gegeben, erinnerte sich Gönner, mit den Taliban direkte Gespräche zu führen, um herauszufinden, ob die Entwicklungszusammenarbeit später weitergeführt werden könnte.

Die Zeugin unterstrich, dass das gesetzlich vorgesehene Ortskräfteverfahren (OKV) „sehr bürokratisch und langwierig“ sei. Man hätte ab April 2021 vertiefte Gespräche mit dem Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geführt, um eine Änderung des Verfahrens zu erreichen. Im Rahmen von Gesprächen, fügte Gönner hinzu, sei darauf hingewiesen worden, dass sich die Mitarbeiter Pässe besorgen sollten. Die GIZ habe auch sehr schnell Listen erstellt und geliefert. Sie wisse jedoch nicht, wer diese Listen zusammengestellt hatte, so Gönner.

Die Abgeordneten erkundigten sich unter anderem zu einem Brief, in dem den Ortskräften ein in der Öffentlichkeit als „Bleibeprämie“ bekanntgewordene finanzielle Hilfe angeboten worden sei. Dazu erläuterte Gönner, dass der Begriff falsch sei. Denn es habe sich um ein Angebot an Mitarbeiter gehandelt, die das Land aus verschiedenen Gründen nicht verlassen wollten: „Wir sagten den Kollegen, dass wir auch in der Zukunft dort sein würden, aber wir wollten ihnen eine Sicherheit geben, falls sie in eine gefährliche Situation kämen. Wir wollten signalisieren, wir hätten sie vor Ort, weil sie unsere besten Assets sind.“ Zu keinem Zeitpunkt habe es im Vorstand den Gedanken gegeben, dass diejenigen, die das Angebot annehmen, vom Ortskräfteverfahren ausgeschlossen werden würden.

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26.04.2024 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Antwort — hib 286/2024

Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung erarbeitet derzeit gemeinsam mit den Ländern, den Kommunen und Akteuren der Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft einen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11112) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10674) mit. Darin bekräftigt sie auch ihr Ziel, gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 überwunden werden kann, von der in Deutschland rund 262 000 Menschen betroffen sind. Diese Zahl sei unter anderem aufgrund der Folgen des russischen völkerrechtswidrigen Angriffskriegs in der Ukraine weiter angestiegen.

Zu den wesentlichen Voraussetzungen für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit zählt die Bundesregierung ein ausreichendes Angebot an bezahlbarem und bedarfsgerecht ausgestattetem Wohnraum. In der aktuellen Finanzplanung sei daher vorgesehen, dass der Bund den Ländern für den sozialen Wohnungsbau von 2022 bis 2027 rund 18 Milliarden Euro Programm-Mittel zur Verfügung stellt. In der Antwort verweist die Bundesregierung auch auf zahlreiche Hilfs- und Unterstützungsangebote bei drohender Wohnungslosigkeit. Der Prävention vor Wohnungslosigkeit sei eine zentrale Leitlinie im Entwurf des Nationalen Aktionsplans.

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26.04.2024 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 286/2024

Ministerin gibt Auskunft zu Atomausstieg

Berlin: (hib/NKI) Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) hat in einer Sondersitzung des Umweltausschusses am Freitag die Kritik an der Entscheidungsfindung zum Atomausstieg zurückgewiesen. Das Ministerium habe die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken geprüft und dazu auch mit den Betreibern gesprochen, diese Vorgänge seien „transparent“ verlaufen. Zu den Veröffentlichungen im Magazin „Cicero“ sagte sie, den Journalisten seien die Akten seit September 2022 bekannt gewesen, wieso die Veröffentlichungen erst jetzt erfolgten, könne sie nicht beantworten. Den Abgeordneten im Ausschuss wolle ihr Ministerium die gewünschten Akten zur Verfügung stellen.

Ministerin Lemke betonte, dass die Sicherheit der Atomkraftwerke in der Verantwortung ihres Hauses, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, liege, sie sei der nuklearen Sicherheit verpflichtet. Bei den Beratungen um eine Verlängerung der Laufzeiten einiger Atomkraftwerke hätten Überlegungen im Vordergrund gestanden, ob der weitere Einsatz von Hochrisikotechnologie vertretbar sei. Schließlich seien die letzten Sicherheitsüberprüfungen im Jahr 2009 erfolgt, es sei um die Überschreitung der Ermüdungszeiten von mechanischen Komponenten gegangen, und zu bewerten sei gewesen, ob die Atomkraftwerksbetreiber ausreichend Fachpersonal für den Weiterbetrieb zur Verfügung stellen konnten.

Diese Argumente ließen die Fraktionen der CDU/CSU und der AfD nicht gelten. Die Vertreter der Union verwiesen auf Umfragen, wonach im Jahr 2022 rund 88 Prozent der Bevölkerung für einen Weiterbetrieb der Atomkraftwerke gewesen seien. Auch im Umweltministerium habe es einen Referentenbericht gegeben, der für einen Weiterbetrieb eingetreten sei. Nach der Überarbeitung durch einen Abteilungsleiter sei dann aber das Gegenteil behauptet worden. Außerdem sei beim letzten Entwurf die Gesellschaft für Reaktorsicherheit nicht mehr eingebunden gewesen.

Auch die AfD-Abgeordneten wollten wissen, auf wessen Expertise sich der letzte Bericht beziehe und wie es zu der Neubewertung gekommen sei. Habe Ministerin Lemke mitbekommen, dass Mitarbeiter aus ihrem Haus möglicherweise Umdeutungen der Sachlage vorgenommen hätten und Expertenmeinungen von Abteilungsleitern umgeschrieben wurden, um zu gewünschten Ergebnissen zu kommen?

Die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP hingegen warfen dem Magazin „Cicero“ vor, die Veröffentlichung zeige politische Tendenzen. Der Weiterbetrieb der Atomkraftwerke von 2022 sei gründlich vorbereitet worden. Vor allem Aspekte der Sicherheit hätten im Vordergrund gestanden. Wichtig sei jedoch, dass die Fragen nun geklärt würden. Die Öffentlichkeit habe ein berechtigtes Interesse daran, zu wissen, auf Grund welcher Tatsachen politische Entscheidungen getroffen würden.

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26.04.2024 Gesundheit — Antrag — hib 285/2024

Union fordert Stärkung der Prävention in der Pflege

Berlin: (hib/PK) Nach Ansicht der Unionsfraktion muss die Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege gestärkt werden. Auch wenn die Annahme nicht zutreffe, dass das Älterwerden per se Ursache für Pflegebedürftigkeit sei, führe die weitere Alterung der Gesellschaft unweigerlich dazu, dass der Mehrbedarf für die pflegerische Versorgung enorm steigen werde, heißt es in einem Antrag (20/11152) der Fraktion.

Laut den Ergebnissen der Pflegevorausberechnung des Statistischen Bundesamtes werde die Zahl der pflegebedürftigen Menschen von rund 5 Millionen Ende 2021 auf etwa 6,8 Millionen im Jahr 2055 ansteigen. Erkrankungen wie Diabetes, Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Demenz führten zu einem erhöhten Pflegerisiko.

Die alterstypische Multimorbidität vieler Menschen werde zu einer weiteren Herausforderung für das Gesundheitswesen. Zu wenig Bewegung, ungesunde Ernährung oder Stress seien oft begünstigende Faktoren für die Volkskrankheiten. Ebenso korreliere das Pflegerisiko mit dem Kriterium soziale Ungleichheit.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Personalengpässe in der Pflege und der dargestellten Prognosen sei davon auszugehen, dass sich die angespannte Situation in der Pflege weiter zuspitzen werde. Prävention und präventive Pflege könnten einen wichtigen Beitrag leisten, um die Pflegebedürftigkeit von Menschen zu verzögern oder zu verhindern.

Der Forderungskatalog der Fraktion umfasst 16 Punkte, darunter ein Präventionskonzept für die Pflegebedürftigkeit, das alle Lebensbereiche und Regionen sowie die Gesundheitsförderung von der Geburt über Schule, Studium und Berufsleben umfasst.

Auch sollte geprüft werden, inwiefern pflegepräventive Hausbesuche in geeigneten Fällen breiter umgesetzt werden können, um das Leben zu Hause für Senioren möglichst lange zu gewährleisten. Dem Grundsatz ambulant vor stationär müsse leistungsrechtlich stärker Rechnung getragen werden. Innovative Wohnformen wie ambulant betreute Pflege-WGs sollten besser gefördert werden.

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26.04.2024 Klimaschutz und Energie — Ausschuss — hib 285/2024

Habeck: „Vermerke wurden nicht ins Gegenteil verkehrt“

Berlin: (hib/EMU) In einer kurzfristig angesetzten öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie hat sich Bundeswirtschafts- und -klimaschutzminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) zu der Frage einer angeblichen politischen Einflussnahme auf die Bewertung der Fachabteilungen zu einer möglichen Laufzeitverlängerung der letzten drei Kernkraftwerke geäußert. „Es ist unwahr, dass Vermerke ins Gegenteil verkehrt werden“, sagte Habeck am Freitagmorgen im Bundestag.

Die Zeitschrift „Cicero“ hatte zuvor auf die Herausgabe von Unterlagen geklagt, die belegen sollen, dass der Minister eine über die beschlossenen drei Monate hinausgehende Verlängerung des AKW-Betriebs in Deutschland klar abgelehnt hatte, obwohl Fachleute im Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auch zu anderen Ergebnissen gekommen waren. Die „Bild“ berichtete am Donnerstag aus den Unterlagen, dass die zuständigen Experten im Umweltministerium am 1. März 2022 schrieben: Ein AKW-Weiterbetrieb sei mit der „nuklearen Sicherheit“ vereinbar. Zwei Tage später habe der Abteilungsleiter Gerrit Niehaus laut dem Springer-Medium den Satz einfach umgedreht: Längere AKW-Laufzeiten seien „aus Gründen der nuklearen Sicherheit abzulehnen. Danach seien die betreffenden Vermerke an Habecks damaligen Staatssekretär Patrick Graichen gegangen, der sein Fazit “Eine Laufzeitverlängerung nicht zu empfehlen„ an den Minister weitergegeben habe.

In manchen Medien wurde nun davon gesprochen, Habeck und sein Ministerium hätten beim Atomausstieg “getäuscht„. Der Minister sagte im Ausschuss, sein Haus habe immer alle Optionen geprüft, die vorliegenden Informationen seien ständig, bereits vor dem Überfall Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 und danach, auf die sich ändernden Umstände hin überprüft worden.

Vor dem Ausschuss legte Habeck die zeitlichen Abläufe der Gespräche mit den AKW-Betreibern Eon, RWE und EnBW dar, deren einstimmige Analysen damals zu dem Ergebnis gekommen waren, dass die Brennelemente in den Meilern auf absehbare Zeit verbraucht sein würden; eine Beschaffung neuer Brennelemente hätte nach Angaben der Unternehmen 18 Monate gedauert. Ein Weiterbetrieb über den avisierten Streckbetrieb hinaus wäre zu diesem Zeitpunkt nach Einschätzung der Betreiber nicht umsetzbar gewesen, sagte Habeck. Erst später sei dann vom Betreiber Eon die Information gekommen, dass die AKW doch länger im Streckbetrieb laufen könnten.

Auf die Frage aus der Unionsfraktion, wann der Minister von dem strittigen Vermerk erfahren habe, antwortet Habeck am Freitag: “Gestern.„ Am Donnerstag waren die Vorwürfe durch die Berichterstattung von “Cicero„ und “Bild„-Zeitung öffentlich geworden. “Es war ausdrücklich mein Wunsch, alle Varianten zu prüfen„, so Habeck über die damaligen Beratungen. Das sei auch passiert, es habe in seinem Haus kein Diskussionsverbot gegeben. “Die Akten erzählen, wenn man sie genau und unparteiisch prüft, dass ergebnisoffen diskutiert wurde„, sagte der Minister. Die Antwort sei zu dem Zeitpunkt der Entscheidung gewesen, dass die AKW-Betreiber keine Ressourcen haben. Die Frage eines Weiterbetriebes habe deshalb nur eine in der Theorie bleiben können.

Zeitgleich mit dem Ausschuss für Klimaschutz und Energie tagte am Freitagmorgen auch der für Reaktorsicherheit zuständige Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz,; dort war die zuständige Bundesministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) zu Gast. Anders als im Ausschuss für Klimaschutz und Energie blieb die Sitzung jedoch nichtöffentlich.

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25.04.2024 Wirtschaft — Antrag — hib 284/2024

Unionsfraktion legt neuen Antrag zur Wirtschaftswende vor

Berlin: (hib/EMU) Die CDU/CSU-Fraktion will den „Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland wieder auf Wachstumskurs bringen“ und fordert daher in einem Antrag (20/11144) „eine echte Wirtschaftswende“: Um diese zu erreichen soll der Solidaritätszuschlag „zumindest stufenweise“ gestrichen werden, die Steuern auf einbehaltene Gewinne auf ein Niveau von 25 Prozent zu senken.

Des Weiteren sollen der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum in gleichem Maße wie das Bürgergeld angehoben und Arbeitsanreize für Mehrarbeit gesetzt werden, indem Steuervorteile für geleistete Überstunden eingeführt werden. Gefordert wird auch, die kalte Progression für die Jahre 2025 und 2026 „zeitnah“ auszugleichen und stärkere Sanktionen bei verweigerter Arbeitsannahme im Bürgergeldbezug einzuführen.

Der Antrag wird am Freitagmorgen erstmals im Plenum debattiert und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen, die Federführung liegt beim Wirtschaftsausschuss.

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25.04.2024 Wirtschaft — Antrag — hib 283/2024

AfD fordert Ende der Zollfreiheit für ukrainisches Getreide

Berlin: (hib/NKI) Die AfD-Fraktion fordert, den zollfreien Import ukrainischen Getreides in die Europäische Union zu beenden. In einem Antrag (20/11148) verlangen die Abgeordneten von der Bundesregierung, „sich dafür auf EU-Ebene einzusetzen“. Zudem wird gefordert, „vernünftige Einfuhrzölle auf ukrainische Agrarimporte“ zu erheben und Mehrheiten auf EU-Ebene dafür zu suchen, um „einen EU-Beitritt der Ukraine unbedingt zu verhindern“.

Der Bundestag hat den Antrag am Donnerstag ohne Aussprache zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

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25.04.2024 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 283/2024

Entschädigungsrecht führt nicht zum Verlust von Ansprüchen

Berlin: (hib/CHE) Die Ablösung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) durch das Soziale Entschädigungsrecht im SGB XIV (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch) zum 1. Januar 2024 führt nicht zu einem Verlust von Ansprüchen. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (20/11111) auf eine Kleine Anfrage (20/10874) der CDU/CSU-Fraktion.

Grundsätzlich würden für Betroffene, die das Bundesversorgungsgesetz als Grundlage ihrer zukünftigen Ansprüche wählen, die Leistungen nach dem BVG auch nach dem 31. Dezember 2023 weiterhin erbracht. „Allerdings werden die Geldleistungen addiert und um 25 Prozent erhöht. Der 25-prozentige Zuschlag ist ein pauschaler Ausgleich für Leistungsansprüche, die möglicherweise bei der Weitergeltung des BVG noch hätten entstehen können, im SGB XIV aber nicht mehr berücksichtigt werden.“ Der sich nach Addition und Zuschlag ergebende Gesamtbetrag werde dann als Geldleistung monatlich ausgezahlt. Damit sei es nicht mehr möglich, einzelne Teilbeträge einer bestimmten Leistung zuzuordnen. Im Dezember 2023 bezogene befristete Geld- oder Sachleistungen könnten grundsätzlich auf Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Befristung weiter nach dem BVG beziehungsweise einem Gesetz, das das BVG ganz oder teilweise für anwendbar erklärt, bezogen werden, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2033, erläutert die Bundesregierung. Anders sei dies nur, wenn die betroffenen Leistungen mindestens gleichwertig nach dem SGB XIV erbracht werden könnten. In diesem Fall erfolge die Gewährung nach dem SGB XIV.

Generell seien Neufeststellungen bei Besitzstandsfällen gemäß nur in zwei Fällen möglich: zur Feststellung der Anspruchsberechtigung und/ oder des Grades der Schädigungsfolgen. „Mit der Neufeststellung ist automatisch ein Wechsel in das neue Recht verbunden. Die Neufeststellung kann auf Antrag oder von Amts wegen - und somit mit dem entsprechenden Ermessensspielraum der Behörde - erfolgen“, heißt es in der Antwort weiter.

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25.04.2024 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 282/2024

Linke: Umrechnung der Löhne für Ostrenten bis 2030

Berlin: (hib/CHE) Die Gruppe Die Linke fordert in einem Antrag (20/11150), die Umrechnung der Löhne für die Berechnung der ostdeutschen Renten bis 2030 beizubehalten. Darin führen die Abgeordneten aus, dass die Löhne im Osten fast 35 Jahre nach dem Fall der Mauer noch immer hinter denen im Westen liegen. Das Jahresbruttogehalt der Vollzeitbeschäftigten im Osten habe 2023 im Durchschnitt fast 10.000 Euro unter dem im Westen gelegen. Prozentual würden die ausgezahlten Löhne im Osten damit noch immer 18 Prozent unter den Westlöhnen liegen, heißt es in dem Antrag.

Die Gruppe verlangt deshalb unter anderem, den Umrechnungsfaktor solange fortzuführen, bis die durchschnittlichen Löhne im Osten das durchschnittliche Westniveau erreicht haben werden, beziehungsweise bis das erste neue Bundesland einen höheren Durchschnittsverdienst erreicht haben werden wird als ein beliebiges altes Bundesland, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030. Außerdem fordert die Gruppe eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14 Euro je Stunde und tritt dafür ein, die Rente nach Mindestentgeltpunkten für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen auch für die Zeit nach 1992 einzuführen.

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25.04.2024 Finanzen — Antrag — hib 282/2024

AfD will Solidaritätszuschlag abschaffen

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf zum sofortigen Ende des Solidaritätszuschlags vorlegen. In einem Antrag (20/11149) fordert die AfD-Fraktion ferner, dass „die Abgabenlast für Arbeitnehmer sowie die Steuersätze für Unternehmen auf ein international wettbewerbsfähiges Maß gesenkt werden“.

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25.04.2024 Klimaschutz und Energie — Antrag — hib 282/2024

AfD fordert Beitritt zur europäischen Nuklearallianz

Berlin: (hib/MIS) Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, schnellstmöglich - hilfsweise unverzüglich - einen Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur europäischen Nuklearallianz (Alliance du nucléaire, nuclear alliance) anzustreben und zu vollziehen. Zur Begründung heißt es im Antrag (20/11146) der AfD-Abgeordneten: „Auch wenn die kommerzielle elektrische Nutzung der Kernenergie in Deutschland seit dem 15. April 2023 vorerst unzulässig ist, ist sie in Europa noch weit verbreitet. Davon profitiert auch Deutschland.“ Aus dem Land mit dem höchsten Anteil an nuklearer Stromerzeugung, Frankreich, habe Deutschland in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 2023 rund. 1.000, 800, 100 und 700 GWh importiert, Trotz der Gesetzeslage in Deutschland habe weder der Wirtschaftsminister, noch der Leiter der Bundesnetzagentur ein Problem mit Strom aus kerntechnischer Erzeugung in Europa.

Des Weiteren sei die Bundesrepublik Deutschland über ihre Anteile an Uniper Miteigentümer dreier Kernkraftwerke in Schweden (Oskarsham, Ringhals und Forsmark) und somit aktiver Betreiber von Kernkraftwerken. „Da Schweden selbst Mitglied der Nuklearallianz ist und sowohl ein umfassendes Bekenntnis zur künftigen Verwendung der Kernenergie abgelegt hat, als auch in der Standortauswahl eines Endlagers weit vor dem deutschen Zeitplan lieg, ist es geboten, auch im Interesse des Eigentums der Deutschen Steuerzahler, dieser Allianz beizutreten.“

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25.04.2024 Verkehr — Antrag — hib 281/2024

Union lehnt höheren Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr ab

Berlin: (hib/HAU) Die Unionsfraktion spricht sich gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr aus. In einem Antrag (20/11143), der am Donnerstagabend durch den Bundestag beraten wird, verweisen die Abgeordneten auf das „erhebliche Gefahrenpotenzial“, das vom Cannabiskonsum für die aktive Teilnahme im Straßenverkehr ausgehe. Die Anhebung des Cannabis-Grenzwertes von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml Blutserum, für die sich der Union zufolge eine vom Bundesverkehrsministerium einberufene „interdisziplinäre Expertenarbeitsgruppe“ ausgesprochen habe, stelle das individuelle Mobilitätsbedürfnis der Cannabiskonsumenten über den Allgemeinschutz der Verkehrsteilnehmer, wird kritisiert. Insbesondere Gelegenheitskonsumenten könnten den Einfluss und die Auswirkungen von Cannabis nicht einschätzen, heißt es in der Vorlage.

Im Sinne der „Vision Zero“ müsse daher auf die Anhebung des Grenzwertes für Cannabis verzichtet werden, verlangt die CDU/CSU-Fraktion. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „ein generelles Fahrverbot für Cannabiskonsumenten auszusprechen, wie es mit dem THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml in der Rechtsprechung bereits besteht“.

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25.04.2024 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 281/2024

Die Linke verlangt stärkeren Schutz von Betriebsräten

Berlin: (hib/CHE) Die Gruppe Die Linke will Betriebsräte „vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern“ schützen. Das ist das Ziel eines Antrags (20/11151), in dem die Abgeordneten schreiben: „Wer sich für Demokratie im Betrieb einsetzt, lebt gefährlich: Zunehmend versuchen Arbeitgeber aktiv, Betriebsratswahlen zu verhindern und deren Initiatorinnen und Initiatoren einzuschüchtern. Ihr Ziel sind betriebsrats- und gewerkschaftsfreie Zonen.“ Betroffene Beschäftigte bräuchten deshalb neben praktischer Solidarität und Unterstützung vor allem gesetzlichen Schutz. Denn es handele sich nicht um Kavaliersdelikte, sondern um eine Straftat, betont die Gruppe.

Sie fordert deshalb von der Bundesregierung, das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgehend umzusetzen und Betriebsratsbehinderung als Offizialdelikt einzustufen. Die Regierung soll auf die Bundesländer einwirken, Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung der Vergehen nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes einzurichten. Außerdem fordert die Gruppe, ein Melderegister für Betriebsratswahlen analog zum geplanten Verbandssanktionenregister unter Führung des Bundesamts für Justiz als Registerbehörde einzurichten. Dort sollen auch Behinderungs- und Manipulationsversuche erfasst werden.

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25.04.2024 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antrag — hib 281/2024

Union fordert Förderung der Batterieforschung

Berlin: (hib/CHA) Die CDU/CSU-Fraktion setzt sich für eine starke Batterieforschung in Deutschland ein. „Die Batterietechnologie nimmt als Schlüsseltechnologie eine herausragende Rolle in der gesamten Breite des deutschen Wirtschafts- und Innovationsstandortes ein“, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (20/11142), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im laufenden Haushaltsjahr keine weiteren Einsparungen zur Erwirtschaftung „der globalen Minderausgabe im Bereich der Batterietechnologie vorzusehen“. Zudem solle die Bundesregierung in Hinblick auf den kommenden Haushalt 2025 investive Ausgaben in die Batterietechnologie ausbauen, sodass Deutschland in der Produktion und Entwicklung von Batterietechnologien „eine möglichst große Selbstständigkeit“ erreiche.

Die Unionsfraktion kritisiert in ihrem Antrag, dass die Bundesregierung im Januar 2024 die Förderung der Batterieforschung „massiv zusammengekürzt“ habe. Wie die Abgeordneten zudem schreiben, umfassen die Kürzungen Verpflichtungsermächtigungen von über 100 Millionen Euro. Diese Kürzungen würden Deutschland im internationalen Wettbewerb im Bereich der Batterieforschung empfindlich schwächen, schreibt die Unionsfraktion.

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