Abgeordnete

Rolf Mützenich
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Dr. Rolf Mützenich, SPD
Diplom-Politikwissenschaftler

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 25. Juni 1959 in Köln; verheiratet, zwei Kinder.
1975 Hauptschulabschluss; 1978 Abitur; 1979 Studium der Politikwissenschaft, Geschichte und Wirtschaftswissenschaft in Bonn, Duisburg und Bremen; 1990 Diplom; 1991 Promotion.
Ab 1991 verschiedene Tätigkeiten in der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Landtagsfraktion. Juni 2001 bis Oktober 2002: Leiter des Büros des Präsidenten des nordrhein-westfälischen Landtags.
Seit 1975 Mitglied der SPD; 1977 bis 1987 u.a. Vorsitzender der Jungsozialisten im Ortsverein der SPD; Beisitzer bzw. Schriftführer im Ortsvereinsvorstand; stellvertretender Vorsitzender der Jungsozialisten im Unterbezirk Köln; 1989 bis 1993 Mitglied der Sicherheitspolitischen Kommission des SPD-Parteivorstandes; 2001 bis 2005 Mitglied der Bundeskontrollkommission der SJD „Die Falken“;
Funktionen in der SPD-Bundestagsfraktion: 2004 bis 2009 abrüstungs- und nahostpolitischer Sprecher; November 2009 bis Dezember 2013 außenpolitischer Sprecher; Dezember 2013 bis Juni 2019 Stellvertretender Fraktionsvorsitzender für die Bereiche Außenpolitik, Verteidigung, Menschenrechte und wirtschaftliche Zusammenarbeit; 4. Juni 2019 Kommissarischer Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion; seit 24. September 2019 Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion.
Vorsitzender des Kuratoriums des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung; Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft; Mitglied des Arbeitskreises für das ausländische Kind e.V.; Mitglied der Sozialistischen Jugend Deutschland - Die Falken; Mitglied des Förderkreises des Archivs der Arbeiterjugendbewegung Mitglied Kindernöte e.V..
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
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Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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