Finanzen

Manipulation von Regis­trierkassen soll Riegel vorgeschoben werden

Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. Juni 2017, gegen das Votum der Opposition einer Verordnung der Bundesregierung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (18/12221, 18/12443 Nr. 2.2) zugestimmt. Damit sollen Manipulationen von digitalen Aufzeichnungen vor allem bei Registrierkassen verhindert werden. Abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (18/12581). Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.

Problem für gleichmäßigen Steuervollzug

Die heute bestehenden technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen seien für den gleichmäßigen Steuervollzug ein ernstzunehmendes Problem, argumentiert die Bundesregierung.

Um unerkannte Löschungen oder Änderungen von Aufzeichnungen zu verhindern, schreibt die Verordnung vor, wann und wie digitale Grundaufzeichnungen zu protokollieren und wie diese Aufzeichnungen zu speichern sind. Außerdem werden Anforderungen an eine einheitliche digitale Schnittstelle festgelegt. (hle/eis/01.06.2017)

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