1. Untersuchungsausschuss

Zeuge erläu­tert Kooperation bei der Terrorabwehr in Eu­ropa

Mahnmal am Breitscheidplatz

Mahnmal am Berliner Breitscheidplatz (picture-alliance/Pacific Press Agency)

Wegen der Zeitverzögerungen durch die Sondersitzungen der CDU/CSU-Fraktion hat der 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“) unter Vorsitz von Armin Schuster (CDU/CSU) am Donnerstag, 14. Juni 2018, seine Zeugenliste gekürzt. Die Vernehmung des ehemaligen Bundesanwalts Bruno Jost, der als Sonderermittler des Berliner Senats Versäumnisse von Sicherheitsbehörden im Vorfeld des Terroranschlags vom 19. Dezember 2016 auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz benannt hatte, wurde auf den 28. Juni vertagt. Die geplante Befragung des Verfassungsschutz-Mitarbeiters Gilbert Siebertz verschob der Ausschuss auf die Zeit nach der parlamentarischen Sommerpause. Vernommen wurde lediglich Axel Kühn vom Bundeskriminalamt (BKA) sowie in nichtöffentlicher Sitzung Mohamed Ali D., der den Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri persönlich gekannt hatte.

Verschlüsselte Kommunikation zwischen Staatsschutzbehörden

Axel Kühn, der im Bereich Staatsschutz des BKA tätig ist, war als Experte für die internationale Zusammenarbeit des Amtes geladen worden. Mit den Ermittlungen zum Berliner Anschlag oder anderen Terrorermittlungen war er nicht befasst. Vielmehr sollte er als Leiter des Referats für Grundsatzfragen und Internationales beim Staatsschutz den Abgeordneten einen Überblick über das Instrumentarium verschaffen, mit dem das BKA auf dem Feld der Terrorabwehr mit anderen Staaten zusammenarbeitet. 

Dazu stellte er die verschiedenen Kommunikations- und Analysesysteme von Europol, Interpol und der Police Working Group on Terrorism (PWGT) vor. Das PWGT-System ermöglicht Kühn zufolge eine besonders gut verschlüsselte Kommunikation zwischen den europäischen Staatsschutzbehörden.

„Kompetenzstreit zwischen Polizei und Carabinieri“

Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses interessierte insbesondere, warum deutsche Sicherheitsbehörden nicht wussten, dass Amri in Italien eine Haftstrafe abgesessen hatte. Kühn konnte diese Frage nicht beantworten. Er wies aber darauf hin, dass das Informationssystem „Sienna“, das eine wichtige Rolle im internationalen Austausch spielt, von Italien bisher nicht eingesetzt wird. Grund sei seines Wissens ein Kompetenzstreit zwischen der Polizei, die dem Innenministerium untersteht, und den Carabinieri, die vom Verteidigungsministerium befehligt werden.

Zu Amris Heimatland Tunesien, in dem deutsche Behörden lange Zeit vergeblich um Papiere für eine Abschiebung des späteren Attentäters ersucht hatten, sagte Kühn, dass die Zusammenarbeit mit dem Staat früher schwierig gewesen sei. Inzwischen sei dies besser. Was aber konkret die Zusammenarbeit im Fall Amri angehe, habe er keine Kenntnisse. (pst/14.06.2018)

Liste der geladenen Zeugen

  • Bruno Jost, Bundesanwalt a. D.
  • Axel Kühn, Kriminaldirektor, Bundeskriminalamt
  • Gilbert Siebert, Bundesamt für Verfassungsschutz

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