1. Untersuchungsausschuss

Zeugin: Anis Amri galt als Islamist mit Gefähr­dungs­potenzial

Ort des Anschlags auf dem Breitscheidplatz in Berlin

Der Berliner Breitscheidplatz, Schauplatz des Terroranschlags vom 19. Dezember 2016 (dpa)

Die Staatsanwaltschaft in Freiburg hat gegen den Breitscheidplatz-Attentäter Anis Amri ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Grenzübertritts geführt, das erst dreieinhalb Wochen vor Amris Terroranschlag an der Berliner Gedächtniskirche eingestellt wurde. Dies berichtete der zuständige Oberamtsanwalt Ulrich Riesterer am Donnerstag, 13. September 2018, dem 1. Untersuchungsausschuss unter Vorsitz von Armin Schuster (CDU/CSU). Der bei der Staatsanwaltschaft für die Verfolgung minder schwerer Delikte zuständige Zeuge hatte die Anzeige wegen illegaler Einreise bearbeitet, die die Freiburger Polizei bei Amris Ankunft am 6. Juli 2015 routinemäßig erstattet hatte.

„Für mich war Amri ein Aktenvorgang“

Die Beamten des Freiburger Polizeireviers Nord setzten den Neuankömmling mit einer „Bescheinigung über die Meldung als Asylbewerber“ (BüMA) und einer Fahrkarte in den Zug nach Karlsruhe, wo er sich in der baden-württembergischen Landesaufnahmestelle melden sollte. Amri, der sich in Freiburg als Anis „Amir“ vorgestellt hatte, kam indes nie in Karlsruhe an. Er tauchte unter und ließ sich einige Wochen später unter dem Namen „Mohammed Hassan“ in Berlin ein weiteres Mal als Asylbewerber registrieren. Nachdem er somit für die Freiburger Behörden verschollen war, stellte Riesterer am 29. Juli 2015 das Verfahren vorläufig ein und schrieb Amri zur Aufenthaltsermittlung aus.

„Ich hatte mit Amri nie persönlich zu tun. Für mich war er ein Aktenvorgang“, sagte der Zeuge dem Ausschuss. Amri sei obendrein nur ein Fall „unter sehr vielen“ gewesen. Im Juli 2015 seien allein über seinen Schreibtisch 93 Anzeigen wegen unerlaubten Grenzübertritts gegangen. Insgesamt habe sein Dezernat in jenem Monat 141 vergleichbare Fälle zu bearbeiten gehabt. Im Gesamtjahr 2015 habe sich die Zahl auf 1.375 summiert: „Wenn jeder Fall so viel Arbeit macht, ohne einen Ertrag zu bringen, liegt der Gedanke nahe, den Fall zu beenden.“

„Ich glaube, dass ich relativ hart verfolge“

Riesterer hatte mit Amri zwei gravierende Probleme. Weil der Aufenthaltsort des Mannes unbekannt war, wusste er nicht, an welche Staatsanwaltschaft er das eingeleitete Ermittlungsverfahren zuständigkeitshalber abgeben konnte. Zudem war er völlig im Unklaren über Amris Reiseweg nach Deutschland, weil in seinem Fall keine Eurodac-Abfrage vorlag. Eurodac ist die europaweite Fingerabdruck-Datenbank, die darüber Auskunft geben kann, ob ein Migrant vor der Einreise nach Deutschland möglicherweise schon in einem andere EU-Staat einen Asylantrag gestellt hat.

Für die Beurteilung einer Anzeige wegen unerlaubten Grenzübertritts ist Eurodac von entscheidender Bedeutung. Produziert das System keinen Treffer, gilt die Vermutung, dass der Migrant Anspruch auf ein Asylverfahren hat, und sind die Ermittlungen einzustellen. Wer sich indes nachweisbar mindestens 40 Tage schon in einem anderen europäischen Land aufgehalten hat, muss sich eine Straftat zurechnen lassen. Die Staatsanwaltschaften verhielten sich in solchen Fällen recht unterschiedlich. Die Neigung sei groß, die Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen: „Ich glaube, dass ich relativ hart verfolge“, sagte der Zeuge. Er erwirke Geldstrafen von 30 Tagessätzen, die die Betroffenen in Raten abstottern könnten.

Im Fall Amri liefen seine Bemühungen ins Leere. Im Laufe des Jahres 2016 gingen zwar 13 Hinweise aus dem Bundeszentralregister ein, wenn der Mann irgendwo in Deutschland auffällig geworden war. Doch fand sich nie eine verwertbare Wohnadresse. Am 24. November 2016 stellte Riesterer das Verfahren endgültig ein. Am 19. Dezember steuerte Amri einen Lastwagen in einen Berliner Weihnachtsmarkt.

„Relativ selten mit Amri in Berührung gekommen“

Zuvor hatte die zuständige Sachbearbeiterin beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bestätigt, dass das BfV bereits ein knappes Jahr vor dem radikalislamischen Terroranschlag vom 19. Dezember 2016 auf dem Berliner Breitscheidplatz eine Personenakte über den Attentäter Anis Amri führte. Nach den Worten der Zeugin Lia Freimuth galt Amri als Islamist mit Gefährdungspotenzial. Die heute 33-jährige Beamtin wertet seit 2008 Informationen über Bestrebungen islamischer Extremisten aus.

Die ersten Erkenntnisse über Amri hätten im Januar 2016 vorgelegen, elf Monate vor dem Anschlag am 19. Dezember, berichtete Freimuth. Sie habe daraufhin veranlasst, dass im Februar und März 2016 Verbindungsleute des Verfassungsschutzes im radikalislamischen Milieu zur Person Amris befragt wurden. Allerdings lieferte die Aktion keine wesentlich weiterführenden Ergebnisse. Ohnehin sei sie in ihrer täglichen Arbeit insgesamt „relativ selten“ mit Amri in Berührung gekommen, betonte die Zeugin. Nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz habe sie die gesammelten Erkenntnisse über ihn ausdrucken lassen. Das Material habe lediglich einen schmalen Leitz-Ordner gefüllt. 

Federführung bei den Polizeibehörden

BfV-Präsident Dr. Hans-Georg Maaßen hatte nach dem Attentat darauf hingewiesen, Amri sei ein „Polizeifall“ gewesen, mit dem der Verfassungsschutz „nur am Rande befasst“ gewesen sei. Die Zeugin erklärte dazu, da gegen Amri verschiedene staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren liefen, habe die „Federführung“ in der Tat bei den Polizeibehörden gelegen.

Als Auswerterin betreut Freimuth rund 500 mutmaßlich verfassungsfeindliche Islamisten, sammelt und archiviert die aus verschiedenen Quellen einlaufenden Erkenntnisse und leitet sie weiter. Unter diesen 500 Zielpersonen seien etwa 40 bis 50, die die Polizei als „Gefährder“ einstufe, was bedeutet, dass ihnen ein Attentat zuzutrauen ist. Amri habe zu dieser Gruppe gehört, sagte Freimuth. Allerdings habe in seinem Fall im Laufe des Jahres 2016 eine Attentatsneigung zunehmend „als eher unwahrscheinlich“ gegolten.

„Kann mich an diese Person überhaupt nicht erinnern“

Zuvor hatte ein Polizeibeamter aus Baden-Württemberg dem Ausschuss über die Umstände der Einreise Amris nach Deutschland am 6. Juli 2015 berichtet. Er habe allerdings keine eigene Erinnerung mehr an den Mann, betonte der Zeuge Eckhard Knak, der im Freiburger Polizeirevier Nord Amris Meldung als Asylbewerber entgegengenommen und routinemäßig Anzeige wegen unerlaubten Grenzübertritts erstattet hatte. 

Auch den Anschlag in Berlin habe er zunächst nicht mit der damaligen Begegnung auf seiner Polizeiwache in Verbindung gebracht: „Ich habe mir das Bild auch noch mal angeguckt von Herrn Amri. Ich kann mich an diese Person überhaupt nicht erinnern.“

„Wir sollten so schnell wie möglich diese Leute durchschleusen“

Nach Aktenlage referierte der Zeuge, dass Amri wie 99 Prozent der Einreisenden, die vor seinem Schreibtisch gesessen hätten, kein Ausweisdokument mitgeführt und nur Arabisch und Französisch gesprochen, das Wort „Asyl“ aber verständlich vorgebracht habe. Er erinnere sich nicht mehr, ob er einen Französisch sprechenden Kollegen beigezogen habe, sagte Knak. In der Regel habe die Anweisung gegolten, bei solche Erstbegegnungen keinen Dolmetscher einzusetzen und keine Fragen zu stellen: „Wir sollten so schnell wie möglich diese Leute durchschleusen.“

Er habe Amri einen Zettel hingeschoben und ihn gebeten, darauf seinen Namen und sein Geburtsdatum zu schreiben. Diese Angaben habe er notgedrungen ungeprüft in die Papiere aufgenommen, mit denen er Amri registriert habe. Dieser hatte sich in Freiburg unter dem Namen „Amir“ vorgestellt. (wid/14.09.2018)

Liste der geladenen Zeugen

  • Eckhard Knak, Polizeioberkommissar, Polizeirevier Freiburg-Nord
  • Lia Freimuth, Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
  • Ulrich Riesterer, Erster Oberamtsanwalt, Staatsanwaltschaft Freiburg

Marginalspalte