Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 10. Juni 2021, über eine Reihe von Vorlagen entschieden:
Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland: Mit den Stimmen aller Fraktionen außer der Linken, die sich enthielt, nahm der Bundestag einen Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zum Protokoll vom 19. Januar 2021 zur Änderung des Abkommens vom 30. März 2011 zwischen Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das Protokoll vom 3. Dezember 2014 geänderten Fassung an (19/29558). Der Entwurf nimmt Änderungen entsprechend dem BEPS-Mindeststandard zur Verhinderung von schädlichem Steuerwettbewerb (Base Erosion and Profit Shifting) auf. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (19/30441).
Doppelbesteuerungsabkommen mit Großbritannien: Ebenfalls auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/30441) nahmen die Abgeordneten einen Entwurf der Bundesregierung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Großbritannien und Nordirland an. Die Linksfraktion enthielt sich bei der Abstimmung, alle anderen Fraktionen stimmten für den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zum Protokoll vom 12. Januar 2021 zur Änderung des am 30. März 2010 in London unterzeichneten Abkommens zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das am 17. März 2014 in London unterzeichnete Protokoll geänderten Fassung (19/29559). Der Entwurf nimmt Änderungen entsprechend dem BEPS-Mindeststandard zur Verhinderung von schädlichem Steuerwettbewerb (Base Erosion and Profit Shifting) auf. Unter anderem soll durch eine Änderung der Präambel ausgedrückt werden, dass nicht nur Doppelbesteuerungen, sondern auch Nichtbesteuerungen und reduzierte Besteuerungen vermieden werden sollen.
Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden: Angenommen mit den Stimmen aller Fraktionen außer der Linken, die sich enthielt, wurde auch ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Protokoll vom 24. März 2021 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen Deutschland und den Niederlanden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Gewinnverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen in der durch das Protokoll vom 11. Januar 2016 geänderten Fassung (19/29486). Damit soll auf Veränderungen im Steuerrecht reagiert werden. Darüber hinaus wird das Abkommen dahingehend geändert, dass das Besteuerungsrecht an Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung künftig dem Quellenstaat zugewiesen wird. Auch für Elterngeld soll die Änderung gelten. Der Finanzausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/30441), der Bundesrat eine Stellungnahme abgegeben (19/30235), in der er keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhob.
EU-Programm Pericles IV: Mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD, die sich enthielt, nahm der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Ausdehnung der Anwendung der EU-Verordnung über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung für den Zeitraum 2021 bis 2027 („Programm Pericles IV“) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten an (19/29560). Das EU-Programm Pericles IV fördert die Zusammenarbeit von Behörden gegen Euro-Fälschungen. Es soll bis 2027 verlängert und auf weitere EU-Mitgliedstaaten ausgedehnt werden. Durch die vorgeschlagene Verordnung werden Bulgarien, Dänemark, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, die Tschechische Republik und Ungarn rückwirkend zum 1. Januar 2021 in das Programm Pericles IV miteinbezogen. Die Bundesregierung beabsichtigt, diesem Beschlussvorschlag im Rat der Europäischen Union zuzustimmen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zugrunde (19/30439).
Bundesbesoldung: Angenommen mit den Stimmen aller Fraktionen außer der Linken, die sich enthielt, nahm das Parlament einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022“ an (19/28677). Damit sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober 2020 für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/30476) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit zugrunde (19/30519). Der Bundesrat erhob in seiner Stellungnahme keine Einwände (19/29571).
Straßengüterverkehr: Einstimmig beschloss der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Zusatzprotokoll vom 20. Februar 2008 zum Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief (19/29564). Um Rechtsunsicherheit zu vermeiden, sei eine Klarstellung erforderlich, nach welchen Modalitäten die Beteiligten eines CMR-Frachtvertrags rechtswirksam elektronisch kommunizieren können, heißt es in der Vorlage. Der Entwurf sieht den Beitritt zum Zusatzprotokoll zur CMR betreffend den elektronischen Frachtbrief vor. Das Zusatzprotokoll enthalte die erforderlichen Regelungen. Der Gesetzentwurf schaffe die innerstaatlichen Voraussetzungen, damit die Bundesrepublik Deutschland den Beitritt erklären könne. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vor (19/30497).
Pflanzengesundheit: Gegen die Stimmen der AfD und bei Enthaltung der FDP und der Grünen nahm der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften zur Pflanzengesundheit (19/28405) in der vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung an (19/30493). Demnach stelle die Einschleppung gefährlicher Bakterien, Viren, Insekten und Pilzkrankheiten ein besonders hohes Risiko für die landwirtschaftliche Produktion, die Sicherstellung der Ernten und der Ernährung, aber auch für die Kulturlandschaft, für Wälder und für Pflanzen in der freien Natur dar. Um dieser Bedrohung entgegenzuwirken, soll der Gesetzentwurf Maßnahmen zur Feststellung und Kontrolle der von diesen Schadorganismen ausgehenden Pflanzengesundheitsrisiken sowie zur Reduzierung dieser Risiken feststellen. Nur gesundes Material, das frei von Schadorganismen ist, dürfe importiert, verbracht oder auch exportiert werden. Für die Schadorganismen bestehe eine EU-weit strenge Meldepflicht. Auch Verdachtsfälle müssen gemeldet werden. Die EU-Regelungen sollen darüber hinaus einen Rahmen schaffen, um rechtzeitig Vorbereitungen auf den Krisenfall durch Notfallpläne treffen zu können.
Kunststoffkennzeichnungsverordnung: Der Bundestag stimmte erneut der Verordnung über die Beschaffenheit und Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu (19/29627, 19/29997 Nr. 2.1). Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Grünen hatten sich dafür ausgesprochen, FDP und Linke enthielten sich bei der Abstimmung, der eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses zugrunde lag (19/30499). Der Verordnung hatte der Bundestag bereits am 25. März 2021 zugestimmt. Da die Bundesregierung jedoch beschlossen hat, die Änderungsmaßgabe des Bundesrates unverändert zu übernehmen, ist aufgrund von Paragraf 67 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eine erneute Zustimmung des Bundestages erforderlich. Der Bundesrat hatte eine redaktionelle Klarstellung in Bezug auf Feuchttücher vorgeschlagen. Die Verordnung setzt einzelne Artikel der EU-Richtlinie 2019 / 904 in deutsches Recht um. Dazu gehört, dass Einwegkunststoffprodukte künftig eine Kennzeichnung tragen müssen, die darauf hinweist, dass eine unsachgemäße Entsorgung negative Auswirkungen auf die Umwelt hat.
Großfeuerungsanlagen: Ebenfalls auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (19/30494) stimmte der Bundestag einer bereits beschlossenen Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (19/29628, 19/29997 Nr. 2.2) zu. Diese musste laut Bundesregierung in mehreren Punkten geändert werden. Die Regierung hatte beschlossen, die Änderungsmaßgabe des Bundesrates unverändert zu übernehmen. Mit der Verordnung werden die Anforderungen an Kraftwerke und andere Großfeuerungsanlagen neu geregelt und damit die Vorgaben eines Beschlusses umgesetzt, den die Europäische Kommission 2017 erlassen hatte. Der Bundesrat nahm in seiner Sitzung am 7. Mai 2021 diverse punktuelle Präzisierungen der Verordnung vor, die der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Grünen bei Enthaltung der FDP annahm.
Atomausstieg: Gegen die Stimmen der Antragsteller und der Linken lehnte der Bundestag einen Grünen-Antrag (19/2113) mit der Forderung ab, alle Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs stillzulegen. Konkret bezogen sich die Abgeordneten auf die Urananreicherungsanlage Urenco in Gronau und die Brennelementefabrik ANF in Lingen. Ebenfalls gegen die Stimmen der Grünen und der Linken lehnten die Parlamentarier einen weiteren Grünen-Antrag (19/8284) mit dem Titel „Acht Jahre Fukushima – Atomausstieg in Europa voranbringen“ ab. In diesem forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, sich international für einen möglichst raschen Ausstieg aus der Atomkraft und den Umstieg auf eine Energieversorgung einzusetzen, die auf erneuerbaren Energien basiert. Der Uranabbau solle weltweit geächtet werden. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses zugrunde (19/30501).
Standortauswahlgesetz: Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP lehnte der Bundestag einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab (19/6127), bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle mehr Partizipation zu ermöglichen. In ihrem Antrag forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, „gemeinsam mit dem Bundestag in einem öffentlichen Diskurs Beteiligungsformate und Fragestellungen für einen Partizipationsprozess Zwischenlager festzulegen und diesen Partizipationsprozess dann schnellstmöglich einzuleiten“. Zur Begründung verwiesen die Grünen darauf, dass ein solcher Prozess aufgrund der umfassenden Zwischenlagerung während der Suche nach einem Endlager nötig sei. Die sei auch bedeutend für die „Glaubwürdigkeit“ des Standortauswahlgesetzes. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses zugrunde (19/29597).
Stromsperren: Gegen die Stimmen der Antragsteller und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion (19/14334) über ein Verbot von Stromsperren ab. Die Versorgung mit Strom müsse als Grundrecht jedes Bürgers anerkannt und sichergestellt werden, erklärten die Linken. Sie sei eine Grundvoraussetzung für ein menschenwürdiges Wohnen und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Daher müsse die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Außerdem sollten durch eine Neuregelung der Stromgrundversorgungsverordnung Stromsperren durch die Energieversorger aufgrund von Zahlungsunfähigkeit von Verbrauchern gesetzlich untersagt werden. Abgelehnt gegen die Stimmen von Grünen und Linken wurde außerdem ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/9958), die die Energieversorgung für alle garantieren und Stromsperren grundsätzlich verhindern wollte. Energiearmut sei ein zunehmendes Problem für viele Haushalte in Deutschland, die Zahl der Stromsperren habe im Jahr 2017 bei knapp 344.000 gelegen. Für die Betroffenen seien nicht nur die alltäglichen Folgen solcher Sperren eklatant, sie würden dadurch auch in eine Schuldenspirale geraten, die das Risiko, erneut mit einer Energiesperre belegt zu werden, erhöhe. Die Grünen verlangten deshalb unter anderem eine aus dem Regelsatz der Grundsicherung ausgelagerte Stromkostenpauschale, die sicherstellt, dass die tatsächlichen Kosten auch abgedeckt werden. Außerdem plädierten sie für präventive Beratung und eine bessere Schuldnerberatung für Menschen mit geringem Einkommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zugrunde (19/25669).
Wohngemeinnützigkeit: Gegen die Stimmen der Grünen und der Linken lehnte das Parlament einen Gesetzentwurf der Grünen über eine neue Wohngemeinnützigkeit ab (19/17307). Der Entwurf solle dazu beitragen, „dass Menschen unabhängig von Geldbeutel und Herkunft gleich gute Chancen haben“, schrieben die Grünen-Abgeordneten. „Gutes Wohnen muss bezahlbar bleiben“, forderte die Fraktion. Eine Wiederauflage der Wohnungsgemeinnützigkeit sei ein Baustein dafür. Hinter dem Instrument stehe das Prinzip: öffentliches Geld für öffentliche Güter. Konkret schlugen die Abgeordneten vor, dass Wohnungsunternehmen, die gemeinnützig handeln, Steuerbefreiungen in Bezug auf die Körperschaft-, Gewerbe-, Grund- und Grunderwerbsteuer erhalten. Die Umsatzsteuer solle gesenkt werden und gemeinnützige Wohnungsunternehmen sollten weiter befugt werden, eine Eigenkapitalrendite von 3,5 Prozent zu erwirtschaften. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen zugrunde (19/30044).
Altschulden: Der Bundestag lehnte einen Grünen-Antrag über die Entlastung ostdeutscher Wohnungsunternehmen von Altschulden (19/15921) gegen die Stimmen der Antragsteller und bei Enthaltung der AfD und der Linken ab. Es handelt sich dabei um Schulden, die noch aus der DDR-Zeit rühren. Betroffene Unternehmen seien durch Altschulden und Leerstand einer doppelten Belastung ausgesetzt, schrieben die Abgeordneten und forderten, die Auflage eines Altschuldenfonds in Höhe von zunächst zehn Millionen Euro für ostdeutsche Wohnungsunternehmen, der nach einer Laufzeit von 15 Jahren in Höhe und Ausgestaltung überprüft werden soll. Damit könnten Wohnungsunternehmen mit hoher Leerstandsquote leerstehende Gebäuderuinen zurückbauen und den Sanierungsstau in den bewohnten Gebäuden abbauen. Weiter solle die Bundesregierung auf die betroffenen Bundesländer hinwirken, die Rückbauförderung auskömmlich auszugestalten, um den Verschuldungsgrad der Wohnungsunternehmen durch Rückbau nicht zusätzlich zu erhöhen, so die Antragsteller. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen zugrunde (19/30044).
LTE-Ausbau: Gegen die Stimmen der Antragsteller und der Linken lehnte der Bundestag einen Grünen-Antrag ab (19/16518), in dem sich die Fraktion dafür aussprach, für einen flächendeckenden Ausbau des LTE-Netzes zu sorgen, „bevor neuere Mobilfunkstandards wie 5G in der Fläche ausgebaut werden“. Die Bundesregierung solle sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, „dass der europäische Gesetzgeber endlich handelt und die Mobilfunkversorgung als Universaldienstleistung bestimmt“, forderten die Abgeordneten. Die Feststellung von Breitband-Mobilfunk als Universaldienst nehme die Diensteanbieter in die Pflicht, über ein Umlagesystem den Ausbau fair untereinander zu finanzieren, schrieben die Grünen. Die Umlagefinanzierung müsse von allen Netzbetreibern mit mindestens vier Prozent Gesamtumsatz „auf dem sachlich relevanten Markt“ erbracht werden. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zugrunde (19/27446).
Lebensmittelverschwendung: Der Bundestag lehnte auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ernährungsausschusses (19/30485) einen Antrag der Grünen für einen Stopp der Lebensmittelverschwendung (19/14358) gegen die Stimmen der Antragsteller und der Linken ab. Demnach sollte die Bundesregierung alle in der nationalen Strategie gegen Lebensmittelverschwendung angekündigten Dialogforen einrichten und in deren Rahmen verbindliche Reduktionsziele für alle Stufen der Wertschöpfungskette sowie Sanktionierungen bei Nichteinhaltung vereinbaren. Die Grünen forderten zudem einen Gesetzentwurf, mit dem nach dem Vorbild Frankreichs Lebensmittelmärkte ab einer zu bestimmenden Größe verpflichtet werden, mit gemeinnützigen Organisationen, Bildungseinrichtungen oder Sozialeinrichtungen Verträge zu schließen und unverkaufte, aber genusstaugliche Lebensmittel aus ökologischen und sozialen Gründen zu verschenken. Lebensmittelproduzenten sollten verpflichtet werden, genusstaugliche Lebensmittel nicht aufgrund von beispielsweise Kennzeichnungsmängeln zu vernichten, sondern weiter zu verwenden. Die Lebensmitteltafeln sowie Foodsharing-Organisationen sollten bei Bedarf unterstützt werden, um Logistik und regionale Verteilung auszubauen und zu koordinieren.
Containern: Gegen die Stimmen der Antragsteller und der Linken lehnte der Bundestag einen Grünen-Antrag ab (19/26236), der das Containern von Lebensmitteln erlauben und entkriminalisieren möchte. Demnach soll das Strafgesetzbuch geändert werden, sodass wegen Geringfügigkeit von der Verfolgung in solchen Fällen abgesehen beziehungsweise ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung grundsätzlich abgelehnt wird.
Katastrophenschutz: Das Plenum lehnte einen Antrag der Grünen (19/17749) gegen die Stimmen der Antragsteller und der FDP ab, wonach die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorlegen soll, der das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit einer Zentralstellenkompetenz ausstattet. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat zugrunde (19/20188).
Arbeitnehmerfreizügigkeit: Gegen die Stimmen der Antragsteller und der Linken lehnte der Bundestag einen Grünen-Antrag ab (19/24433), die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU neu zu regeln und dadurch Ausbeutung zu stoppen. In der Vorlage führte die Fraktion aus, es sei zwar gesetzlich geregelt, dass EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land arbeiten, bei den Arbeitsbedingungen, Sozialleistungen und Steuervorteilen genauso behandelt werden müssen wie die Staatsangehörigen des Aufnahmelandes. Bei der Umsetzung gebe es jedoch zu viele Defizite, und es komme häufig zu Lohndumping und Arbeitsausbeutung, kritisierten die Grünen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zugrunde (19/30436).
Ägyptenpolitik: Gegen die Stimmen der Antragsteller und der Linken lehnte der Bundestag einen Grünen-Antrag ab (19/22216), in dem die Fraktion forderte, die „deutsche Ägyptenpolitik an Fortschritte in den Bereichen Zivilgesellschaft, Pressefreiheit und Menschenrechte“ zu binden. Die Lage in dem nordafrikanischen Land sei von massiven und weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen, Missachtung demokratischer Prinzipien und schlechter Regierungsführung geprägt, schrieben die Abgeordneten. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zugrunde (19/27980).
Explosivwaffen: Das Plenum lehnte einen Grünen-Antrag ab (19/16842), der auf den Schutz der Zivilbevölkerung bei Einsätzen von Explosivwaffen in bevölkerten Gebieten abzielte. Das humanitäre Völkerrecht achte insbesondere auf Gewaltprävention und darauf, unbeteiligten Zivilistinnen und Zivilisten zu schonen, schrieben die Abgeordneten. Dazu gehören die Kriterien der Unterscheidung in Kombattanten und Nichtkombattanten und das Gebot der Verhältnismäßigkeit der in Kampfhandlung eingesetzten „Wirkmittel“. Waffen, die unterschiedslos töten könnten, und Waffen, die besonders grausam seien und unverhältnismäßiges Leid auslösen können, dürften nicht oder nur unter bestimmten Regeln eingesetzt werden. Ein besonderes Problem stelle der weiträumige Einsatz von Explosivwaffen in besiedelten Gebieten dar. Zu diesen Waffen gehören beispielsweise Landminen und IEDs (Improvised Explosive Devices). Die FDP hatte sich bei der Abstimmung enthalten, CDU/CSU, SPD und AfD hatten gegen den Grünen-Antrag gestimmt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zugrunde (19/27982).
Studentenwohnungen: Gegen die Stimmen der Antragsteller und bei Enthaltung der Linken lehnte der Bundestag einen Grünen-Antrag ab (19/13551), in dem sich die Fraktion für bezahlbaren Wohnraum für Studierende einsetzte. Diese brauchten nicht nur einen Platz im Hörsaal, sondern auch gute Studienberatung, hervorragende Lehre, eine solide Studienfinanzierung und nicht zuletzt ein bezahlbares Dach über dem Kopf, schrieben die Abgeordneten. All dies zu ermöglichen, ist trotz aller Anstrengungen von Bund, Ländern und Hochschulen aus Sicht der Grünen noch nicht gelungen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen zugrunde (19/24804 Buchstabe c).
Gesundheitsversorgung I: Gegen die Stimmen der Antragsteller, der FDP und der Linken lehnte der Bundestag einen Grünen-Antrag mit dem Titel „Hohe Versorgungsqualität in der Einwanderungsgesellschaft sicherstellen, interkulturelle Öffnung im Gesundheitswesen fördern“ ab (19/16844). Nach Ansicht der Fraktion muss das Gesundheitssystem systematisch für ausländische Fachkräfte geöffnet werden. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels sei das Gesundheitswesen stärker als bisher auf eingewanderte Erwerbstätige angewiesen, hieß es in ihrem Antrag. Nötig seien gute Arbeitsbedingungen, berufsspezifische Sprachförderungsangebote, transparente und effiziente Anerkennungsverfahren sowie Unterstützung bei der Anpassungsqualifizierung nötig. Die Abgeordneten forderten bundesweite Standards für Anerkennungsverfahren bei Pflege- und Gesundheitsberufen, berufsspezifische Sprachkurse, die Repräsentanz von Menschen mit Migrationsgeschichte in den Führungsgremien des Gesundheitswesens sowie eine Strategie zur Integration ausländischer Fachkräfte. Der Ausschuss für Gesundheit hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/26628 Buchstabe b).
Gesundheitsversorgung II: Einen weiteren Antrag der Grünen, der „Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle Menschen sicherstellen“ und die „Rechte marginalisierter Gruppen in Zeiten der Covid-19-Pandemie nachhaltig stärken“ wollte (19/19538), lehnte der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD bei Enthaltung der FDP ab. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (19/26781 Buchstabe b). In der Coronakrise muss nach Ansicht der Grünen-Fraktion für benachteiligte Gruppen der Zugang zur Gesundheitsversorgung verbessert werden. Erschwert sei der Zugang für Menschen ohne Papiere, ohne Wohnung, ohne Krankenversicherung, mit Beitragsschulden oder einem eingeschränkten Leistungsanspruch, hieß es in dem Antrag. Die Abgeordneten forderten unter anderem, für alle Menschen ohne Krankenversicherung die Kosten für Tests und die Behandlung von Covid-19 zu übernehmen. Für alle EU-Bürger, die sich in Deutschland aufhalten, müsse der Ausschluss aus dem Gesundheits- und Sozialleistungssystem beendet werden.
Stadt Palmyra: Ein Antrag der AfD war mit „Weltkulturerbe Palmyra und Stadt Tadmur wiederaufbauen“ überschrieben (19/30411). Das Maßnahmenpaket zum Wiederaufbau der syrischen Stadt wurde mit allen übrigen Stimmen des Hauses abgelehnt.
Öffentliche-rechtlicher Rundfunk: Gegen die Stimmen der Antragsteller und bei Enthaltung der AfD lehnte der Bundestag einen Antrag der FDP mit dem Titel „Öffentliche-rechtlicher Rundfunk – Zukunftsfest machen und gesellschaftliche Akzeptanz erhöhen“ ab (19/14032). Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien vor (19/28393 Buchstabe b). Die Liberalen sprachen sich dafür aus, dass der Programmschwerpunkt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die Bereiche Bildung, Information, Beratung und Kultur gelegt wird. Auch die zum Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender gehörenden Unterhaltungsformate müssten vornehmlich der Vermittlung von Bildung, Information, Beratung und Kultur dienen. Zu prüfen sei, ob der Programmbereich Unterhaltung maximal 20 Prozent der Programmausgaben und maximal 20 Prozent der Sendezeit der Rundfunkanstalten beanspruchen kann. Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk im föderalen System der Bundesrepublik in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt, solle sich die Bundesregierung nach dem Willen der FDP-Fraktion bei den Ländern für die genannten Punkte einsetzen, forderte die Fraktion.
Clubkultur: Mehrheitlich abgelehnt wurde auch ein weiterer Antrag der FDP mit dem Titel „Elektronische Tanz- und Clubkultur als immaterielles Kulturerbe unterstützen“ (19/16832). Darin forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, die elektronische Tanz- und Clubkultur in das bundesweite Verzeichnis immateriellen Kulturgutes aufzunehmen, zu unterstützen und mit den Bewerbern und Unterstützern aus der Szene in einen fachlichen Austausch einzutreten. Nach einer erfolgreichen Eintragung in das bundesweite Verzeichnis soll die Bundesregierung zudem eine mögliche Nominierung der deutschen Unesco-Kommission für die weltweite „Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ der Unesco bestätigen, verlangten die Liberalen. Die Koalitionsfraktionen stimmten gegen den FDP-Antrag, die AfD enthielt sich. Der Ausschuss für Kultur und Medien hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/28344).
Sahel-Region: Die FDP forderte eine „vorausschauende humanitäre Hilfe für die Sahel-Zone“. Der Bundestag lehnte ihren Antrag (19/19505) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ab. AfD und Linke enthielten sich. Der strategische Fokus in der deutschen humanitären Hilfe für den Sahel solle stärker auf die Entwicklung und die Implementierung von innovativen Ansätzen in der humanitären Hilfe gesetzt werden, schrieben die Liberalen. Als Beispiel nannten sie die vorausschauende humanitäre Hilfe, der Einsatz von Drohnen in der Lieferung von Hilfsgütern und der Iris-Scan für bargeldlose Bezahlung. Auch solle die Regierung im Rahmen der Haushaltsmittel für die humanitäre Hilfe aufgrund des hohen Bedarfs proportional mehr Geld für die Sahel-Region bereitstellen. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte vor (19/23859).
Clankriminalität: Gegen die Stimmen der Antragsteller und bei Enthaltung der AfD lehnte der Bundestag einen Antrag der FDP mit dem Titel „Clankriminalität effektiv bekämpfen“ ab (19/11105). Die Liberalen forderten eine bundeseinheitliche Strategie, um dem Phänomen der Clankriminalität Herr zu werden. Das Bundeskriminalamt müsse seiner „Zentralstellenfunktion im Bereich Clankriminalität nachkommen“ und die Landeskriminalämter bei der Bekämpfung lokaler Clanstrukturen unterstützen. Zudem bedürfe es einer effektiven Koordinierung verschiedener Behörden wie Zoll, Ausländerbehörden, Gewerbeaufsicht und Polizei, „um den vielfältigen Betätigungsfeldern der Clans gleichzeitig begegnen zu können“. Der Innenausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/17182 Buchstabe b).
Spieleindustrie: Mehrheitlich abgelehnt wurde auch ein FDP-Antrag mit dem Titel „Spiele und Spieleautoren würdigen – Rechtliche und vergütungsrechtliche Rahmenbedingungen verbessern“ (19/23682). Nach dem Willen der Liberalen sollen die Autoren von Brett-, Würfel-, Karten- und anderer analoger Spiele in den Genuss der Bibliothekstantieme kommen. In ihrem Antrag fordert die Fraktion eine entsprechende Änderung des Paragrafen 27 des Urheberrechtsgesetzes. Zudem fordert sie die Bundesregierung auf zu prüfen, inwieweit der Umfang und die Höhe der jährlichen von Bund und Ländern getragenen Vergütungssummen zur Abgeltung der Bibliothekstantieme angepasst werden müssen. FDP und Linke stimmten für den Antrag, die AfD enthielt sich. Der Ausschuss für Kultur und Medien hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/28646).
Bundestagswahl 2021: Gegen die Stimmen der Antragsteller und der Linken sowie bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der FDP mit dem Titel „Schutz der Bundestagswahl 2021 vor Desinformation und Cyberangriffen“ ab (19/28743). Demnach sollte sich die Bundesregierung auf europäischer und internationaler Ebene für die Einführung von Standards für eine digitale Wahlbeobachtung einsetzen. Während klassische Wahlbeobachtung sich auf die rechtmäßige Durchführung einer Wahl einschließlich ihrer Vorbereitungshandlungen erstrecke, solle die digitale Wahlbeobachtung auch mögliche Unregelmäßigkeiten oder Regelverstöße im digitalen Raum umfassen, hieß es. Der Innenausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/30479).
Netzentgelte: Das Plenum lehnte einen Antrag der Linken mit dem Titel „Bundeseinheitliche Netzentgelte für Strom“ (19/16073) gegen die Stimmen der Antragsteller und bei Enthaltung der Grünen auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Wirtschafts- und Energieausschusses ab (19/29999). Über einen Ausgleichsmechanismus zwischen den Netzbetreibern solle eine Angleichung erreicht werden, forderten die Abgeordneten. Zur Begründung hieß es, die Netzentgelte würden sich auf Grundlage derzeitiger Regelungen stark unterscheiden. Besonders hoch belastet würden dabei strukturschwache Regionen. Der Bundestag habe das Problem bisher nicht hinreichend gelöst.
Abgabenordnung: Abgelehnt gegen die Stimmen der Antragsteller und bei Enthaltung der Grünen wurde auch ein Gesetzentwurf der Linken zur Änderung der Abgabenordnung (19/10751). Die Fraktion wollte in der Abgabeordnung ein Mindestprüfungsintervall für Steuerpflichtige mit besonderen Einkünften festschreiben. Dies begründete sie mit der sinkenden Prüfquote, obwohl die Außenprüfungen in dieser Einkommensgruppe überdurchschnittlich erfolgreich seien. Konkret wollte die Fraktion in einem neuen Paragrafen 194a ein gesetzliches Mindestprüfungsintervall von einer Außenprüfung im Zeitraum von drei Kalenderjahren für Steuerpflichtige nach Paragraf 193 der Abgabeordnung festlegen. Zur Abstimmung hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/30475).
Motorradfahren: Gegen die Stimmen der Antragsteller und der Grünen bei Enthaltung der FDP lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken mit dem Titel „Motorradfahrende besser schützen – Unterfahrschutz muss Regel werden“ ab (19/8647). Der Verkehrsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung abgegeben (19/10001). Unterfahrschutzplanken in gefährlichen Kurven auf Bundesautobahnen sowie Bundes-, Kreis- und Landstraßen sollten nach Ansicht der Fraktion gesetzlich vorgeschrieben werden. Außerdem verlangte die Fraktion von der Bundesregierung, die gesetzliche Regelung derart zu gestalten, „dass die Anbringung von Unterfahrschutzplanken bei Neubau und Instandsetzung ab sofort verpflichtend wird, wobei die Kosten von den die Baulast tragenden Gebietskörperschaften zu tragen sind“. Zudem müssten die Einnahmen aus der Lkw-Maut „gemäß ihres Verwendungszweckes“ zum Infrastrukturausbau und -erhalt verwendet werden, „um Mittel zur Finanzierung von Unterschutzplanken für Landkreise und Kommunen bereitzustellen“.
Solo-Selbstständige: Der Bundestag lehnte einen Linken-Antrag mit dem Titel „Fiktiver Unternehmerlohn jetzt – Solo-Selbstständigen und Freiberuflerinnen und Freiberuflern aus der Corona-Krise helfen“ (19/29273) gegen die Stimmen der Antragsteller und der Grünen sowie bei Enthaltung der FDP ab. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/29933). Die Linke forderte, Freiberufler, Selbstständige, Kunst-, Kultur- und Medienschaffende mit einem fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von mindestens 1.200 Euro monatlich zu unterstützen. Dieses Bundeshilfen-Programm solle für die Zeit der Corona-Pandemie und rückwirkend ab März 2020 gelten, erklärten die Abgeordneten in ihrem Antrag. Außerdem forderten sie, bei einer Inzidenz unter 100 den Ländern „im Rahmen von befristeten Modellprojekten in einigen ausgewählten Regionen, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept“ die Öffnung einzelner Kulturbereiche zu ermöglichen. Die berufliche Existenz dieser Berufssparten stehe auf dem Spiel, begründeten die Abgeordneten ihren Vorstoß.
Kultur und Sport: Gegen die Stimmen der Antragsteller und bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag einen Linken-Antrag mit dem Titel „Staatsziele Kultur und Sport ins Grundgesetz“ (19/2943) ab. Nach dem Willen der Linksfraktion sollte die Förderung von Kultur und Sport als Staatsziel in Artikel 20 des Grundgesetzes verankert werden. Sie fordert deshalb die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Kultur und Sport müssten eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen sein. Der kooperative Föderalismus müsse gestärkt werden, damit Länder und Kommunen ihren Aufgaben in der Kulturpflege und der Kulturförderung sowie beim Sport nachkommen können, heißt es im Antrag. Bereits die vom Bundestag in der 16. Legislaturperiode (2005-2009) eingesetzte Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ habe sich für die Aufnahme des Staatsziels Kultur in das Grundgesetz ausgesprochen.
Kulturförderung: Gegen die Stimmen der Antragsteller und bei Enthaltung der FDP sowie der Grünen lehnte der Bundestag einen Linken-Antrag ab, mit dem die Fraktion die Kulturförderung „anpassen, sichern und verstetigen“ wollte (19/28780). Der Bildungsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/30343). Das Programm „Kultur macht stark“ sollte in seiner Förderung ab dem Jahr 2022 jährlich um zehn Millionen Euro erhöht und verstetigt werden. Es sollte eine dauerhafte Planungssicherheit geschaffen werden. Zudem sollte gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Verbänden und außerschulischen Bildungs- und Kultureinrichtungen das Programm „Digital-Allianz Bildung“ für den Bereich der Kulturellen Bildung aufgelegt werden, um den digitalen Transformationsprozess auch über die schulische Bildung hinaus zu gewährleisten und allen Akteurinnen und Akteuren ausreichend finanzielle, technische und personelle Ressourcen für die Digitalisierung ihrer Arbeit zur Verfügung zu stellen.
Hochschulsozialpakt: Abgelehnt mit den Stimmen der Antragsteller und bei Enthaltung der Grünen wurde auch ein weiterer Antrag der Linken mit dem Titel „Für einen Hochschulsozialpakt – 50.000 neue Wohnheimplätze für Studierende“ (19/14154). Aktuell stünden den knapp 2,9 Millionen Studenten bundesweit nur rund 240.000 öffentliche geförderte Wohnheimplätze zur Verfügung. Nur 8,5 Prozent der Studenten könnten daher einen Wohnheimplatz bekommen. Die Fraktion kritisierte, dass die Folgen vor allem Studienanfängerinnen und -anfängern in Form von langen Wartezeiten auf einen Wohnheimplatz, langen Pendelwegen zur Hochschule, übergangsweiser Unterbringung in provisorischen Unterkünften und hohen Mietzahlungen am freien Wohnungsmarkt zu spüren bekommen. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Bauausschusses vor (19/24804 Buchstabe b).
Soziale Lage von Studierenden: „Krisensichere Unterstützungsangebote zur Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden“ forderte Die Linke in einem Antrag (19/23931), der auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Forschungsausschusses (19/28527 Buchstabe b) gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt wurde. Die Linke fordert unter anderem, die Ausbildungsförderung nach dem BAföG als rückzahlungsfreien Vollzuschuss zu gewähren. Den BAföG-Fördersatz für den Grundbedarf will sie auf mindestens 560 Euro erhöhen, um das soziokulturelle Existenzminimum auch für Auszubildende realistisch zu gewährleisten. Die Wohnpauschale nachdem BAföG wollen die Abgeordneten auf 370 Euro anheben. Soweit Mietkosten für Unterkunft und Nebenkosten diesen Betrag übersteigen, solle die Pauschale bis zum örtlichen Mietniveau für angemessenen Wohnraum aufgestockt werden. Angemessen seien die um zehn Prozent erhöhten, örtlich maßgeblichen Werte der Tabelle im Wohngeldgesetz.
Friedenspolitik: Der Bundestag lehnte einen Grünen-Antrag mit dem Titel „Glaubwürdigkeit für Frieden, Diplomatie und Sicherheit – Impulse für eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union“ (19/10185) gegen die Stimmen der Antragsteller und bei Enthaltung der FDP ab. Der Auswärtige Ausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/22288). Die Bundesregierung wurde unter anderem aufgefordert, sich mit Nachdruck für einen gemeinsamen Sitz der EU im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einzusetzen sowie dafür, die EU handlungsfähiger zu machen, indem der Rat im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU zukünftig mit qualifizierter Mehrheit Entscheidungen, ohne militärische und verteidigungspolitische Bezüge, treffen kann. Außerdem sollte der Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Frieden in der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU stärker verankert werden. In diesem Rahmen wollten die Grünen zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung mit mehr personellen und finanziellen Mitteln hinterlegen.
Kinderkrankengeld: „Eltern mit kranken Kindern besser unterstützen – Lohnfortzahlungsanspruch und Kinderkrankengeld lebensnah reformieren“ forderte ein Antrag der Grünen (19/22501), den die Abgeordneten auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/30465 Buchstabe b) gegen die Stimmen der Antragsteller und bei Enthaltung der AfD und der Linken ablehnte. Die Grünen-Fraktion forderte die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den der Kinderkrankengeldanspruch von Eltern nach Paragraf 45 im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) bis zum Ende der Corona-Pandemie auf jährlich 20 Tage pro Kind und Elternteil und nach dem Ende der Pandemie auf jährlich 15 Tage pro Kind und Elternteil angehoben werden. Bei Alleinerziehenden sollte der Anspruch auf 40 beziehungsweise 30 Tage pro Kind erhöht werden. Die Altersgrenze der Kinder sollte dabei von zwölf auf 14 Jahre angehoben werden. Zudem sollte für Eltern, deren Kinder sich in den ersten zwei Jahren der Betreuung in der Kindertagesbetreuung befinden, ein höherer Anspruch auf Kinderkrankengeld gelten, ebenso für Eltern behinderter und chronisch kranker Kinder. Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung sollten ab dem ersten Krankheitstag ihres Kindes Anspruch auf Kinderkrankengeld haben.
Patientenberatung: „Eine starke Stimme für Patientinnen und Patienten – Patientenstiftung gründen und Unabhängige Patientenberatung reformieren“, so der Titel eines Grünen-Antrags (19/25382), der ebenfalls auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses abgelehnt wurde (19/29888). Gegen die Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen, AfD und FDP enthielten sich. Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass die Beratung unabhängig von wirtschaftlichen Interessen sei, schrieben die Grünen-Abgeordneten. Dazu seien eine verlässliche und gemeinnützige Trägerschaft sowie eine dauerhafte Finanzierung nötig. Die Fraktion schlug die Gründung einer unabhängigen Patientenstiftung vor. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) sollte in die Hände der Stiftung gelegt werden, um eine verlässliche und gemeinnützige Trägerstruktur für eine persönliche und unabhängige Beratung zu ermöglichen. Die Finanzierung müsste von den gesetzlichen Krankenkassen unabhängig sein.
EU-Digitalisierungsrichtlinie: Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Grünen bei Enthaltung der AfD, FDP und Linken nahm der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“ (19/28177) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/30523) an. Dazu hatte der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vorgelegt (19/30536). Der Entwurf will die Gründung von Gesellschaften und die Errichtung von Zweigniederlassungen europaweit grenzüberschreitend vereinfachen. Durch den Einsatz digitaler Instrumente und Verfahren sollen dabei Kosten und Zeit eingespart werden können, heißt es. Mit dem Gesetz soll die Richtlinie (EU) 2019 / 1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017 / 1132 umgesetzt werden. Zu den Neuregelungen dieser Richtlinie zählen insbesondere die Verpflichtung zur Einführung der Online-Gründung der GmbH, zu Online-Verfahren bei Registeranmeldungen für Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen, zur Einreichung und Offenlegung von Urkunden und Informationen im Handels- und Unternehmensregister sowie zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch über das Europäische System der Registervernetzung.
Berufsabschluss: Einstimmig beschloss der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 10. Februar 2021 zwischen der Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen (19/29557). Mit dem neuen Abkommen soll die „Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung handwerklicher Prüfungen“ vom 1. Dezember 1937 durch ein modernes Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsabschlüssen ersetzt werden. Die Vereinbarung von 1937 sei nicht mehr zeitgemäß und führe teilweise zu „dysfunktionalen Ergebnissen“, da sich die Berufsabschlüsse und Berufsbildungssysteme in beiden Staaten deutlich weiterentwickelt hätten, heißt es in dem Entwurf. Zudem sei eine Einschränkung auf handwerkliche Berufe nicht mehr sinnvoll. Zur Abstimmung hatte der Bildungs- und Forschungsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/30472).
Digitale Abstimmungsgeräte: Gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag einen AfD-Antrag ab (19/19243), in dem die Fraktion forderte, digitale Abstimmungsgeräte im Bundestag einzusetzen. Das Parlament sollte seine Arbeitsweise am aktuellen Stand der Technik ausrichten, um das steigende Arbeitsaufkommen durch eine höhere Effizienz beherrschen zu können, so die AfD-Abgeordneten. Die Nutzung digitaler Technik ermögliche eine wesentliche Zeitersparnis und Produktivitätssteigerung. Dem Antrag zufolge könnten Abstimmungen, namentliche Abstimmungen und die Feststellung der Beschlussfähigkeit des Parlaments mit Hilfe eines solchen Gerätes ermöglicht werden. Die Abgeordneten sprachen sich für eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages aus. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses (19/25779) zugrunde.
Personalrekrutierung: Einen weiteren Antrag der AfD (19/28459) lehnte der Bundestag auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/29991) gegen die Stimmen der Antragsteller ab. Darin forderte die Fraktion, „von einer gesetzlichen Regulierung des Einsatzes von KI-Lösungen bei der Personalrekrutierung abzusehen“. Bestehende Gesetze wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sorgten für ausreichend faire Bedingungen bei der Arbeitssuche, schrieb die Fraktion mit Blick auf ein mögliches Diskriminierungspotenzial KI-gestützter Personalrekrutierungsinstrumente.
Smart Cities: Ebenfalls gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag einen AfD-Antrag ab (19/28449), in dem die Fraktion eine Heterogenität der bundesweiten Situation im Smart-Cities-Kontext diagnostizierte. Unter diesem sind etwa eine datenbasierte Verkehrssteuerung oder ein KI-gesteuertes Abfallmanagement zu verstehen. Auch der Ausbau der digitalen Verwaltung und Ähnliches sind Bestandteil von Smart-City-Projekten. In diesem Zusammenhang forderte die AfD von der Bundesregierung unter anderem, „eine Strategie zu Smart Cities für Deutschland vorzulegen“, die „integraler wie übergreifender Teil der vorzulegenden Digital-Strategie“ sein soll. Dabei müsse auch eine „klare Definition des Begriffes“ ausgearbeitet werden. Einer eindimensionalen Technikeuphorie dürfe nicht gefolgt werden, warnte die Fraktion. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Bauausschusses zugrunde (19/30373).
Parlamentsfernsehen: Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt wurde zudem ein Antrag der AfD (19/29785), in dem diese die Prüfung der Ausstrahlung des Parlamentsfernsehen über den Satellit Astra, Position 19,2° Ost forderte. Mittels einer Markterkundung solle die Bundesregierung die jährlichen Kosten hierfür ermitteln lassen, schrieben die Abgeordneten. Auch rechtlich sei eine Ausstrahlung über Satellit zu klären. Das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages überträgt alle Plenardebatten live, unkommentiert und in voller Länge im Internet auf www.bundestag.de. Zu dem AfD-Antrag hatte der Geschäftsordnungsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt.
Haushaltsuntreue: Einen Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze (19/2469) lehnte der Bundestag auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses gegen die Stimmen der Antragsteller ab (19/7460). Aus Sicht der AfD sollte mit dem Entwurf Haushaltsuntreue bekämpft und die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel sichergestellt werden. Zur Begründung schrieb die Fraktion, dass die strafrechtliche Sanktionierung der Haushaltsuntreue aufgrund eines Umschwungs in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Jahr 1997 praktisch aufgehoben worden sei. Hinsichtlich des „enormen Ausmaßes der öffentlichen Verschwendung“ bestehe Handlungsbedarf sowohl in Bezug auf die Schaffung eines strafrechtlichen Spezialtatbestandes als auch in Bezug auf die Schaffung eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes.
Rückfällige Täter: Die Abgeordneten lehnten außerdem einen Gesetzentwurf der AfD „zur Strafschärfung bei Rückfall“ ab (19/6371 (neu)). Alle Fraktionen abgesehen von der AfD stimmten gegen die Vorlage. Die Fraktion hatte den Entwurf unter anderem mit der sozialen Sprengkraft von Straftaten durch rückfällige Täter begründet. Sie wolle den Versuch unternehmen, durch ein gestuftes System, das sowohl Bagatelldelikte als auch schwere und besonders schwere Rückfalltaten berücksichtige, eine „sachgerechte Antwort“ auf rückfällige Straftäter zu geben, so die Antragsteller. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/20138) vor.
Mitwirkung von Proberichtern: Ebenfalls auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/19304) stimmten die Abgeordneten gegen einen Entwurf der AfD zur Änderung des Richtergesetzes (19/11942). Dieser sah die bis Ende 2023 befristete Möglichkeit vor, die Spruchkammern mit zwei Richtern auf Probe zu besetzen. Hintergrund ist dem Entwurf zufolge der Anstieg der Asylverfahren, der zu einer starken Belastung des Gerichtswesens geführt habe, da gegen ablehnende Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in zunehmendem Maße Rechtsmittel eingelegt würden. Die bisherige Praxis, nur maximal einen Richter auf Probe in den Spruchkammern mitwirken zu lassen, sei daher nicht mehr vertretbar, so die AfD.
Krankenkassen: „Mehr Transparenz für Versicherte – Krankenkassen zu einer Bewertung ihrer Dienstleistungen verpflichten“ lautet der Titel eines AfD-Antrags (19/29299), den der Bundestag auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/30245) gegen die Stimmen der Antragsteller ablehnte. Nach dem Willen der AfD sollte unter anderem das Vertrags- und Bewilligungsverhalten der Kassen regelmäßig durch unabhängige Versichertenbefragungen überprüft werden. Die Erfahrungen der Versicherten sollten gebündelt und allgemeinverständlich allen Versicherten zur Verfügung gestellt werden, um Versicherten aktiv dabei zu helfen, die für sie richtige Krankenkasse zu finden.
Corona-Risikogruppen: Auch ein AfD-Antrag (19/29307), mit dem die Fraktion „Covid-19-Risikogruppen bezüglich Vorerkrankungen genauer definieren“ will, wurde auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses abgelehnt (19/30082). Dem Antrag zufolge sollten die einschlägigen Risikogruppen nach dem Vorbild Österreichs definiert werden. Ziel sei es, den Schutz für wirkliche Risikogruppen mit der gewünschten Treffsicherheit und Intensität zu erhöhen.
Konsanguinität: Abgelehnt gegen die Stimmen der Antragsteller wurde auch ein AfD-Antrag mit dem Titel „Die Folgen von Konsanguinität anerkennen und eindämmen“ (19/20688). Die Fraktion wollte die Folgen der Ehe unter nahen Blutsverwandten (konsanguine Ehe) eindämmen. Die Abgeordneten forderten, die Verbreitung der Konsanguinität in Deutschland festzustellen, deren Folgen zu untersuchen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Betroffene Gruppen müssten besser identifiziert und gezielt zu den Risiken beraten werden, so die AfD. Der Ausschuss für Gesundheit hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/26572).
Gendiagnostik: Mit den Stimmen der Koalition lehnte der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gendiagnostikgesetzes ab. Mit dem Entwurf (19/16950) wollte die einbringende FDP vorgeburtliche Vaterschaftstests ermöglichen. Der Ausschuss für Gesundheit hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/30471).
DDR-Opposition: Gegen die Stimmen der Antragsteller, der AfD sowie der Grünen und bei Enthaltung der Linken lehnte der Bundestag einen FDP-Antrag mit dem Titel „Digitalisierung der Archive der DDR-Opposition“ ab (19/14728). Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Kulturausschusses vor (19/28343). So verlangten die Liberalen von der Bundesregierung, ein entsprechendes Konzept im Rahmen der bestehenden Programme zur Digitalisierung und zur konservatorischen Bestandserhaltung von schriftlichem Kulturgut vorzulegen. Zudem sollten die Archive der DDR-Opposition mit ausreichend Mitteln für diese Aufgabe ausgestattet werden. So sollte die Robert-Havemann-Gesellschaft e.V. von der Projektförderung in eine institutionelle Förderung des Bundes überführt werden und die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur zweckgebunden zwei Millionen Euro für Digitalisierungs- und Bestandserhaltungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, welche an Institutionen wie das Archiv Bürgerbewegung Leipzig e.V. ausgeschüttet werden könnten.
Belarus: Ebenfalls auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Kulturausschusses (19/27729) abgelehnt wurde auch ein Antrag der FDP mit dem Titel „Propaganda mit Journalismus begegnen – Für eine starke Zivilgesellschaft auch in Belarus“ (19/23929). Nach dem Willen der FDP-Fraktion soll die Deutsche Welle (DW) ihr russischsprachiges Medienangebot ausbauen. Die Bundesregierung forderte sie auf, den deutschen Auslandssender dabei zu unterstützen. Vor allem müsse ein russischsprachiges TV-Vollprogramm ausgestrahlt werden. Ausgebaut werden müssten zudem die tri- und crossmedialen DW-Angebote für die jungen Zielgruppen und die Angebote der DW Akademie. Auf diplomatischem Weg soll die Bundesregierung sich für Journalisten einsetzen, deren Arbeit behindert oder gar unterbunden wird. Die Koalitionsfraktionen und die AfD stimmten gegen den FDP-Antrag, die Linke enthielt sich.
Polen: Auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschuss (19/30460) lehnte der Bundestag einen Antrag ab, mit dem die FDP die „grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Polen stärken“ wollte (19/29744). Darin forderten die Abgeordneten die Bundesregierung auf, eine engere Kooperation und gemeinsame Initiativen in den Bereichen Wirtschaft, Sicherheit und Klima mit dem Nachbarland auf Ebene der EU, der Vereinten Nationen und der Nato anzustreben und die Zusammenarbeit im Rahmen des Weimarer Dreiecks – zwischen Deutschland, Frankreich und Polen – in allen Politikbereichen mit konkreten Projekten und Initiativen voranzutreiben. Außerdem warben die Liberalen für häufigere und regelmäßige gemeinsame Sitzungen auf Regierungsebene zwischen Polen und Deutschland, für mehr Austauschprogramme auf Ebene von Ministerien, Behörden, bei Hochschulen und kulturellen Einrichtungen sowie für einen Ausbau des Deutsch-Polnischen Jugendwerks. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD stimmten gegen den FDP-Antrag, die Linke enthielt sich.
Taiwan: Ein Antrag der FDP (19/30382), mit dem die Fraktion die Beziehungen zu Taiwan „fördern und nachhaltig verbessern“ will, wurde direkt abgestimmt. Die Liberalen forderten von der Bundesregierung unter anderem, die bilaterale wirtschaftliche Kooperation auszuweiten und zeitnah Verhandlungen über ein freihandelsähnliches Abkommen – ähnlich der Abkommen zwischen Taiwan und Singapur beziehungsweise Taiwan und Neuseeland – anzustoßen. Der Antrag scheiterte an den Stimmen der Koalition, der Linken und der AfD. Die Grünen stimmten für die Vorlage.
Publikation von Studien: Ein weiterer Antrag der FDP mit dem Titel „Pflicht zur Veröffentlichung von Studien“ (19/30347) wurde ebenfalls direkt abgestimmt. Die Abgeordneten forderten darin die Bundesregierung auf, „eine Definition zu schaffen, was sicherheitsrelevante Studien sind“ und welche Studien im Umkehrschluss Open Data seien. Außerdem sollten alle Studien, die mit mehr als 50 Prozent Steuermitteln finanziert wurden und nicht sicherheitsrelevant sind, als Open Data eingestuft und der Öffentlichkeit damit frei zugänglich gemacht werden, heißt es in dem Antrag. Die Koalition und die Grünen stimmten gegen die Vorlage.
Kommunen: „Kommunen stärken − Förderdschungel lichten“ (19/28358) - so lautete der Titel eines Antrags der FDP, der ebenfalls direkt abgestimmt wurde. Die Abgeordneten fordern eine grundlegende Reform der Kommunalfinanzierung, um den Gemeinden mehr Freiheit zu ermöglichen. So könnten diese selbst entscheiden, wie sie die Daseinsvorsorge vor Ort sichern, argumentieren sie. Ziel müsse sein, die Kommunen weniger von schwankenden Steuereinnahmen abhängig zu machen. Dazu sollte ihnen ein höherer Umsatzsteueranteil zugedacht werden. Die Gemeinden könnten dann Gewerbesteuerhebesätze senken, falls sie dies für sinnvoll erachten. Dagegen stimmten SPD, CDU/CSU und AfD. Linke und Grüne haben sich enthalten.
Potenzialanalyse: Gegen die Stimmen der Antragsteller und bei Enthaltung der Linken und der Grünen, lehnte der Bundestag einen FDP-Antrag mit dem Titel „Transparenz schaffen und Potenzialanalysesystem verbessern“ ab (19/25243). Aus Sicht der Fraktion muss das neu geschaffene Potenzialanalyse-System (PotAS), „Herzstück“ der im Jahr 2016 vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) beschlossenen Leistungssportreform, verbessert werden. In ihrem Antrag forderte sie die Bundesregierung dazu auf, „in Abstimmung mit dem DOSB“ unter anderem dafür zu sorgen, dass hinsichtlich der Prozessentwicklung und Wirksamkeit von PotAS sowie der Bewertungen der Kommission mehr Transparenz gegenüber Spitzensportverbänden und Öffentlichkeit und damit eine bessere Diskussionsgrundlage geschaffen wird. Außerdem müsse eine Verbindlichkeit der Ergebnisse des Analysesystems angestrebt werden, um die Verteilung der Fördermittel des Bundes fairer und transparenter zu gestalten. Vom Sportausschuss lag dazu eine Beschlussempfehlung vor (19/26470).
Eizellspenden: Abgelehnt wurde auch ein Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Embryonenschutzgesetzes. Damit wollten die Liberalen „Kinderwünsche erfüllen und Eizellspenden legalisieren“ (19/17633). Der Ausschuss für Gesundheit hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/29731). Die jetzige Regelung führe in der Realität dazu, dass Paare Eizellspenden in anderen Ländern, wo dies erlaubt sei, in Anspruch nähmen, teilweise zu horrenden Preisen und unter Inkaufnahme gesundheitlicher Risiken, schrieben die Liberalen. Als Folgeproblem ergebe sich, dass für im Ausland mittels Eizellspende gezeugte Kinder das in Deutschland bestehende Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung mitunter nicht durchgesetzt werden könne. Die Koalitionsfraktionen und die Linke hatten gegen den FDP-Entwurf gestimmt, AfD und Grünen enthielten sich.
Verdienstgrenzen: Auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/8375) lehnte der Bundestag einen Gesetzentwurf der FDP „zur Dynamisierung der Verdienstgrenzen der geringfügigen Beschäftigung“ (19/4764) gegen die Stimmen der Antragsteller und der AfD ab. Die Höchstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigung (Mini-Jobs) und Beschäftigung in der Gleitzone (Midi-Jobs) sollten nach dem Willen der FDP-Fraktion dynamisch erhöht werden können. Sie kritisierte, dass diese Verdienstgrenzen seit 2013 nicht angehoben worden seien, weil die derzeit starren Regelungen keine automatische Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung zulassen würden. Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns würden sich deshalb die Stunden, die Beschäftigte im Rahmen von Mini- oder Midi-Jobs arbeiten dürften, reduzieren. Sie könnten damit auch nicht von den Erhöhungen des allgemeinen Mindestlohns oder der Lohnentwicklung insgesamt profitieren, schrieb die Fraktion. Sie schlug deshalb vor, die Verdienstgrenzen an die Entwicklung des Mindestlohns zu koppeln.
Bagatellgrenze: Auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/30504 Buchstabe b) lehnte der Bundestag einen Gesetzentwurf der FDP zur Einführung einer Bagatellgrenze für Rückforderungen im Zweiten Sozialgesetzbuch (19/29742) ab. CDU/CSU, SPD, Linke und Grüne stimmten gegen den Entwurf, in dem die FDP kritisierte, dass das derzeitige System der Grundsicherung zu schwerfällig und bürokratisch sei. Unter anderem verursache das Einfordern von Rückforderungen, teilweise im Centbereich, einen enormen Verwaltungsaufwand, da auch kleinste Überzahlungen durch das Jobcenter mithilfe von Bescheiden zurückgefordert werden müssten. Zudem müsse der Betrag der Rückforderung anteilig auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft umgerechnet werden und die Anteile jeweils separat mit einem Bescheid eingefordert werden. „Das ist nicht nur sehr aufwendig, sondern teilweise für die Kunden nicht nachvollziehbar“, schrieben die Liberalen. Sie forderten deshalb eine Bagatellgrenze von 36 Euro für Rückforderungen im SGB II.
Arbeitslosigkeit: Gegen die Stimmen der Antragsteller sowie der Grünen und bei Enthaltung der Linken lehnte der Bundestag auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/29973 Buchstabe a) einen FDP-Antrag mit dem Titel „Mit dem Führerschein gegen Langzeitarbeitslosigkeit“ ab (19/29268). Nach dem Willen der FDP-Fraktion sollte die Bundesregierung Regelungen schaffen, damit die theoretische Führerscheinprüfung auch in weiteren Fremdsprachen abgelegt werden kann. So sollten sprachliche Hürden abgebaut werden, hieß es in dem Entwurf. Der Erwerb eines Führerscheins könne Jobchancen signifikant erhöhen, schrieben die Liberalen unter Verweis auf wissenschaftliche Erhebungen.
„Liberales Bürgergeld“: Gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag geschlossen einen FDP-Antrag ab (19/15040), in dem die Fraktion die Einführung eines „Liberalen Bürgergeldes“ forderte. Es sei an der Zeit, die Grundsicherung für Arbeitsuchende so zu reformieren, dass sie den Einstieg in Arbeit und den Aufstieg innerhalb der Arbeitswelt erleichtert und gerade jungen Menschen mehr Perspektiven bietet, schrieben die Liberalen. Sie verlangten unter anderem bessere Hinzuverdienstregeln, eine deutliche Erhöhung des Schonvermögens, regional ausdifferenzierte Pauschalen für Wohn- und Heizkosten, eine Betreuung der sogenannten „Aufstocker“ nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) durch die Arbeitsagenturen und eine Anpassung der Sanktionen sowie bessere Weiterbildungsmöglichkeiten. Zu dem Antrag hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/30504 Buchstabe c).
Hartz IV: Ebenfalls auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/30504 Buchstabe d) lehnte der Bundestag einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Hartz IV entbürokratisieren und vereinfachen“ (19/10619) gegen die Stimmen der Antragsteller bei Enthaltung der Grünen ab. Darin forderten die Antragsteller die Bundesregierung auf, eine Bagatellgrenze von 25 Euro für Aufhebungs- und Erstattungsverfahren von Jobcentern einzuführen und die Zuständigkeit für die Betreuung und Arbeitsvermittlung von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitslosengeld-II-Beziehern an die Agenturen für Arbeit zu übertragen. Darüber hinaus wollten die Liberalen regional ausdifferenzierte Pauschalen für Kosten der Unterkunft und Heizung und ein einfacheres Verfahren zur Bestimmung der Pauschalen oder Kostenobergrenzen einführen. Die FDP trat zudem für eine gesamtschuldnerische Haftung einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft ein.
Russland: Der Bundestag lehnte einen Linken-Antrag (19/29437) gegen die Stimmen der Antragsteller und bei Enthaltung der Grünen ab, in dem die Fraktion von der Bundesregierung verlangte, den 80. Jahrestag des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion zum Anlass zu nehmen, Verhandlungen über einen Deutsch-Russischen Vertrag aufzunehmen. Ziel des Vertrags sollte es sein, Versöhnung und Freundschaft zwischen Deutschland und Russland zu erreichen und zu verstetigen. Außerdem sollte sie sich in EU und Nato verstärkt für Abrüstung einsetzen, auf Abschluss und Durchsetzung umfassender Abrüstungs- und Rüstungskontrollvereinbarungen hinwirken und selbst durch eine konsequente Abrüstungs- und restriktive Rüstungsexportpolitik vorangehen, um so den Weg für ein atomwaffenfreies Deutschland frei zu machen, hieß es unter anderem in der Vorlage. Zur Abstimmung hatte der Auswärtige Ausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/30461).
Bildung: Abgelehnt gegen die Stimmen der Antragsteller und der Grünen wurde auch ein Linken-Antrag (19/26564), in dem die Fraktion die Bundesregierung aufforderte, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, durch den das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung vollständig aufgehoben und stattdessen eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung in Artikel 91b des Grundgesetzes verankert wird. So sollte aus Sicht der Linksfraktion der chronischen Unterfinanzierung des Schul- und Hochschulwesens entgegengewirkt werden. Bis zum Inkrafttreten eines solchen Gesetzes sollte sichergestellt werden, dass Länder und Kommunen mit genügend Ressourcen ausgestattet werden, um die erforderlichen Maßnahmen für Neubau und Sanierung an Schulen und Hochschulen zügig umzusetzen. Die Fördervolumina für Schul- und Hochschulbau sollten weiter erhöht werden, sodass bestehende Rückstände zielgerichtet behoben und zukünftig notwendige Investitionen realisiert werden könnten. In Absprache sollte mit den Ländern über gemeinsam definierte Standards sichergestellt werden, dass alle baulichen Maßnahmen im Sinne einer Förderung von Räumen, Hygiene, Digitalisierung und Inklusion an Schulen und Hochschulen umgesetzt werden, Förderprogramme sollten entsprechend geöffnet und in ihren Volumina angepasst werden. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zugrunde (19/30344).
Gedenkstätte: Der Bundestag lehnte einen AfD-Antrag (19/19156) gegen die Stimmen der Antragsteller ansonsten geschlossen ab, in dem die Fraktion die Bundesregierung aufforderte, für die deutschen Opfer des Zweiten Weltkrieges und der unmittelbaren Nachkriegszeit eine Gedenkstätte in Berlin zu schaffen. Dort solle an „deutsche Opfergruppen“ des Zweiten Weltkrieges und der Nachkriegszeit erinnert werden, unter anderem an die Opfer der „alliierten Vertreibungsmaßnahmen“, an die zivilen Opfer des alliierten Bombenkrieges gegen deutsche Städte und an die deutschen Soldaten, die in der Kriegsgefangenschaft umgekommen sind. Die wissenschaftliche und informationelle Begleitung dieser Gedenkstätte solle einem fachlich qualifizierten Expertengremium übertragen werden, das dem Deutschen Bundestag gegenüber verantwortlich ist, hieß es in dem Antrag. Dazu hatte der Kulturausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/21344).
EU-Aktionsplan: Einen AfD-Antrag mit dem Titel „Presse- und Meinungsfreiheit schützen – EU-Aktionsplan zurückweisen“ (19/17781) lehnte der Bundestag auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/20205) gegen die Stimmen der Antragsteller geschlossen ab. Darin wendete sich die Fraktion gegen den EU-Aktionsplan gegen Desinformation und forderte die Bundesregierung auf, „alle damit verbundenen weiteren Dokumente abzulehnen und Sorge zu tragen, dass die hierin verfolgten Ziele und Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland nicht zur Umsetzung kommen“. Wie die AfD schrieb, trage der Aktionsplan Züge, die auf eine gezielte Meinungslenkung hinauslaufen würden. Er verstoße gegen fundamentale Vorgaben des Grundgesetzes. „Die Maßnahmen laufen darauf hinaus, dass in den Mitgliedstaaten, so auch in der Bundesrepublik Deutschland, auf allen denkbaren Medienkanälen nur noch einseitige regierungs- und EU-genehme Nachrichten beziehungsweise Informationen verbreitet werden“, so die Abgeordneten. Bereits in der Einleitung des Plans heiße es, dass die Bürgerinnen und Bürger nur noch Zugang zu einer „Vielzahl überprüfbarer Informationen“ haben könnten, nämlich solchen, die vorab von einem Netz von sogenannten Faktenprüfern gefiltert worden sein. Die Vorgaben des Plans verletzten den grundgesetzlich zu gewährenden freien Zugang zu nicht staatlich kontrollierten und nicht zensierten oder -aufbereiteten Informationen und ließen die freie Meinungsäußerung und deren ungehinderte Verbreitung völlig außer Acht.
Rundfunkordnung in Deutschland: Geschlossen abgelehnt gegen die Stimmen der Antragsteller wurde außerdem ein AfD-Antrag (19/23728), in dem sich die Fraktion für die Einsetzung einer Enquetekommission für eine neue Rundfunkordnung ausspricht. Darin forderte sie die Bundesregierung auf, ein solches Gremium gemeinsam mit den Bundesländern einzurichten. Die Kommission sollte einen Überblick über die Massenmedien in Deutschland, über den Wandel in den Medien durch die Digitalisierung, über den veränderten Medienkonsum, über die Entwicklungen im Journalismus und über die Medienordnung im internationalen Vergleich erarbeiten. Zudem sollte sie Alternativen zur bestehenden föderalen deutschen Medienordnung und die Notwendigkeit und Legitimität eines gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks prüfen. Darüber hinaus sollte sie Vorschläge für eine Neuausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Senderfusionen und die Abschaffung des Gebührenzwangs erarbeiten. Zur Abstimmung hatte der Ausschuss für Kultur und Medien eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/28393 Buchstabe a).
Künstliche Intelligenz: Auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Forschung (19/30244) lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD (19/24421) gegen die Stimmen der Antragsteller ab, in dem die Fraktion die Durchführung einer Informations- und Aufklärungskampagne für die Bevölkerung zu den Funktions- und Wirkmechanismen Künstlicher Intelligenz (KI) durch die Bundesregierung forderte. Diese Kampagne solle sich „bewusst an die Bevölkerung in ihrer Breite richten“, damit vor allem jene Menschen erreicht werden, die noch nicht in Kontakt mit KI gekommen seien, schrieb die Fraktion in einem Antrag. Die Kampagne sollte das Vertrauen der Bürger in die Technologie fördern, „das gesamte Spektrum an KI-Lösungen thematisieren“ und zum Ziel haben, mindestens fünf Prozent der Bevölkerung zu KI-Lösungen zu schulen und weiterzubilden.
Bürgerstunde: Der Bundestag lehnte einen AfD-Antrag (19/29781) auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses (19/30482) gegen die Stimmen der Antragsteller ab. Darin forderte die Fraktion die Einführung einer sogenannten Bürgerstunde im Bundestag. In der Bürgerstunde sollten Petitionen mit mehr als 100.000 Mitzeichnungen besprochen werden, wie aus der Vorlage hervorgeht. Die Geschäftsordnung des Bundestages sollte entsprechend geändert werden. Eine Bürgerstunde sollte höchstens eine Stunde dauern und stattfinden, sobald der Petitionsausschuss dem Bundestag eine gesonderte Beschlussempfehlung über eine Petition mit einem Quorum von 100.000 Mitzeichnungen vorlegt oder wenn eine Fraktion eine Bürgerstunde für eine Petition mit einem solchen Quorum verlangt.
Vizepräsident: Ebenfalls auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses (19/28675) lehnten die Abgeordneten einen AfD-Antrag (19/26228) ab, in dem die Fraktion im Zusammenhang mit ihren Niederlagen bei der Wahl eines Bundestagsvizepräsidenten eine Befassung des Geschäftsordnungsausschusses des Parlaments forderte. Der Ausschuss sollte aufgefordert werden, Fragen zur Geschäftsordnung auszulegen, wie aus dem Antrag hervorgeht. Die Fragen bezogen sich auf Paragraf 2 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages (GO BT). In dem Paragrafen hieß es: „Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.“ Die Antragsteller wollten unter anderem wissen, wie die Nichtwahl sämtlicher Kandidaten der AfD mit diesem Regelungsinhalt vereinbar sei. Die Fraktion ist bislang mit sechs Kandidaten für den Posten des Vizepräsidenten gescheitert.
Breitbandausbau: Gegen die Stimmen der Antragsteller und bei Enthaltung der AfD und der Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der FDP (19/14048) mit dem Titel „Smart Germany – Gigabit-Gutscheine für den Breitbandausbau“ ab. Darin forderte die Fraktion die Bundesregierung dazu auf, ein Konzept für die unbürokratische und nachfrageorientierte Ausgabe von Gutscheinen für Gigabit-Anschlüsse zu erarbeiten und umzusetzen. Zur Abstimmung hatte der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/15194).
5G-Netze: Ebenfalls abgelehnt gegen die Stimmen der Antragsteller wurde ein FDP-Antrag mit dem Titel „Smart Germany – Cybersicherheit der 5G-Netze“ (19/14046). AfD, Linke und Grüne enthielten sich bei der Abstimmung, der eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses zugrunde lag (19/17170). In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die von der Europäischen Kommission empfohlenen Maßnahmen zur „Cybersicherheit der 5G-Netze“ national umzusetzen sowie „von jeglicher Schwächung der Sicherheit des 5G-Standards abzusehen und anstatt dessen die Chancen eines sicheren 5G-Standards voranzutreiben“. Hierzu soll sich die Bundesregierung laut Vorlage „in dem noch laufenden Standardisierungsprozess mit allen durch sie beteiligten Akteuren aktiv für ein höchstmögliches Maß an Sicherheit einsetzen“. Hierzu zähle unter anderem der Einsatz für eine standardmäßige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und die Ablehnung von Sicherheitslücken zur weiteren Möglichkeit der Nutzung von sogenannten IMSI-Catchern.
Westbalkan: Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und Die Linke einen Antrag der FDP abgelehnt, der die „europäische Perspektive der Länder des Westbalkans engagiert und realistisch vorantreiben“ wollte (19/28357). Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung. Der Europaausschuss hatte hierzu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/30385). Die FDP-Fraktion setzte sich für die europäische Perspektive der Länder des Westbalkans ein. Als eine von EU-Mitgliedern umgebene Region sei die Sicherheit und Stabilität Albaniens, Bosnien-Herzegowinas, des Kosovo, Montenegros, Nordmazedoniens und Serbiens für Deutschland und die Europäische Union von besonderer Bedeutung, schrieben die Abgeordnete. Die EU müsse in ihrer Erweiterungspolitik der komplexen, konfliktreichen Geschichte und den Herausforderungen jedes der sechs Länder und ihrer Bevölkerung sowie den politischen und ethnischen Spannungen Rechnung tragen, hieß es. Die Bundesregierung wurde unter anderem aufgefordert, sich auf nationaler und europäischer Ebene mit Nachdruck die europäische Perspektive des Westbalkans und für die Aufnahme und Konkretisierung der Beitrittsgespräche mit den Ländern des Westbalkans einzusetzen, wenn diese die dafür nötigen Kriterien erfüllen, substantielle Reformschritte vorweisen können und ein automatisierter Beitritt ausgeschlossen wird.
Pflegeausbildung: „Beste Bildung – Auch für die Pflege“ forderte ein Antrag der FDP (19/30351), der direkt vom Plenum abgestimmt wurde. Danach sollte die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Pflegeassistenz-Ausbildung mit modular aufgebautem Ausbildungs-Curriculum schaffen, die Anrechnung von Vorleistungen regeln und so den möglichen Aufstieg von der Pflegeassistenz bis zur Pflegeprofessur erleichtern und die Neuausrichtung des Pflegeberufs durch Kompetenzerweiterungen regeln, die sich auch am Aus- und Weiterbildungsgrad orientieren. SPD, CDU/CSU und AfD stimmten gegen den Antrag, Linke und Grüne enthielten sich.
Sprache in Publikationen I: Gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag einen AfD-Antrag mit dem Titel „Deutschsprachige Publikationen von ministeriell mandatierten, politisch handlungsempfehlenden Institutionen in der Entwicklungspolitik“ ab (19/14068). Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit vor (19/16383). Nach dem Willen der AfD sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass sämtliche Publikationen des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) und des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik (DIE) in deutscher Sprache veröffentlicht werden.
Sprache in Publikationen II: „Verpflichtende deutsche Sprache in Publikationen von ministeriell mandatierten, politisch handlungsempfehlenden Institutionen“ lautete der Titel eines weiteren AfD-Antrags (19/20689), der ebenfalls gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt wurde. Darin forderte die AfD, Publikationen mit politischen Handlungsempfehlungen, die im Auftrag von Bundesministerien von anderen Institutionen erstellt werden, sollten zukünftig prinzipiell immer auch in deutscher Sprache publiziert werden. Zur Abstimmung der Kulturausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/24152).
Türkei: Mit den Stimmen aller Fraktionen außer denen der AfD lehnte der Bundestag außerdem einen AfD-Antrag ab, der die „Kürzung von Entwicklungsleistungen gegenüber der Türkei“ forderte (19/14347). Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit hatte dazu eine Beschlussempfehlung abgegeben (19/19836).
Aserbaidschan: Abgelehnt gegen die Stimmen der Antragsteller wurde auch ein AfD-Antrag mit ähnlicher Stoßrichtung. Er trug den Titel „Aggressionen und Kaviar-Diplomatie in die Schranken weisen – Entwicklungszusammenarbeit mit Aserbaidschan und der Türkei beenden“. (19/28796). Zur Abstimmung hatte der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/30178).
Internationale Zusammenarbeit: Ebenfalls auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19/29647) lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD mit dem Titel „Verpflichtende Veröffentlichung und Zuleitung der Ergebnisberichte der Externen Qualitätskontrolle der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit an den Deutschen Bundestag“ ab (19/23954). Alle Fraktionen außer den Antragstellern hatten gegen die Vorlage gestimmt, in der die AfD die Bundesregierung aufforderte, den vollständigen Ergebnisbericht der Externen Qualitätskontrolle der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) des Jahres 2018 sowie alle früheren und künftigen Ergebnisberichte „unverzüglich“ dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zuzuleiten.
Rohmessdaten: Gegen die Stimmen der Antragsteller, der AfD und der Linken lehnte der Bundestag einen FDP-Antrag mit dem Titel „Rechtssicherheit bei Rohmessdaten schaffen“ ab (19/27110). Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr vor (19/29070). Die FDP-Fraktion verlangte, den Zugang von Betroffenen in Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zu Rohmessdaten von Geschwindigkeitsmessgeräten (Blitzer) bundeseinheitlich und rechtssicher auszugestalten.
Flughafen München: Ebenfalls abgelehnt gegen die Stimmen der Antragsteller sowie bei Enthaltung der AfD wurde ein FDP-Antrag, mit dem die Fraktion den „Ausbau der dritten Start- und Landebahn des Flughafens München“ forderte (19/5529). Der Verkehrsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/6524).
Rundfunk: Auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (19/28393) lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken mit dem Titel „Öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsgerecht entwickeln – Qualität, Regionalität und Solidarität ausbauen statt abbauen“ ab (19/23937). Die Koalitionsfraktionen, die AfD und die FDP stimmten gegen die Vorlage, die Grünen enthielten sich. Auch ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk – Bestand und Weiterentwicklung sichern“ (19/8475) wurde auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (19/28393) gegen die Stimmen der Antragsteller und der Linksfraktion abgelehnt.
Berufliche Bildung: Gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Grünen-Antrag mit dem Titel „Meisterstück für Gleichwertigkeit – Masterplan zur Stärkung der beruflichen Bildung“ ab (19/21721). Die Fraktion setzte sich dafür ein, Forschungslücken zu schließen und im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung einen Schwerpunkt „Wege zu mehr Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung“ zu verankern. Ferner sollte die Internationalisierung der beruflichen Bildung vorangetrieben werden, damit schnellstmöglich mindestens zehn Prozent der Auszubildenden bei Abschluss ihrer Ausbildung einen Auslandsaufenthalt realisieren könnten. FDP und Linke enthielten sich bei der Abstimmung, zu der eine Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses vor vorlag (19/28964).
Wehrbericht: Der Bundestag will, dass die im Jahresbericht 2020 der Wehrbeauftragten des Bundestages (19/26600) enthaltenen Empfehlungen – soweit sie nicht bereits erledigt sind – der Bundesregierung zur Prüfung, Erwägung und Beachtung zur Kenntnis gebracht werden. Darüber hinaus bittet er die Bundesregierung, den Jahresbericht der Wehrbeauftragten, die Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung dazu und die Ergebnisse der Beratung des Deutschen Bundestages der Truppe zugänglich zu machen sowie dem Verteidigungsausschuss bis zum 1. Oktober 2021 über Ergebnisse und vollzogene Maßnahmen zu berichten. Dies geht aus einer Entschließung hervor, die der Bundestag auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses (19/30437) mit den Stimmen aller Fraktionen außer der Linken, die sich enthielt, annahm.
Tierarzneimittel: Mit den Stimmen aller Fraktionen außer der Linken und der Grünen, die sich enthielten, nahm der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung für ein Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (19/23159) auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (19/30484) an. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/23159) sollten die Ergebnisse einer Evaluierung des Arzneimittelgesetzes für die Behandlung von Tieren mit Antibiotika umgesetzt werden, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Der Bundestag habe seinerzeit die Pflicht zur Evaluierung festgelegt. Ziel sei es, die Antibiotikum-Behandlung von Tieren auf das notwendige Maß zu reduzieren. Das soll dazu beitragen, Resistenzen beim Menschen zu verhindern. Die Evaluierung habe ergeben, dass die Tierhalter durch die Möglichkeit der Digitalisierung einer Meldepflicht entlastet werden können. Deshalb soll die Meldepflicht, die bisher ausschließlich schriftlich erfüllt werden konnte, um die Möglichkeit zur elektronischen Meldung ergänzt werden.
Geflügelhaltung: Gegen die Stimmen der Linken und der Grünen lehnte der Bundestag einen Grünen-Antrag mit dem Titel „Antibiotikaeinsatz in der Geflügelhaltung verringern“ (19/13549) ab. Auch dazu hatte der Agrarausschuss eine Beschlussempfehlung abgegeben (19/30486). Konkret sollte die Anwendung des Wirkstoffs Colistin, der für die Humanmedizin von großer Bedeutung sei, sowie aller weiterer Reserveantibiotika in der Geflügelhaltung gesetzlich ausgeschlossen werden.
Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag hat zudem 14 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zugestimmt, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten worden sind. Es handelte sich um die Sammelübersichten 891 bis 904 (19/29821, 19/29822, 19/29823, 19/29824, 19/29825, 19/29826, 19/29827, 19/29828, 19/29829, 19/29830, 19/29831, 19/29832, 19/29833, 19/29834). Zur Sammelübersicht 894 hatte der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Marian Wendt (CDU/CSU), einen kurzen Bericht vorgebracht.
Straßenbenutzungsgebühr statt Kfz-Steuer gefordert
Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung, die bestehende Kfz-Steuer durch eine Straßenbenutzungsgebühr beziehungsweise eine Maut für Fahrzeuge aller Art zu ersetzen. Zur Begründung seines Anliegens verwies der Petent darauf, dass jedes Fahrzeug eine entsprechende Verkehrsinfrastruktur benötige und sich daher alle Fahrzeuge angemessen an den Kosten für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur beteiligen müssten. Die derzeitige Besteuerung von nur in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen stellt aus Sicht des Petenten eine Diskriminierung dar.
Die geforderte Straßenbenutzungsgebühr kann laut der Petition nach den gleichen Grundlagen errechnet werden wie die Kfz-Steuer – also unter Berücksichtigung des Hubraums und des CO2-Ausstoßes. Somit komme es zu keiner Minderung der Steuereinnahmen, sondern – durch die zusätzliche Besteuerung von Fahrzeugen aller Art – zu erheblichen Mehreinnahmen.
EU-Recht spricht gegen Abschaffung der Kfz-Steuer für Pkw
Die durch den Petitionsausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch, 19. Mai 2021, verabschiedete Beschlussempfehlung sah vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. In der Begründung verwiesen die Abgeordneten auf die gescheiterte Pkw-Maut. Es sei geplant gewesen, im Gegenzug zu einer Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) für deutsche Pkw-Halter die Kfz-Steuer abzusenken. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe jedoch entschieden, dass das Vorhaben gegen EU-Recht verstößt, insbesondere weil dadurch ausländische Fahrzeughalter diskriminiert würden.
Was die Einführung einer vom Petenten geforderten Straßenbenutzungsgebühr für alle Fahrzeuge angeht, so ist dies der Vorlage zufolge grundsätzlich möglich. In Deutschland gebe es schon die streckenbezogene Lkw-Maut. Auch seien in der Vergangenheit bereits wiederholt Überlegungen angestellt worden, die Kfz-Steuer für Pkw abzuschaffen. Dem stehe aber zum einen das EU-Recht entgegen. So sei in der Eurovignetten-Richtlinie für schwere Nutzfahrzeuge in Deutschland eine Mindeststeuer bei der Kfz-Steuer vorgesehen. Zudem sprächen die damit verbundenen Einnahmeausfälle gegen die Abschaffung der Kfz-Steuer bei Pkw. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Kfz-Steuer dem Gesamthaushalt zugute komme, während eine Straßenbenutzungsgebühr für Infrastrukturprojekte zu verwenden wäre, schrieb der Petitionsausschuss. Außerdem existiere mit der Erhebung der Kfz-Steuer durch die Zollverwaltung ein etabliertes Vollzugssystem.
„Kein parlamentarischer Handlungsbedarf zu erkennen“
Nach Auffassung der Abgeordneten wäre es „nicht verwaltungsökonomisch“, dieses System nur für die Erhebung der Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge aufrechtzuerhalten. Schließlich sei fraglich, ob die im Kraftfahrzeugsteuerrecht bestehenden Steuerbefreiungstatbestände, insbesondere vor dem Hintergrund des europäischen Beihilferechts, auf eine Straßenbenutzungsgebühr übertragen werden könnten.
Angesichts dessen sei für den Petitionsausschuss „kein parlamentarischer Handlungsbedarf zu erkennen“, hieß es in der Beschlussempfehlung. (irs/eis/ste/hau/10.06.2021)