3. Untersuchungsausschuss

Abschlussbericht zu Wirecard an Schäuble übergeben

Der AfD-Abgeordnete Kay Gottschalk und Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble sitzen nebeneinander mit einer Bundestagsdrucksache auf einem Ständer zwischen ihnen und unterhalten sich.

Kay Gottschalk (links), Vorsitzender des Wirecard-Untersuchungsausschusses, übergab den Abschlussbericht des Ausschusses (Mitte) an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble. (DBT/Henning Schacht)

Der Vorsitzende des 3. Untersuchungsausschusses („Wirecard“), Kay Gottschalk (AfD), hat am Dienstag, 22. Juni 2021, den Abschlussbericht des Ausschusses (19/30900) an Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble übergeben. Der Bericht ist am Freitag, 25. Juni, Gegenstand einer einstündigen Debatte im Bundestag. Der Abschlussbericht umfasst mehr als 2.000 Seiten. Der Ausschuss sollte klären, was Bundesregierung, Behörden und Wirtschaftsprüfer über Verdachtsmomente, über strafbares oder manipulierendes Handeln wie Bilanzfälschung, Betrug, Marktmanipulation und Geldwäsche bei dem seit Juni 2020 insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard wussten und ob diese ihren Aufsichts- und Kontrollpflichten nachgekommen sind. Da der neunköpfige Ausschuss nicht zu einem einvernehmlichen Ergebnis kam, enthält der Bericht neben dem von den Regierungsfraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Bewertungsteil zwei Sondervoten: eines der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sowie eines der AfD-Fraktion.

Votum der Koalitionsfraktionen

Die Koalitionsfraktionen betonen in ihrem Votum, die überwiegende Anzahl der vernommenen Zeugen habe die „Bilanzmanipulationsvorwürfe ab der Berichterstattung der Financial Times im Oktober 2019 als ernst zu nehmend eingestuft.“ Die vom Wirtschaftsprüfer EY jahrelang erteilten „lupenreinen Testate“ hätten aufgrund des durch sie geschaffenen Vertrauenstatbestands jedoch regelmäßig zu einer Zerstreuung der Vorwürfe geführt. Nach Experteneinschätzung habe Wirecard über mehrere Jahre betrügerische Bilanzen vorgelegt. „Die Beweisaufnahme ergab unmissverständlich, dass es sich bei Wirecard um einen kollektiv ausgeführten Bilanzbetrug handelt“, heißt es im Bericht weiter. „Das interne Kontrollsystem des Konzerns wurde gezielt ineffektiv gehalten.“ Die mediale und investigative Berichterstattung sei „in den Aufsichtsbehörden wahrgenommen“ worden und habe auch „zu aufsichtlichen Maßnahmen geführt“, etwa seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) habe in der Ausübung seiner Rechts- und Fachaufsicht die operative Unabhängigkeit der BaFin zu achten. Nach Abwägung der verschiedenen Interessen und Risiken sei von der politischen Leitung des Ministeriums im Frühsommer 2020 eine Stützung der kriselnden Wirecard AG rasch verworfen worden. Erst am 26. Juni 2020 habe ein Austausch mit dem BMF auf Arbeitsebene stattgefunden. „Aufgrund dieser und vorhandener öffentlicher Informationen wurden die Bundeskanzlerin und der Chef des Bundeskanzleramtes mit Leitungsvorlage vom 30. Juni 2020 über den Bilanzskandal und die Insolvenz des DAX-Unternehmens informiert. Ab Juni 2020 war der Finanzminister im Kontext der Insolvenz sowie der anschließenden Aufarbeitung eng eingebunden.“

Agieren des Bundeskanzleramtes

Vertreter der Wirecard AG seien, „obwohl es sich zu dem Zeitpunkt bereits um einen DAX-Konzern handelte, nicht Teil der Wirtschaftsdelegation“ gewesen, die die Bundeskanzlerin auf ihrer Reise nach China im September 2019 begleitet hat. „Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme verfügte das Bundeskanzleramt zum Zeitpunkt der Kontakte zur Wirecard AG über keinerlei eigene Informationen und Erkenntnisse, auch nicht über einen möglichen Bilanzbetrug.“

Weiter heißt es in dem Bericht: „Ein besonderes Interesse für Wirecard im Bundeskanzleramt oder eine Sonderbehandlung des Unternehmens sind nicht erkennbar. Sämtliche Treffen hatten keine konkreten erkennbaren Auswirkungen. Ob die Ansprache der Wirecard AG durch die Kanzlerin in China die Übernahme des Unternehmens beschleunigt oder begünstigt hat, ist nicht ersichtlich.“

Sondervotum von FDP, Die Linke und Grünen

FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen betonen in ihrem Sondervotum: „Der Wirecard-Skandal ist viel mehr als ein Bilanzskandal. Es geht um den größten Börsen- und Finanzskandal der Nachkriegszeit, der durch kollektives Aufsichtsversagen, deutsche Wagenburgmentalität gegenüber Nichtdeutschen sowie ein politisches Netzwerk und die Sehnsucht nach einem digitalen nationalen Champion und dessen Markteintritt in China ermöglicht wurde. Deutsche Aufsichtsbehörden sind nicht fit für das “Internetzeitalter„ und digitale Geschäftsmodelle.“

Sondervotum der AfD

Die AfD-Bundestagsfraktion kommt in ihrem Sondervotum zu dem Ergebnis: „Die Bewertung der Ausschussmehrheit ist in Teilen zutreffend, spart jedoch wesentliche Erkenntnisse aus oder verharmlost diese. Nach unserer Auffassung relativierten die Fraktionen der SPD und der CDU/CSU die Verantwortung ihrer jeweiligen politischen Entscheidungsträger.“

Der Ausschuss hat zwischen dem 19. November 2020 und dem 8. Juni 2021 in 32 Sitzungen 105 Zeugen befragt. Die überwiegende Zahl der Zeugenvernehmungen fanden in öffentlicher Sitzung statt.

Auftrag des Ausschusses

Der Bundestag hat am 1. Oktober 2020 auf Antrag der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen die Einsetzung des 3. Untersuchungsausschusses (19/22996) mit den Stimmen der Oppositionsfraktionen bei Enthaltung der Koalitionsfraktionen beschlossen. Der neunköpfige Ausschuss sollte das Verhalten der Bundesregierung und der ihr unterstehenden Behörden im Zusammenhang mit den Vorkommnissen um den inzwischen insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard untersuchen.

Insbesondere für die nachrichtendienstlichen Aspekte des Untersuchungsauftrags hatte der Ausschuss den ehemaligen Berliner Justizsenator und Bundestagsabgeordneten Wolfgang Wieland als Ermittlungsbeauftragten nach Paragraf 10 des Untersuchungsausschussgesetzes eingesetzt. Darüber hinaus stand Wieland mit Blick auf den gesamten Untersuchungsauftrag potenziellen Hinweisgebern als Ansprechpartner zur Verfügung. Am 4. März 2021 hatte der Ausschuss ein Team aus vier Wirtschaftsprüfern als weitere Ermittlungsbeauftragte eingesetzt. Sie sollen die von EY, dem langjährigen Wirtschaftsprüfer der Wirecard AG, übergebenen Unterlagen auswerten.

Der Ausschuss hatte bis zum 9. Juni 2021 110 Personen mündlich oder schriftlich befragt – darunter neben ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der Wirecard AG, Wirtschaftsprüfern, zahlreichen Angehörigen von Aufsichtsinstitutionen auch den Journalisten Dan McCrum sowie die Shortseller Matthew Earl und Fahmi Quadir. (ll/vom/23.06.2021)

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