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Parlament Bewerbungen für ein Aus­tausch­jahr in den USA bis 9. September möglich

Das gelbe Logo des PPP-Programms mit einer stilisierten Freiheitsstatue

Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) gibt seit 1983 jedes Jahr Schülerinnen und Schülern sowie jungen Berufstätigen die Möglichkeit, mit einem Stipendium des Bundestages ein Austauschjahr in den USA zu erleben. (DBT/PPP)

Für ein Jahr in den USA leben? Der Deutsche Bundestag vergibt Stipendien für ein Austauschjahr in den USA an Schülerinnen und Schüler und junge Berufstätige. Dieses Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) gibt seit 1983 jedes Jahr Schülerinnen und Schülern sowie jungen Berufstätigen die Möglichkeit, mit einem Stipendium des Bundestages ein Austauschjahr in den USA zu erleben. Zeitgleich sind junge US-Amerikaner zu einem Austauschjahr zu Gast in Deutschland. Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des Kongresses der Vereinigten Staaten. Es steht unter der Schirmherrschaft der Bundestagspräsidentin.

Die Bewerbungsfrist für das 40. PPP 2023/24 endet am Freitag, dem 9. September 2022. Derzeit rechnet der Bundestag damit, dass das Programm planmäßig durchgeführt werden kann. Aufgrund der Covid-19-Pandemie können allerdings Änderungen im Programmablauf notwendig werden.

Welche Schülerinnen und Schüler können sich bewerben?

Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die ihren ersten Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, muss mit der deutschen Sprache, Geschichte und Kultur ausreichend vertraut sein, um die Aufgabe einer Junior-Botschafterin oder eines Junior-Botschafters für Deutschland übernehmen zu können. Die Schüler müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli 2023) mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein. Zu diesem Zeitpunkt darf die Schulausbildung noch nicht mit dem Abitur abgeschlossen sein.

Bewerben können sich Schüler von Gymnasien oder Real- und Sekundarschulen. Über den richtigen Zeitpunkt für ein Austauschjahr und die Möglichkeiten der Anerkennung des Auslandsschuljahres in Deutschland empfiehlt sich ein rechtzeitiges Gespräch mit der Schulleitung. Die Anerkennung von Auslandsschuljahren ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine Übersicht der Regelungen (und weitere Informationen) gibt der Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA).

Nicht bewerben können sich Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit (auch mit deutsch-amerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit) und Inhaber einer Greencard.

Wie bewerben sich Schülerinnen und Schüler?

Interessierte können sich online bewerben. In Deutschland betreuen verteilt über die 299 Bundestagswahlkreise fünf  Austauschorganisationen das PPP für Schülerinnen und Schüler. Welche Austauschorganisation zuständig ist, erfahren Sie hier: Austauschorganisationen und Wahlkreise.

Die Bewerbung muss spätestens  am Stichtag über das Online-Formular eingegangen sein. Bewerbungen per E-Mail sind nicht möglich. Auch Bewerbungen, die nicht über das Online-Portal erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Bewerbungen, die an die Bundestagsverwaltung oder an ein Mitglied des Bundestages gesendet werden.

Wie geht es dann weiter?

Nach Einsendung der Bewerbung verschickt die Austauschorganisation die  vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern die Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Die Unterlagen müssen vollständig  ausgefüllt und bis spätestens zu der von der Organisation gesetzten Frist an diese zurückgeschickt werden.

Ansprechpartner für persönliche Rückfragen zur Bewerbung ist in dieser Phase die jeweils zuständige Austauschorganisation.

Welche Berufstätigen und Auszubildenden können sich bewerben?

Bewerben können sich auch junge Berufstätige und Auszubildende mit erstem Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland, die am 31. Juli 2023 ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und höchstens 24 Jahre alt sind. Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, muss mit der deutschen Sprache, Geschichte und Kultur ausreichend vertraut sein, um die Aufgabe einer Junior-Botschafterin oder eines Junior-Botschafters für Deutschland übernehmen zu können. Jugendliche, die einen Freiwilligendienst leisten wollen, müssen sicherstellen, dass dieser Dienst nicht in die Zeit des Auslandsaufenthalts fällt.

Geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst und ein geleistetes freiwilliges soziales, ökologisches oder entwicklungspolitisches Jahr erhöhen die oberen Altersgrenzen entsprechend. Einzelne Berufe im medizinischen und kosmetischen Bereich können in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden. Genauere Informationen erteilt die Organisation Cultural Vistas gGmbH, die für die Stipendien der jungen Berufstätigen zuständig ist.

Nicht bewerben können sich Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit (auch mit deutsch-amerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit) und Inhaber einer Greencard.

Wie bewerben sich Berufstätige und Auszubildende?

Sie können sich während der Bewerbungsphase direkt unter www.usa-ppp.de online bei Cultural Vistas gGmbH oder per Post bewerben. Für die postalische Bewerbung muss das offizielle Bewerbungsformular verwendet und direkt an Cultural Vistas gGmbH geschickt werden. Der Bundestag hat Cultural Vistas gGmbH mit der Betreuung und Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Organisation der Stipendien für die jungen Berufstätigen beauftragt.

Die Bewerbung muss spätestens am Stichtag über das Online-Formular www.usa-ppp.de bei der Cultural Vistas gGmbH eingegangen sein. Bewerbungen per E-Mail sind nicht möglich. Auch Bewerbungen, die nicht über das Online-Portal von Cultural Vistas gGmbH erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Bewerbungen, die an die Bundestagsverwaltung oder an ein Mitglied des Bundestages gesendet werden, sowie unvollständig ausgefüllte Bewerbungsformulare und Karten, die verspätet oder an eine nicht zuständige Austauschorganisation gesandt wurden.

Wie geht es dann weiter?

Nach Einsendung der Bewerbung verschickt die Cultural Vistas gGmbH die vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern die Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Die Unterlagen müssen fristgerecht und vollständig  ausgefüllt an die Organisation zurückgeschickt werden. Ansprechpartner für persönliche Rückfragen zur Bewerbung ist in dieser Phase die zuständige Austauschorganisation.

Weitere ausführliche Informationen können dem Online-Angebot der Cultural Vistas gGmbH entnommen werden. (eis/02.05.2022)

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