Planungssicherstellungsgesetz soll verlängert werden
Die Bundesregierung will das aus dem Mai 2020 stammende Planungssicherstellungsgesetz ändern. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf (20/3714) stand am Donnerstag, 13. Oktober 2022, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach der Debatte wurde der Entwurf an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) sei sichergestellt worden, dass auch unter den erschwerten Bedingungen während der Covid-19-Pandemie Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ordnungsgemäß durchgeführt werden können, schreibt die Regierung. Mit dem Gesetz seien formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie in besonderen Entscheidungsverfahren zur Verfügung gestellt worden, ohne die die Verfahrensberechtigten zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten.
Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen geht, sollen diese über das Internet zugänglich gemacht werden. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine oder mündliche Verhandlungen sei das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt worden. Auch eine Telefon- oder Videokonferenz könne durchgeführt werden. Entsprechende Erleichterungen gebe es für Antragskonferenzen. Wie die Bundesregierung schreibt, sind die Regelungen des PlanSiG bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Die Befristung solle nun bis 31. Dezember 2023 verlängert werden.
Die Evaluierung des Planungssicherstellungsgesetzes wird den Angaben zufolge erst im Laufe dieses Jahres abgeschlossen werden. Gleichwohl habe sich bereits gezeigt, dass die Regelungen des Gesetzes nicht einfach verstetigt, sondern auch weiter ausgestaltet werden sollten, schreibt die Bundesregierung des Weiteren. Um auf der Grundlage der künftigen Ergebnisse der Evaluierung nicht nur die bisherigen Regelungen des Gesetzes fortzuführen, „sondern für die jeweiligen Fachbereiche passende dauerhafte Anschlussregelungen zu entwickeln und zugleich weiter Rechtssicherheit für die betroffenen Planungs- und Genehmigungsverfahren zu gewährleisten“, bestehe die dringende Notwendigkeit, die Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetz zu verlängern. (hau/sto/13.10.2022)