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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Soziales

Entwurf zur Änderung von Verfahren in der Sozial­versicherung überwiesen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2022, erstmals über den Entwurf der Bundesregierung für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (20/3900) beraten. Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf sollen Verfahren in der Sozialversicherung effektiver ausgestaltet und im Sinne der Digitalisierung und der Entbürokratisierung verbessert werden, schreibt die Regierung. Zudem würden technische Vorgaben an die sich fortentwickelnden technischen Standards angepasst. Ferner würden gesetzliche Änderungen im Vermögensanlagerecht, im Künstlersozialversicherungsgesetz sowie in anderen Rechtsbereichen vorgenommen.

Beispielsweise soll die Pflicht zur Vorlage eines Sozialversicherungsausweises durch den automatisierten Abruf der Versicherungsnummer seitens des Arbeitgebers bei der Datenstelle der Rentenversicherung abgelöst werden. Auch soll der Sozialversicherungsausweis durch den Versicherungsnummern-Nachweis ersetzt werden. Beginn und Ende der Elternzeit von Arbeitnehmern sollen den Sozialversicherungsträgern künftig im Rahmen des allgemeinen elektronischen Meldeverfahrens durch den Arbeitgeber mitgeteilt werden.

Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten der Versicherungsträger zur Vermögensanlage angepasst und „maßvoll erweitert“ werden, wie es heißt. Zugleich würden für das Anlage- und Risikomanagement der Versicherungsträger verbindliche Vorgaben getroffen.

Weitere Änderungen im Sozialversicherungsrecht

Im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) will die Regierung mit einer Anschlussregelung zu der pandemiebedingt befristet erhöhten Zuverdienstgrenze bei zusätzlichen selbstständigen nicht-künstlerischen Tätigkeiten an das Kriterium der Haupttätigkeit anknüpfen. Der Versicherungsschutz für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nach dem KSVG und die Regelungen zur Zahlung von Beitragszuschüssen der Künstlersozialkasse sollen weiterentwickelt, die Prüf- und Kontrollmöglichkeiten der Künstlersozialkasse erweitert werden.

Bei vorgezogenen Altersrenten soll die Hinzuverdienstgrenze aufgehoben, bei Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstgrenzen geändert werden. Für das Versicherungs- und Leistungsrecht strebt die Regierung eine einheitliche gesetzliche Grundlage zur Bescheinigungspflicht von Arbeitgebern an. Dies entlaste Bürger, ermögliche Arbeitgebern eine aufwandsarme Bearbeitung und schaffe die Grundlage für die elektronische Übermittlung sowie für Automatisierungsprozesse in der Bundesagentur für Arbeit, so die Regierung. Darüber hinaus enthält der Entwurf Änderungen im Unfallversicherungsrecht sowie in anderen Gesetzen und Verordnungen. (vom/20.10.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Kerstin Griese

Kerstin Griese

© DBT/ Inga Haar

Griese, Kerstin

Parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales

Maximilian Mörseburg

Maximilian Mörseburg

© Julian Kurwan

Mörseburg, Maximilian

CDU/CSU

Norbert Kleinwächter

Norbert Kleinwächter

© AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag/Stephan Schmidt

Kleinwächter, Norbert

AfD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/3900 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz - 8. SGB IV-ÄndG)
    PDF | 1 MB — Status: 12.10.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Kurth, Markus (B90/Grüne), Kober, Pascal (FDP), Birkwald, Matthias W. (Die Linke), Aumer, Peter (CDU/CSU), Mehmet Ali, Takis (SPD)
  • Überweisung 20/3900 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Soziales

Sachverständige sehen soziale Absicherung im Renten-Nebenjob in Gefahr

Zeit: Montag, 28. November 2022, 13 bis 14.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

Der geplante Wegfall von Hinzuverdienstgrenzen während des Bezugs einer vorgezogenen Altersrente sorgt für ein gemischtes Experten-Echo. In einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (20/3900) am Montag, 28. November 2022, wurden zwar vielfach die positiven Wirkungen einer solchen Regelung betont. Gleichzeitig wurde aber auch auf die Gefahren hingewiesen. 

Die Bundesregierung möchte mit dem Gesetz Verfahren in der Sozialversicherung effektiver, digitaler und unbürokratischer gestalten. Das Gesetz enthält darüber hinaus Regelungen zur Neustrukturierung der Ausstellung von A1-Bescheinigungen im Hinblick auf den Anwendungsbereich des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, Regelungen zum Künstlersozialversicherungsrecht und Regelungen aus dem Bereich der Arbeitsförderung.

Auswirkungen auf Kranken- und Arbeitslosengeld

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) schreibt in seiner Stellungnahme zu den Hinzuverdienstgrenzen, die bei vorgezogenen Altersgrenzen ganz und beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente teilweise entfallen sollen: „Vor dem Hintergrund der propagierten mehr als geringfügigen Arbeit ist es geradezu fatal, dass die Bundesregierung die Lohneinkommen von Rentner*innen im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit nicht absichert und die Betroffenen damit in eine finanzielle Falle lockt.“ Dieser Zustand sei „vollkommen inakzeptabel“. Vollzeitnahe Erwerbsarbeit neben der Rente müsse zu einer vollen und ungekürzten Lohnersatzleistung im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit führen, fordern die Gewerkschafter.

Ähnlich argumentiert der Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Gerhard Bäcker: Aus kurzfristiger Sicht ergäben sich zwar Vorteile für einen bestimmten Kreis von Arbeitnehmern. Eine Gefahr sei aber die soziale Absicherung. Denn werde eine Vollrente bezogen, so „erlischt der Anspruch auf Zahlung der Versicherungsleistung Krankengeld. Insbesondere jene langjährig Versicherten, die jetzt ermuntert werden, eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen zu beziehen, werden beim Eintritt dieser Risiken dann allein von ihrer abschlagsgeminderten Rente leben müssen“, schreibt Bäcker in seiner Stellungnahme. 

Auch auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld würden sich die geänderten Hinzuverdienstregeln auswirken, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrer Stellungnahme betont: „Vorgezogene Altersrenten führen grundsätzlich zu einem vollständigen Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Nur wenn die Rente erwerbsfreundlich ausgestaltet ist, ruht das Arbeitslosengeld lediglich anteilig. Die Regelung bewirkt somit, dass die Zuerkennung einer vorgezogenen Altersrente – trotz Wegfall der Hinzuverdienstgrenze – unverändert zum (vollständigen) Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld führt.“

„Beitrag zur Rechtsvereinfachung“

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) betont die aus ihrer Sicht positiven Aspekte: „Mit einem vollständigen Wegfall von Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten wird das klare Signal gesetzt, dass der Bezug einer Altersrente der Fortsetzung oder Neuaufnahme einer Erwerbstätigkeit im Alter nicht entgegensteht. Ein vollständiger Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten ist ein Beitrag zur Rechtsvereinfachung und damit zum Bürokratieabbau, von dem alle Betroffenen und insbesondere auch die Rentenversicherung profitieren“, heißt es in der BDA-Stellungnahme.

Aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) können „bessere Möglichkeiten zur Kombination von Rente wegen Erwerbsminderung und Beschäftigung für diejenigen Personen eine Brücke oder einen Anreiz zur teilweisen oder vollständigen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben darstellen, deren Gesundheitszustand eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt oder eine Ausweitung der bisherigen Erwerbstätigkeit zulässt“. Andere Sachverständige hatten gerade bei den Erwerbsminderungsrenten stärkere Zweifel daran, ob eine Ausweitung der Arbeit nicht dem Prinzip der Erwerbsminderungsrente widerspreche.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf sollen Verfahren in der Sozialversicherung effektiver ausgestaltet und im Sinne der Digitalisierung und der Entbürokratisierung verbessert werden, schreibt die Regierung. Zudem würden technische Vorgaben an die sich fortentwickelnden technischen Standards angepasst. Ferner würden gesetzliche Änderungen im Vermögensanlagerecht, im Künstlersozialversicherungsgesetz sowie in anderen Rechtsbereichen vorgenommen.

Beispielsweise soll die Pflicht zur Vorlage eines Sozialversicherungsausweises durch den automatisierten Abruf der Versicherungsnummer seitens des Arbeitgebers bei der Datenstelle der Rentenversicherung abgelöst werden. Auch soll der Sozialversicherungsausweis durch den Versicherungsnummern-Nachweis ersetzt werden. Beginn und Ende der Elternzeit von Arbeitnehmern sollen den Sozialversicherungsträgern künftig im Rahmen des allgemeinen elektronischen Meldeverfahrens durch den Arbeitgeber mitgeteilt werden.

Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten der Versicherungsträger zur Vermögensanlage angepasst und „maßvoll erweitert“ werden, wie es heißt. Zugleich würden für das Anlage- und Risikomanagement der Versicherungsträger verbindliche Vorgaben getroffen.

Weitere Änderungen im Sozialversicherungsrecht

Im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) will die Regierung mit einer Anschlussregelung zu der pandemiebedingt befristet erhöhten Zuverdienstgrenze bei zusätzlichen selbstständigen nicht-künstlerischen Tätigkeiten an das Kriterium der Haupttätigkeit anknüpfen. Der Versicherungsschutz für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nach dem KSVG und die Regelungen zur Zahlung von Beitragszuschüssen der Künstlersozialkasse sollen weiterentwickelt, die Prüf- und Kontrollmöglichkeiten der Künstlersozialkasse erweitert werden.

Bei vorgezogenen Altersrenten soll die Hinzuverdienstgrenze aufgehoben, bei Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstgrenzen geändert werden. Für das Versicherungs- und Leistungsrecht strebt die Regierung eine einheitliche gesetzliche Grundlage zur Bescheinigungspflicht von Arbeitgebern an. Dies entlaste Bürger, ermögliche Arbeitgebern eine aufwandsarme Bearbeitung und schaffe die Grundlage für die elektronische Übermittlung sowie für Automatisierungsprozesse in der Bundesagentur für Arbeit, so die Regierung. Darüber hinaus enthält der Entwurf Änderungen im Unfallversicherungsrecht sowie in anderen Gesetzen und Verordnungen. (che/vom/eis/28.11.2022)

Dokumente

  • 20/3900 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz - 8. SGB IV-ÄndG)
    PDF | 1 MB — Status: 12.10.2022

Tagesordnung

  • 32. Sitzung am Montag, den 28. November 2022, 13.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • 32. Sitzung Wortprotokoll 8. SGB IV-Änderungsgesetz

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - AOK-Bundesverband
  • Schriftliche Stellungnahme - Professor Dr. Gerhard Bäcker, Duisburg
  • Schriftliche Stellungnahme - SOKA-BAU
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesagentur für Arbeit
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Schriftliche Stellungnahme - Künstlersozialkasse
  • Unaufgeforderte Stellungnahme - GKV-Spitzenverband
  • Unaufgeforderte Stellungnahme - BKK Dachverband e.V.
  • Unaufgeforderte Stellungnahme - Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Unaufgeforderte Stellungnahme - Arbeitsgemeinschaft der Personalabrechnungs-Software-Ersteller
  • Unaufgeforderte Stellungnahme - Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
  • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Soziales

Abgeordnete stimmen für „effektivere“ Verfahren in der Sozialversicherung

Verfahren in der Sozialversicherung sollen effektiver gestaltet und im Sinne der Digitalisierung und Entbürokratisierung verbessert werden. Der Bundestag hat dazu am Donnerstag, 1. Dezember 2022, den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (20/3900) gebilligt. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte zuvor noch Änderungen am Gesetz beschlossen (20/4706). Zugestimmt hatten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. AfD und Linke enthielten sich. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Neben den Verfahrensänderungen in der Sozialversicherung enthält das Gesetz unter anderem Regelungen zur Neustrukturierung der Ausstellung von A1-Bescheinigungen im Hinblick auf den Anwendungsbereich des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, Regelungen zum Künstlersozialversicherungsrecht, zu Hinzuverdienstgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung und Regelungen aus dem Bereich der Arbeitsförderung. (vom/che/01.12.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Maximilian Mörseburg

Maximilian Mörseburg

© Julian Kurwan

Mörseburg, Maximilian

CDU/CSU

Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy/ Marcus Vetter, Fotostudio Seefeld

Huy, Gerrit

AfD

Pascal Kober

Pascal Kober

© DBT/ Thomas Koehler

Kober, Pascal

FDP

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/3900 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz - 8. SGB IV-ÄndG)
    PDF | 1 MB — Status: 12.10.2022
  • 20/4706 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/3900 - Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz - 8. SGB IV-ÄndG)
    PDF | 357 KB — Status: 30.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Mehmet Ali, Takis (SPD), Birkwald, Matthias W. (Die Linke), Machalet, Dr. Tanja (SPD), Nacke, Dr. Stefan (CDU/CSU), Bsirske, Frank (B90/Grüne)


Gesetzentwurf 20/3900 (Beschlussempfehlung 20/4706 Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 24.06.2025