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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Umwelt

Entwurf für ein Klima­anpassungs­gesetz im Parlament beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz (20/8764) beraten. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Um die Klimaanpassung auf eine verbindliche Grundlage zu stellen, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Bundesregierung eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie vorlegt und umsetzt. Die Strategie soll alle vier Jahre unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse fortgeschrieben werden. Sie soll messbare Ziele und Indikatoren für die Zielerreichung enthalten.

Die Ziele müssen laut Regierung durch geeignete Maßnahmen auf Bundesebene unterlegt werden. Auch Empfehlungen für Maßnahmen der Länder sollen aufgenommen werden. Ein Monitoring über die beobachteten Folgen des Klimawandels und die Zielerreichung will die Regierung verbindlich einführen. Ergibt sich auf der Grundlage des Monitorings eine Zielverfehlung, soll es eine Anpassung im Rahmen der Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie geben.

„Berücksichtigungsgebot“ vorgesehen

Die Bundesregierung setzt sich nach eigener Aussage das Ziel, mit klimaangepassten Bundesliegenschaften eine Vorbildfunktion einzunehmen. Ein Berücksichtigungsgebot soll regeln, dass alle Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel des Gesetzes fachübergreifend und integriert berücksichtigen müssen. Das Berücksichtigungsgebot soll verschiedene Konkretisierungen enthalten.

Für die Länder sieht der Entwurf vor, dass sie eigene vorsorgende Klimaanpassungsstrategien mit Maßnahmenplänen vorlegen und umsetzen, um die Auswirkungen und Risiken durch die Folgen des Klimawandels zu begrenzen. Grundlage hierfür müssten Klimarisikoanalysen sowie Analysen darüber, welche Auswirkungen des Klimawandels in den einzelnen Ländern bereits eingetreten sind, auf Grundlage von möglichst regionalen Daten sein.

Integriertes Klimaanpassungskonzept

Für das Gebiet jeder Gemeinde und jedes Kreises soll ein integriertes Klimaanpassungskonzept aufgestellt werden. Die Länder sollen können bestimmen können, dass für das Gebiet einer Gemeinde unterhalb einer von den Ländern zu bestimmenden Größe kein Klimaanpassungskonzept aufgestellt werden muss, solange ihr Gebiet durch ein Klimaanpassungskonzept für das Gebiet eines Kreises abgedeckt ist.

Länder, die von der letztgenannten Option keinen Gebrauch machen, sollen bestimmen können, dass für das Gebiet von Landkreisen oder Kreisen kein Klimaanpassungskonzept aufgestellt werden muss. Juristische Personen des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Bundes sollen Klimaanpassungskonzepte aufstellen und die darin vorgesehenen Maßnahmen umsetzen. (vom/19.10.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Harald Ebner

Harald Ebner

© Harald Ebner/ Laurence Chaperon

Ebner, Harald

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Anja Weisgerber

Dr. Anja Weisgerber

© Dr. Anja Weisgerber/Tobias Koch

Weisgerber, Dr. Anja

CDU/CSU

Axel Echeverria

Axel Echeverria

© Axel Echeverría/Ian Siepmann

Echeverria, Axel

SPD

Andreas Bleck

Andreas Bleck

© Andreas Bleck/ Georg Krimmel

Bleck, Andreas

AfD

Muhanad Al-Halak

Muhanad Al-Halak

© Dominik Konrad/Dominik Konrad

Al-Halak, Muhanad

FDP

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Leon Eckert

Leon Eckert

© Leon Eckert / Stefan Kaminski

Eckert, Leon

Bündnis 90/Die Grünen

Astrid Damerow

Astrid Damerow

© Astrid Damerow/Michael Gehrig

Damerow, Astrid

CDU/CSU

Dr. Franziska Kersten

Dr. Franziska Kersten

© SPD Sachsen-Anhalt

Kersten, Dr. Franziska

SPD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8764 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG)
    PDF | 515 KB — Status: 11.10.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/8764 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Umwelt

Experten plädieren für Gemeinschafts­aufgabe Klimaanpassung

Zeit: Mittwoch, 8. November 2023, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 700

Das Vorhaben der Bundesregierung, mit einem Bundes-Klimaanpassungsgesetz (20/8784) alle staatlichen Ebenen zur Erarbeitung von Klimaanpassungsstrategien und -konzepten zu verpflichten, stößt bei Experten auf viel Zustimmung. Das zeigte eine öffentliche Anhörung im Umweltausschuss am Mittwoch, 8. November 2023.

Weiteren Handlungsbedarf sahen die geladenen Sachverständigen allerdings auch – vor allem bei der Finanzierung: Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und müsse daher auch als Gemeinschaftsaufgabe etabliert werden, so der nahezu einhellige Tenor. 

Wie sich die Lasten stemmen lassen

Die Vertreter von Deutschem Städtetag und Deutschem Landkreistag, Alice Balbo und Dr. Kay Ruge, sahen in dem geplanten Rahmengesetz der Bundesregierung zwar einen notwendigen ersten Schritt auf dem Weg zu Klimaanpassung. Doch dass es nur zur Erstellung von Strategien verpflichte, aber nicht die finanzielle oder rechtliche Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen regle, bemängelten beide Vertreter der kommunalen Spitzenverbände.

Die Kosten der Anpassung gingen in die Milliarden, prognostizierte Ruge. Das sei über Förderprogrammen allein nicht zu finanzieren. Es brauche also ein gemeinsames „Verständnis von Bund, Ländern und Kommunen“, wie sich die Lasten stemmen ließen. Während der Vertreter des Landkreistages auch verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich des Eingriffs in die Vollzugskompetenz der Länder und Kommunen äußerte, lobte Balbo den „ausreichenden Spielraum“, den der Gesetzentwurf den Ländern lasse. Sie zeigte sich offen, den Kommunen über die Erstellung von Anpassungskonzepten hinaus „einzelne definierbare Anpassungsmaßnahmen“ als Pflichtaufgabe zu übertragen. Zudem empfahl sie, das geplante Entsiegelungsgebot zu konkretisieren. Diese wichtige Maßnahme sei bislang im Entwurf zu „unbestimmt formuliert“.

Stadtnatur, Biodiversität und natürliche Gewässer 

Prof. Stephan Lenzen vom Bund deutscher Landschaftsarchitekten kritisierte, dass der Gesetzentwurf die „blau-grüne Infrastruktur“ zu wenig berücksichtige und riet dazu, die Handlungsfelder Stadtnatur, Biodiversität, natürliche Gewässer und Schwammstadt als eigenes Cluster zu ergänzen. Freiflächen und Grünstrukturen hätten eine besondere Bedeutung für die Resilienz der Städte mit Blick auf die Klimaanpassung, daher müssten sie in Anpassungsmaßnahmen stärker miteinbezogen werden.

Auf die Ergänzung eines weiteren Clusters drang Jan Philipp Rohde vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Bei den Klimaanpassungsmaßnahmen dürften die schon heute enormen Auswirkungen auf die Arbeitswelt nicht außer Acht gelassen werden, sagte Rohde und verwies etwa auf die Belastungen von „Outdoor-Workern“, die Extremwetterbedingungen immer stärker ausgesetzt seien. Arbeits- und Gesundheitsschutz müsse ein zentrales Handlungsfeld der künftigen Klimaanpassungsstrategie sein. 

Frage der Finanzierung

Als Einzelsachverständiger sprach sich Daniel Freiherr von Lützow gegen das Bundes-Klimaanpassungsgesetz aus. Die Verpflichtung von Länder und Kommunen Klimaanpassungsstrategien und -konzepte zu erarbeiten, überfordere Länder und Kommunen finanziell und personell, so von Lützow, der auch Mitglied des Landtags Brandenburg ist. Statt Geld für Strategien auszugeben, plädierte der Sachverständige für die Stärkung von Katastrophenschutzdiensten wie dem Technisches Hilfswerk und der Feuerwehr. 

Franziska Ortgies, die den Verein Klima-Allianz Deutschland vertrat, forderte, die Finanzierung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen langfristig zu sichern. Bislang stünden die Handlungsnotwendigkeiten in einem deutlichen Widerspruch zu den zur Verfügung stehenden Ressourcen in den Kommunen: Es fehle an Personal, straffen Verwaltungsverfahren, rechtlichen Grundlagen und vor allem ausreichenden finanziellen Mitteln, diagnostizierte die Sachverständige in ihrer Stellungnahme. Es brauche künftig eine „flächendeckende, auskömmliche Finanzierung“.

Aufgaben der Daseinsvorsorge

Ingbert Liebing vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) unterstich die breite Betroffenheit der kommunalen Unternehmen von den direkten Auswirkungen des Klimawandels. Ob im Bereich der Abfall- oder in der Energiewirtschaft – zunehmende Extremwetterereignisse machten es schwerer, die Aufgaben der Daseinsvorsorge zu erfüllen. Daher begrüße der VKU, dass mit dem Gesetz ein einheitlicher Rahmen geschaffen werde solle, um die Zusammenarbeit der verschiedenen Verwaltungsebenen und Akteure zu verbessern. Trotzdem bleibe der Entwurf in vielerlei Hinsicht zu „abstrakt und unbestimmt“, monierte Liebig. Die kommunalen Unternehmen als Träger bewegten sich in einer „Grauzone“. Daher müsse die Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung „schnell“ folgen. Eine Vorlage erst 2025, wie im Gesetzentwurf angegeben, sei zu spät. 

Dr. Niclas Wenz, der für die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sprach, vermisste „Maßnahmen und Information“ für einen resilienten Wirtschaftsstandort Deutschland. Stattdessen befürchtet er durch  „Datensammlungen und neue Meldepflichten“ zusätzliche bürokratische Belastungen auch für privatwirtschaftliche Unternehmen. Weil die Begriffsbestimmung der Träger öffentlicher Aufgaben „zu weit“ gefasst sei, könnten künftig eine Vielzahl von Betrieben verpflichtet sein, Klimaanpassung in Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen, gab der DIHK-Vertreter zu bedenken. Dabei bleibe auch unklar, wie dieses Berücksichtigungsgebot in der Praxis umzusetzen sei, 

Integration in Fachgesetze

Auf solche Schwierigkeiten bei der Anwendung  wies auch Dr. Peter Neusüß als Vertreter des Deutschen Anwaltsvereins hin: Er bemängelte insbesondere die fehlende Integration in Fachgesetze. So sei die rechtliche Bewandtnis von Klimaanpassungskonzepten auf regionaler und lokaler Ebene mit Blick auf das Berücksichtigungsgebot nicht klar. Naheliegender wäre es gewesen, diese in vorhandene Regelwerke wie Flächennutzungs- und Bebauungspläne zu integrieren. Auch das Entsiegelungsgebot hätte besser in das Bodenschutzgesetz aufgenommen werden sollen, als es als ergänzende Regelung in einem neuen Gesetz zu formulieren, kritisierte der Sachverständige.

Das vorliegende Gesetz sei im Kern ein „Politikplanungs- und Governancegesetz“, betonte hingegen Prof. Dr. Wolfgang Köck vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung. Es bedürfe der Ausgestaltung in Fachgesetzen wie dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und im Wasserhaushaltsgesetz, da diese die Anpassungsaufgabe bislang nur „unzureichend adressierten“. Der vorliegende Entwurf sei daher ein wichtiges Instrument insbesondere auch mit Blick auf die verpflichtenden Klimarisikoanalysen. Fachrechtliche Instrumente könne es aber nicht ersetzen, es brauche beide.

Dr. Lisa Broß von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DAW) mahnte schließlich, Rahmenbedingungen und Vorgaben zur Klimaanpassung mit „lediglich symbolhaften Charakter und nur geringer praktischer Bedeutung“ zu vermeiden. Für eine erfolgreiche Klimaanpassung brauche es konkrete Maßnahmen, die man schon jetzt in den Fachgesetzen wie etwa im Wasserrecht, Baurecht oder Naturschutzrecht stärken könne, sagte die Sachverständige. Wichtig sei, schnell ins Handeln zu kommen. (sas/08.11.2023)

Dokumente

  • 20/8784 - Beschlussempfehlung: - Sammelübersicht 444 zu Petitionen -
    PDF | 166 KB — Status: 11.10.2023

Tagesordnung

  • 54. Sitzung, am Mittwoch, 8. November 2023, 11 Uhr, öffentlich
  • 54. Sitzung am Mittwoch, 8.11.2023, 11:00 Uhr - öffentliche Sitzung - 1. Ergänzungsmitteilung
  • 54. Sitzung am Mittwoch, 8.11.2023, 11:00 Uhr - öffentliche Sitzung - 2. Ergänzungsmitteilung

Protokolle

  • Wortprotokoll 54. Sitzung, Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG), BT-Drs. 20/8764

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Deutscher Landkreistag, A.-Drs. 20(16)230-H
  • Stellungnahme Deutscher Städtetag, A.-Drs. 20(16)230-F
  • Stellungnahme Prof. Stephan Lenzen , Bund Deutscher Landschaftsarchitekten, A.-Drs. 20(16)230-B
  • Stellungnahme Franziska Ortgies, Klima-Allianz Deutschland e. V., A.-Drs. 20(16)230-E
  • Stellungnahme Jan Philipp Rohde , Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), A.-Drs. 20(16)230-C
  • Stellungnahme Ingbert Liebing , Verband kommunaler Unternehmen(VKU), A.-Drs. 20(16)230-A
  • Stellungnahme Dr. Niclas Wenz , Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), A.-Drs. 20(16)230-D
  • Stellungnahme Dr. Lisa Broß, Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., A.-Drs. 20(16)230-G
  • Stellungnahme Daniel Freiherr von Lützow, MdL Brandenburg, A.-Drs. 20(16)230-I

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Umwelt

Bundesklimaanpas­sungsgesetz im Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. November 2023, den Entwurf der Bundesregierung für ein Bundesklimaanpassungsgesetz (20/8764) beschlossen. Das Rahmengesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen zur Erarbeitung von Klimaanpassungsstrategien und –konzepten. Die Abgeordneten haben mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke für den stellenweise durch den Umweltausschuss geänderten Entwurf gestimmt. Dazu lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung (20/9342) vor, in deren Rahmen eine Entschließung angenommen wurde. Darüber hinaus lag zur Abstimmung ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/9371) vor. Abgelehnt haben die Parlamentarier hingegen einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Klimaschutz international weiter stärken und nicht national konterkarieren“ (20/9316) mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen.

Ministerin Lemke: Klimaanpassung ist essentiell

Zum Auftakt der Debatte hatte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) vor den Gefahren der Klimakrise gewarnt: Aufgabe der Politik sei es, die zunehmend gravierenden Auswirkungen zu begrenzen. „Klimaanpassung ist essentiell“, betonte Lemke. Mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz habe die Bundesregierung erstmalig dafür einen strategischen Rahmen und eine gesetzliche Grundlage geschaffen.

Die Bundesregierung verpflichte sich mit dem Gesetz, eine „vorsorgende Anpassungsstrategie“ mit messbaren Zielen zu verfolgen. Ländern und Kommunen würden zudem dabei unterstützt, konkrete Risiken vor Ort zu identifizieren und Strategien und Konzepte zur Anpassung zu erarbeiten, erklärte die Ministerin. Über konkrete Maßnahmen müsse vor Ort entschieden werden. Deren Kosten seien hoch, räumte die Ministerin ein, allerdings sei der Preis unterlassener Klimaanpassung noch höher. „Wir haben keine Wahl, wenn es um die Finanzierung von Gegenmaßnahmen geht.“

Union kritisiert Gesetz als bürokratischen Torso ohne Inhalt

Steffen Bilger (CDU/CSU) griff die Bundesregierung hart an: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds liege die Klimapolitik der Ampel in Trümmern. In diese „desaströse Bilanz“  reihe sich auch das Klimaanpassungsgesetz ein, es sei ein „bürokratischer Torso ohne Inhalt“, kritisierte Bilger.

Die Bundesregierung gebe keine Antworten, auf welche konkreten Maßnahmen sie setze und wie sie diese finanzieren wolle. Stattdessen enthalte der Gesetztext viel unnötige Bürokratie und juristisch angreifbare und unklare Formulierungen wie etwa im geplanten Berücksichtigungsgebot. Die eigentliche Strategie komme zudem zu spät. Noch zwei Jahre Zeit wolle sich die Ampel für die Erarbeitung lassen, monierte der Unionsabgeordnete.

AfD: Kommunen können Kosten nicht stemmen

Auch Andreas Bleck (AfD) sparte nicht mit Kritik: Zwar seien sich die Fraktionen, wie auch die in einer Anhörung zum Gesetzentwurf befragten Sachverständigen, ungewöhnlich einig in ihrem Zuspruch für dessen Zielsetzung gewesen.

Doch die konkrete Ausgestaltung sei vielfach beanstandet worden. Hauptkritikpunkt sei die fehlende Finanzierung gewesen: Kommunen könnten die Kosten und den personellen Aufwand der Klimaanpassung nicht stemmen, sagte Bleck und forderte: „Der Bund muss eine solide und verbindliche Finanzierung sicherstellen, bevor er die Länder und Kommunen zur Klimafolgenanpassung verpflichtet“. Statt Geld in „sinnlose Klimaschutzmaßnahmen“ solle besser in Klimaanpassungsmaßnahmen und in den Bevölkerungsschutz investiert werden.

Linke: Es muss schneller gehandelt werden

Ralph Lenkert (Die Linke) warf der Ampel vor, mit dem Gesetz „wortgewandt“ Entscheidungen bis zur Vorlage der Strategie in 2025 zu vertagen. Es müsse schneller gehandelt werden, drängte der Abgeordnete und verwies auf den steigenden Flächenverbrauch in Deutschland.

Mehr bebaute Flächen heizten sich schneller auf, ließen Wasser nicht versickern und verhinderten die Grundwasserneubildung. „Und trotzdem bekommen Kommunen mehr Fördermittel für das Pflastern von Flächen als für neune Grünanlagen.“ Das müsse sich ändern, so Lenkert und forderte zudem auf mehr Geld für einen ökologischen Waldumbau und die Umsetzung der geplanten Wasserstrategie.

Grüne betonen Klimaanpassung als Teil der Daseinsvorsorge

Redner der Koalitionsfraktionen wiesen solche Vorhaltungen zurück: Union und AfD wollten lieber das Problem aussitzen, als handeln. Doch diese Haltung habe Deutschland beim Thema Klimaschutz erst in die gegenwärtige Lage bracht, konterte Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen). Er unterstrich stattdessen die Klimaanpassung als „existenziellen Teil der Daseinsvorsorge“. Mit dem Gesetz schaffe die Ampel erstmalig den Rahmen, um sich gegen die Klimafolgen zu stemmen.

Auch durchaus Konkretes enthalte das Gesetz, so Ebner mit Blick auf das Berücksichtigungsgebot: Träger öffentlicher Belange müssten künftig  bei allen Planungen und Entscheidungen die Klimaanpassung berücksichtigen, damit weitere Schäden vermieden würden. Auch der zunehmenden Versiegelung der Landschaft trete das Gesetz damit entgegen.

SPD: Klimaanpassung ist Gemeinschaftsaufgabe

Axel Echeverria (SPD) betonte, mit der Verabschiedung des Klimaanpassungsgesetzes komme der Bundestag der Pflicht nach, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland herzustellen. Das Rahmengesetz schreibe Klimaanpassung vor, ohne ein „Korsett zu schnüren“. Länder und Kommunen hätten die Freiheit, entsprechend der Gegebenheiten und örtlichen Risikoanalysen passende Klimaanpassungsmaßnahmen zu ergreifen.

Gleichzeitig müsse dafür gesorgt werden, dass sich alle Kommunen Klimaanpassung leisten könnte, mahnte der SPD-Politiker. Schon jetzt seien viele Städte und Gemeinden knapp bei Kasse. Bund und Länder müssten daher über die Finanzierung über eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung sicherstellen, so sein Plädoyer.

FDP: Klimaanpassung rettet Leben und Existenzen

Muhanad Al-Halak (FDP) bezeichnete das Gesetz als „ernstes, faires Angebot“ an alle Verantwortungsträge in Deutschland. Alle seien in der Pflicht. Angesichts vielfältiger politischer und finanzieller Herausforderungen dürfe die Klimaanpassung vernachlässigt werden, Sturzfluten, Hitze und Dürre kosteten Leben und Existenzen.

Die Anstrengung, die Klimaanpassung bedeute, sei es Wert, verwüstete Landschaften und Milliarden an Folgekosten ließen sich vermeiden. An die Länder gewandt, appellierte Al-Halak zudem, die Kommunen besser zu finanziell auszustatten. „Ihr könnt sie nicht am Tropf verdursten lassen und dann auf den Bund zeigen.“

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Bundesklimaanpassungsgesetz will die Bundesregierung Bund, Ländern und Kommunen verbindliche Klimaanpassungsstrategien und -maßnahmen vorschreiben. Damit werde erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland geschaffen, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Konkret verpflichtet sich die Bundesregierung, eine „vorsorgende Klimaanpassungsstrategie“ vorzulegen und umzusetzen. Diese Strategie solle alle vier Jahre „unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse“ fortgeschrieben werden und messbare Ziele und Indikatoren für die Zielerreichung enthalten. Die Ziele seien zudem mit geeigneten Maßnahmen auf Bundesebene zu unterlegen, so die Regierung. Auch Empfehlungen für Maßnahmen der Länder sowie ein verpflichtendes Monitoring soll die Strategie demnach enthalten.

Klimaangepasste Bundesliegenschaften

Mit „klimaangepassten Bundesliegenschaften“ will die Bundesregierung eigenen Aussagen zufolge eine Vorbildfunktion einnehmen. Ein Berücksichtigungsgebot soll regeln, dass alle Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel des Gesetzes fachübergreifend und integriert berücksichtigen müssen.

Für die Länder sieht der Entwurf zudem vor, dass sie eigene vorsorgende Klimaanpassungsstrategien mit Maßnahmenplänen vorlegen und umsetzen, um die Auswirkungen und Risiken durch die Folgen des Klimawandels zu begrenzen. Grundlage hierfür müssten neben Klimarisikoanalysen auch Analysen der bereits eingetretenen Auswirkungen des Klimawandels in den einzelnen Ländern auf Grundlage von möglichst regionalen Daten sein, heißt es im Entwurf.

Kommunale Klimaanpassungskonzepte

Für das Gebiet jeder Gemeinde und jedes Kreises soll darüber hinaus ein integriertes Klimaanpassungskonzept aufgestellt werden. Die Länder können dem Entwurf zufolge aber bestimmen, dass für das Gebiet einer Gemeinde unterhalb einer von den Ländern zu bestimmenden Größe kein Klimaanpassungskonzept aufgestellt werden muss, solange ihr Gebiet durch ein Klimaanpassungskonzept für das Gebiet eines Kreises abgedeckt ist.

Länder, die von der letztgenannten Option keinen Gebrauch machen, sollen dem Entwurf zufolge bestimmen können, dass für das Gebiet von Landkreisen oder Kreisen kein Klimaanpassungskonzept aufgestellt werden muss. Juristische Personen des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Bundes sollen Klimaanpassungskonzepte aufstellen und die darin vorgesehenen Maßnahmen umsetzen.

Änderungen im Ausschuss

Im Parlamentarischen Prozess wurden im Umweltausschuss noch ein Änderungsantrag und ein Entschließungsantrag der Ampelfraktionen angenommen, mit dem die im Regierungsentwurf genannten Cluster und Handlungsfelder für Klimaanpassungsmaßnahmen erweitert werden. So sieht das Gesetz nun auch ein „Cluster mit übergreifenden Handlungsfeldern, wie beispielsweise vulnerable Gruppen oder Arbeitsschutz“ vor, für das sich insbesondere die SPD eingesetzt hatte. Bestimmte Berufsgruppen, die im Freien arbeiteten, seien von steigenden Temperaturen besonders betroffen, erklärte ein Vertreter der Fraktion dazu im Ausschuss. 

Des Weiteren wurden bei den vorrangigen Maßnahmen auch solche ergänzt, die Synergien zu Maßnahmen des resilienten Wasserhaushalts und der blau-grünen Infrastruktur aufweisen. Dafür hatten sich Sachverständige bei einer öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss ausgesprochen. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit, die Betonung der Klimarisikoanalyse als „systematische Grundlage für die Klimaanpassung“ sowie eine Konkretisierung des Berücksichtigungsgebots. Danach sollen künftig Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen auch die Klimaanpassung berücksichtigen. Ein Jahr mehr Zeit sollen auch die Länder zur Erarbeitung ihrer Klimaanpassungsstrategien bekommen: Erst bis spätestens zum 31. Januar 2027 sollen sie diese vorlegen müssen.

Entschließung geplant

In ihrem Entschließungsantrag dringen die Koalitionsfraktionen zudem darauf, eine gemeinsamen Finanzierung von Bund und Ländern zur Klimavorsorge und Klimaanpassung anzustreben und sie mit ausreichend finanziellen Mitteln ausstatten. Ein Anliegen, auf das die zuständige Umwelt-Staatssekretärin Bettina Hoffmann (Bündnis 90/Die Grünen) im Ausschuss bereits reagierte: In der Umweltministerkonferenz werde die Bundesumweltministerin mit den Länder-Kolleginnen und -kollegen über die Finanzierungsfrage beraten, kündigte Hoffmann an.

Die Schaffung einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung, wie sie Sachverständige und Vertreter der kommunalen Spitzenvertreter auch in der Anhörung gefordert hatten, halte auch sie für wichtig. Klimaanpassung sei schließlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Antrag der CDU/CSU

Die Union attestiert der Bundesregierung eine bescheiden ausfallende Klimaschutz-Halbzeitbilanz. In ihrem Antrag (20/9316) „Klimaschutz international weiter stärken und nicht national konterkarieren“ fordern die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung auf, sich in enger Abstimmung innerhalb Europas weiterhin dafür einzusetzen, dass die Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention angesichts massiver globaler Herausforderungen und Konflikte besser kooperieren und mehr Anstrengungen unternehmen, um den Klimawandel zu begrenzen;die Klimaaußenpolitik-Strategie der Bundesregierung zügig zu verabschieden und das Klimakabinett zu reaktivieren und sich in kommenden Verhandlungen weiterhin mit Nachdruck für einen globalen Emissionshandel mit einem globalen CO2-Preis einzusetzen.

Neben anderen Forderungen rufen die Abgeordneten die Regierung dazu auf, die Verbindlichkeit des Klimaschutzgesetzes, mit der Pflicht zur Nachsteuerung nach Verfehlen eines Jahresziels zu erhalten, davon abzusehen, das Klimaschutzgesetz durch Verschieben von Reduktionspflichten in die kommende Legislaturperiode zu entkernen und damit einen verlässlichen Pfad zur Klimaneutralität 2045 sicher zu stellen. Dem marktwirtschaftlichen Instrument der CO2-Bepreisung samt sozialem Ausgleich solle dafür eine herausragende Rolle gegeben werden, zudem müsse sofort ein gesetzeskonformes Klimaschutzprogramm vorgelegt werden. (sas/vom/mis/sas/16.11.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Steffi Lemke

Steffi Lemke

© Steffi Lemke/ Klaus Mellenthin

Lemke, Steffi

Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Steffen Bilger

Steffen Bilger

© Steffen Bilger/ Tobias Koch

Bilger, Steffen

CDU/CSU

Axel Echeverria

Axel Echeverria

© Axel Echeverría/Ian Siepmann

Echeverria, Axel

SPD

Andreas Bleck

Andreas Bleck

© Andreas Bleck/ Georg Krimmel

Bleck, Andreas

AfD

Muhanad Al-Halak

Muhanad Al-Halak

© Dominik Konrad/Dominik Konrad

Al-Halak, Muhanad

FDP

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Harald Ebner

Harald Ebner

© Harald Ebner/ Laurence Chaperon

Ebner, Harald

Bündnis 90/Die Grünen

Andreas Jung

Andreas Jung

© Andreas Jung/ Bildbrauerei

Jung, Andreas

CDU/CSU

Steffi Lemke

Steffi Lemke

© Steffi Lemke/ Klaus Mellenthin

Lemke, Steffi

Bündnis 90/Die Grünen

Andreas Jung

Andreas Jung

© Andreas Jung/ Bildbrauerei

Jung, Andreas

CDU/CSU

Robin Mesarosch

Robin Mesarosch

© Robin Mesarosch/ Tobias Schult

Mesarosch, Robin

SPD

Dr. Rainer Kraft

Dr. Rainer Kraft

© Rainer Kraft/Hagen Schnauss

Kraft, Dr. Rainer

AfD

Carina Konrad

Carina Konrad

© Carina Konrad/Fotostudio Eidens-Holl

Konrad, Carina

FDP

Jan-Niclas Gesenhues

Jan-Niclas Gesenhues

© Jan-Niclas Gesenhues/ Sascha Hilgers

Gesenhues, Dr. Jan-Niclas

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Anja Weisgerber

Dr. Anja Weisgerber

© Dr. Anja Weisgerber/Tobias Koch

Weisgerber, Dr. Anja

CDU/CSU

Carsten Träger

Carsten Träger

© Carsten Träger/ Agentur Photothek Media Lab

Träger, Carsten

SPD

Dr. Thomas Gebhart

Dr. Thomas Gebhart

© Dr. Thomas Gebhart/ Laurence Chaperon

Gebhart, Dr. Thomas

CDU/CSU

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8764 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG)
    PDF | 515 KB — Status: 11.10.2023
  • 20/9316 - Antrag: Klimaschutz international weiter stärken und nicht national konterkarieren
    PDF | 186 KB — Status: 14.11.2023
  • 20/9342 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8764 - Entwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG)
    PDF | 380 KB — Status: 15.11.2023
  • 20/9371 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8764, 20/9342 - Entwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG)
    PDF | 205 KB — Status: 15.11.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • GesENtw 20/8764 (Beschlussempfehlung 20/9342 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/9342 Buchstabe b (eine Entschließung annehmen) angenommen
  • Antrag 20/9316 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw46-de-bundesklimaanpassungsgesetz-976584

Stand: 12.07.2025