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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Finanzen

Bundestag weitgehend einig über Stärkung von Start-ups und Kapitalmarkt

Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf „zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen“ (20/8292) ist bei der Ersten Lesung im Deutschen Bundestag am Donnerstag, 21. September 2023, von den Koalitionsfraktionen als wichtiger Schritt zur Stärkung von jungen Unternehmen (Start-ups) und des Kapitalmarktes gelobt worden. Auch aus Teilen der Opposition gab es Zustimmung. Zu den Maßnahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes gehören unter anderem ein leichterer Kapitalmarktzugang für Start-ups und Wachstumsunternehmen. Außerdem wird die Mitarbeiterkapitalbeteiligung verbessert. Der Entwurf wurde an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Finanzausschuss.

Minister Buschmann will „Zukunft made in Germany“

Justizminister Dr. Marco Buschmann (FDP), der für den erkrankten Finanzminister Christian Lindner (FDP) einsprang, erklärte in der Aussprache, damit Gründer Innovationen realisieren könnten, werde Kapital gebraucht. Seit vielen Jahren würden vielversprechende Gründungen, die ihre Wurzeln in Deutschland hätten, ausländische Märkte zur Kapitalbeschaffung nutzen, um ihre Visionen zu realisieren.

Daher solle der Kapitalmarkt für Gründer und Innovationen attraktiver gemacht werden. Wenn Kapital und Gründer zueinanderfinden, „heißt es in Zukunft immer häufiger nicht Zukunft made in California, sondern Zukunft made in Germany“, sagte der Minister. 

Union: Kapitalmarkt als „bessere Alternative“

Eineinviertel Jahre habe es von den Eckpunkten bis zur ersten Beratung des Zukunftsfinanzierungsgesetzes gedauert. Da gewinne der Begriff Deutschland-Tempo eine neue Bedeutung, spottete Stefan Müller (CDU/CSU). Zu den Inhalten sagte er, der Kapitalmarkt sei die bessere Alternative gegenüber dem Staat. Maßnahmen wie erleichterte Börsengänge und eine bessere Mitarbeiterbeteiligung seien unbedingt notwendig.

Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen entsprächen Forderungen der CDU/CSU. Die Zahl der Börsengänge sei in Deutschland rückläufig, Unternehmen wie BionTech und Birkenstock seien an die New Yorker Börse gegangen. Müller kritisierte aber, dass der Gesetzentwurf für private Anleger nichts enthalte.

SPD: Startschuss für finanzpolitische Weichenstellungen

Michael Schrodi (SPD) betonte, dass wirtschaftliche Stärke und soziale Sicherheit kein Gegensatz seien. 70 Prozent der Unternehmen wollten in Deutschland investieren, sagte Schrodi unter Bezug auf eine Umfrage der Deutschen Bank. Das „Zerrbild der Opposition“ von der Deindustrialisierung habe nichts mit der Realität zu tun.

Der Gesetzentwurf sei der Startschuss für zahlreiche finanzpolitische Weichenstellungen für mehr Innovation und mehr Arbeitsplätze. Schrodi betonte, Deutschland solle zu einem führenden „Start-up-Land“ werden.

AfD: Maßnahmen reichen nicht aus

Klaus Stöber (AfD) widersprach Schrodi, dass mehrheitlich in Deutschland investiert werde. Die Erhöhung der Mitarbeiterbeteiligung sei jedoch ein positives Signal. Insgesamt reichten die Maßnahmen jedoch nicht aus.

„Was nutzt es einem Start-up, wenn es  einen Investor findet, aber keine Facharbeiter“, kritisierte Stöber und sagte: „Die Fachkräfte werden sie nicht in Lampedusa finden“.

Grüne: Es geht um Zukunftsstärkung

Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von einem „tollen Gesetz“. Es gehe um Zukunftsstärkung und einen besseren Start-up-Standort. „Wir führen den Finanzplatz Deutschland endlich ins 21. Jahrhundert“, lobte Beck, die besonders die Verbesserung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung hervorhob.

Sie erwartet, dass die Zahl der Beschäftigten bei Start-ups von 415.000 auf eine Million bis 2030 steigen könnte.

Linke: In der Breite bewirkt der Gesetzentwurf nichts

Das Gesetz gehe an den Bedürfnissen der meisten Menschen vollkommen vorbei, klagte dagegen Janine Wissler (Die Linke). Von der verbesserten Mitarbeiterbeteiligung habe die Mehrheit der Beschäftigten nichts. „Dieser Gesetzentwurf mag die Zukunft einiger FDP-Wähler sichern, aber in der Breite bewirkt er nichts“, kritisierte Wissler.

Für eine sichere Zukunft seien mehr öffentliche Investitionen notwendig. Und es müsse dafür gesorgt werden, dass die Leute von ihrer Arbeit leben könnten. 

FDP: Weg freimachen für die Start-ups dieser Welt

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Dr. Florian Toncar (FDP), wies die Kritik von Wissler zurück. Investiert werde von der öffentlichen Hand genug. Das Paket sei kein Strohfeuer, sondern ein grundlegender Beitrag zur Stärkung des Standorts Deutschland.

Dr. Thorsten Lieb (FDP) betonte: „Wir wollen den Weg freimachen, damit die Start-ups dieser Welt an die deutschen Börsen strömen.“

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz soll laut Regierung die marktbasierte Finanzierung am deutschen Kapitalmarkt erleichtert werden. Damit werde zum einen die Position des Finanzstandorts Deutschland im internationalen Wettbewerb gestärkt, zum anderen würden ökonomische Impulse gesetzt. Ein attraktiverer Kapitalmarkt und verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten würden es vor allem Start-ups und Wachstumsunternehmen erleichtern, neues Kapital für Investitionen aufzunehmen.

Damit könnten innovative Entwicklungen und technologischer Fortschritt in Deutschland vorangetrieben werden, heißt es. Zusätzlich würden junge Unternehmen wie auch etablierte KMU (Kleine und mittelständische Unternehmen) im Wettbewerb um internationale Fachkräfte von neuen steuerrechtlichen Regeln für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung profitieren.

Steuerfreibetrag bei Mitarbeiterkapitalbeteiligung erhöhen

Geplant ist unter anderem, den Steuerfreibetrag bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung von bislang 1.440 Euro pro Jahr auf 5.000 Euro zu erhöhen und damit auf ein im europäischen Vergleich wettbewerbsfähiges Niveau zu heben. Der Freibetrag soll auch durch Umwandlung von Arbeitsentgelt bis zu 2.000 Euro im Jahr ausgeschöpft werden können.

Zudem sollen Kapitalerhöhungen einer AG erleichtert und so die Rahmenbedingungen für die Eigenkapitalaufnahme verbessert werden. Beim vereinfachten Bezugsrecht sei eine höhere Quote von 20 Prozent (statt bislang zehn Prozent) vorgesehen. In geeigneten Fällen sei eine Anfechtung bei Streitigkeiten über den Ausgabebetrag ausgeschlossen und es werde stattdessen ein Spruchverfahren eingeführt. (hle/hau/21.09.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

FDP

Stefan Müller

Stefan Müller

© Stefan Müller/Kurt Fuchs, Erlangen

Müller (Erlangen), Stefan

CDU/CSU

Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

SPD

Klaus Stöber

Klaus Stöber

© Andre Nestler

Stöber, Klaus

AfD

Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Janine Wissler

Janine Wissler

© DIE LINKE. im Hessischen Landtag, CC BY 4.0/ Hanna Hoeft

Wissler, Janine

Die Linke

Florian Toncar

Florian Toncar

© FDP Baden-Württemberg/Stephanie Trenz

Toncar, Dr. Florian

Parlamentarischer Staatssekretär für Finanzen

Johannes Steiniger

Johannes Steiniger

© Johannes Steiniger/Tobias Koch

Steiniger, Johannes

CDU/CSU

Verena Hubertz

Verena Hubertz

© Verena Hubertz/ Selin Jasmin Güzelhan

Hubertz, Verena

SPD

Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

Jörn König

Jörn König

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

König, Jörn

AfD

Thorsten Lieb

Thorsten Lieb

© Dr. Thorsten Lieb/ Laurence Chaperon Photographie

Lieb, Dr. Thorsten

FDP

Lennard Oehl

Lennard Oehl

© Lennard Oehl/ photothek

Oehl, Lennard

SPD

Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

Stefan Schmidt

Stefan Schmidt

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Schmidt, Stefan

Bündnis 90/Die Grünen

Esra-Leon Limbacher

Esra-Leon Limbacher

© Esra Limbacher/Dominik Butzmann

Limbacher, Esra

SPD

Carsten Müller

Carsten Müller

© Carsten Müller/ Tobias Koch

Müller (Braunschweig), Carsten

CDU/CSU

Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Heiligenstadt, Frauke

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/8292 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
    PDF | 1 MB — Status: 11.09.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/8292 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Debatte über vinkulierte Anteile bei Startups

Zeit: Mittwoch, 11. Oktober 2023, 13 bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400

Der Startup-Verband hat im Rahmen einer Anhörung des Finanzausschusses zum Entwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) der Bundesregierung (20/8292) am Mittwoch, 11. Oktober 2023, seine Forderung erneuert, vinkulierte Anteile bei der Lösung der sogenannten Dry-Income-Problematik unbedingt zu berücksichtigen. „Wir fordern keine Steuervergünstigungen“, erklärte Christian Miele, als Vorstandsvorsitzender des Startup-Verbandes Sachverständiger in der Anhörung auf Vorschlag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. 

Sein Verband argumentiere nicht für höhere Steuerfreibeträge auf Mitarbeiterbeteiligungen oder eine Pauschalversteuerung dieser, machte Miele deutlich. Nach Mieles Worten geht es dem Startup-Verband alleine darum, für Mitarbeiter von Startups den Steueraufschub bei der Gewährung von Mitarbeiteranteilen zu verbessern. Insbesondere will der Startup-Verband, dass auch sogenannte vinkulierte Anteile Berücksichtigung finden. 

Experte befürchtet Verkomplizierung des Steuerrechts

Kritische Worte zu dieser Forderung fanden sich von Roland Ismer, Professor für Steuerrecht und Öffentliches Recht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sachverständiger auf Vorschlag der SPD-Fraktion. Mit Blick auf die Stellungnahme des Bundesrats zu dem Gesetz, die eine Änderung des Gesetzentwurfs im Sinne des Startup-Verbandes beinhaltet, warnte Ismer bereits in seiner schriftlichen Stellungnahme davor, dass die Berücksichtigung von vinkulierten Aktien „einen Bruch mit der allgemeinen Dogmatik mit sich bringen und damit das Steuerrecht verkomplizieren“ würden. Ismer weiter: „Dies gilt umso mehr, als ohnehin Ausweichgestaltungen offenstehen, bei denen es nicht auf die Vinkulierung ankommt.“

Startup-Gründer und Investor Christian Vollmann, Sachverständiger auf Vorschlag der FDP, widersprach Ismer eindringlich. Vollmann wies auf die überaus hohe Bedeutung von Kapitalbeteiliungsangeboten für Mitarbeiter hin. „Da draußen tobt ein Krieg um die besten KI-Wissenschaftler“, sagte er. Es gehe auch um Experten der Life Sciences. „Diese Leute suchen sich die Unternehmen aus“, berichtete Vollmann. Deutschland habe dabei einen klaren Standortnachteil, liege zusammen mit Belgien auf dem letztem Platz, was die Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligung betreffe. Vollmann betonte die Notwendigkeit, vinkulierte Anteilen bei der Lösung der Dry-Income-Problematik zu berücksichtigen. Er sei an mehr als 85 Unternehmen beteiligt. „Ich habe nicht einen Fall gesehen, in dem die Anteile nicht vinkuliert wären“, berichtete er. Der Grund liege in der Möglichkeit, das Unternehmen an Investoren weiterzuveräußern.

Mögliche Ausweitung der Arbeitnehmersparzulage

Neben einer Reihe weiterer Themen behandelte die Anhörung auch eine mögliche Ausweitung der Arbeitnehmersparzulage. Dies ist derzeit im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch nicht vorgesehen. Norbert Kuhn vom Deutschen Aktieninstitut (DAI), Sachverständiger auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, bezeichnete diese als sinnvoll, um „breite Bevölkerungsschichten am Produktivkapital zu beteiligen“ und „die Aktienanlage näher zu bringen“.

Kuhn zeigte Sympathie zum zuvor vom Sachverständigen Imser geäußerten Vorschlag, die Einkommensgrenze für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage auf 35.000 bis 40.000 Euro zu erhöhen. Auch die Möglichkeit, diese komplett abzuschaffen, sei diskussionswürdig. „Man sollte das auf jeden Fall weiter verfolgen, weil ein großer Teil der vermögenswirksamen Leistungen in Fonds gespart wird“, sagte er. 

Ebenfalls positiv äußerte sich ein auf Vorschlag der Fraktion Die Linke als Sachverständiger geladener Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Dieser wies darauf hin, dass die Arbeitnehmer-Sparzulage immer noch Bestandteil von mehr als 1.000 Tarifverträgen sei.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern und zugleich Investitionen in erneuerbare Energien fördern. Dazu sollen „Regelungen im Finanzmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht weiterentwickelt werden“, formuliert sie in der Problem- und Zielbeschreibung des von ihr in den Bundestags eingebrachten Entwurfs (20/8292) für ein Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG). Insgesamt wird das ZuFinG laut Regierungsangaben nach seiner vollen Entfaltung ab 2026 zu jährlichen Steuermindereinnahmen von 960 Millionen Euro führen, wobei 387 Millionen Euro beim Bund, 358 Millionen Euro bei den Ländern und 215 Millionen Euro bei den Gemeinden anfallen. 2024 ist mit einem Gesamtminus von 595 Millionen Euro zu rechnen und 2025 mit 850 Millionen Euro.

„Durch Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung sollen der deutsche Finanzmarkt und der Standort Deutschland attraktiver sowohl für nationale als auch für internationale Unternehmen und Investoren werden. Aktien und börsennotierte Wertpapiere sollen als Kapitalanlage attraktiver werden, um Nachfrageseite (Anreize für Aktien als Kapitalanlage) und Angebotsseite (Erhöhung der Anzahl börsennotierter Unternehmen in Deutschland) zu stärken“, erläutert die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf. Zu den einzelnen adressierten Maßnahmen gehört unter anderem, dass offene Immobilienfonds künftig einfacher in Anlagen für erneuerbare Energien investieren dürfen. So soll „es aufsichtsrechtlich ermöglicht werden, auch Grundstücke zu erwerben, auf denen sich ausschließlich Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien befinden“. Die Fondsanbieter sollen diese Anlagen künftig auch selbst betreiben dürfen. Für den Betrieb von Anlagen auf bestehenden Gebäuden werde Rechtssicherheit geschaffen.

Beteiligung von Mitarbeitern am Eigenkapital ihres Arbeitgebers

Erleichtert werden soll vor allem die Beteiligung von Mitarbeitern am Eigenkapital ihres Arbeitgebers. Dazu soll der Steuerfreibetrag von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro steigen. Allein hierfür kalkuliert die Bundesregierung ab 2025 eine jährliche Haushaltswirkung von -355 Millionen Euro ein. Den Anwendungsbereich der aufgeschobenen Besteuerung will die Bundesregierung „signifikant ausweiten“. Hierzu soll die Besteuerung künftig bis zur Veräußerung der Anteile aufgeschoben werden können, wenn der Arbeitgeber die Haftung für die anfallende Lohnsteuer übernimmt. Verlust für den Haushalt: 365 Millionen Euro pro Jahr ab 2026 (2025: 255 Millionen Euro, 2024: 70 Millionen Euro). Unternehmen sollen künftig bereits mit einer Mindestmarktkapitalisierung von einer Million Euro an die Börse gehen dürfen (bisher: 1,25 Millionen Euro). Die Pflicht zu einem Emissionsbegleiter, beispielsweise einer Bank, als Mitantragsteller entfällt.

Aktienemissionen sollen künftig auch auf der Grundlage der Blockchain-Technologie möglich werden. Mit dieser Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für Kryptowerte soll Deutschland „zu einem rechtssicheren Standort für diese Zukunftstechnologie“ werden. Konkret sollen Namensaktien künftig sowohl als Zentralregisterwertpapiere als auch als Kyptowertpapiere begeben werden können. Inhaberaktien soll es weiterhin nur als Zentralregisterwertpapiere geben. Die Aufnahme von Eigenkapital soll ferner dadurch erleichtert werden, dass Unternehmen Mehrstimmrechtsaktien ausgeben dürfen. Kapitalerhöhungen sollen auch dadurch einfacher werden, dass unter anderem die Grenze beim vereinfachten Bezugsrechtsausschluss im Aktienrecht von bisher zehn Prozent des Grundkapitals auf 20 Prozent angehoben wird.

Umsatzsteuerrechtliche Regelungen für Investmentfonds sollen an Regelungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten angeglichen werden. Das Ziel der Bundesregierung sind dabei „gleiche Wettbewerbsverhältnisse mit dem europäischen Ausland“. Hier kalkuliert die Bundesregierung 2024 mit Mindereinnahmen von 120 Millionen Euro, ab 2025 mit jährlich 140 Millionen Euro. Änderungen soll es auch im Bereich der Haftungsregelungen für Crowdfunding-Projekte geben. Entsprechende Paragraphen im Wertpapierhandelsgesetz sollen angepasst werden. Internationale Akteure sollen mit der deutschen Finanzaufsicht künftig auch auf Englisch kommunizieren können. Auch soll eine Kommunikation mit den Behörden verstärkt auf digitalem Weg ermöglicht werden. (bal/eis/11.10.2023)

Dokumente

  • 20/8292 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
    PDF | 1 MB — Status: 11.09.2023

Tagesordnung

  • Tagesordnung "Zukunftsfinanzierungsgesetz"

Protokolle

  • Protokoll "Zukunftsfinanzierungsgesetz"

Sachverständigenliste

  • SV-Liste "Zukunftsfinanzierungsgesetz“

Stellungnahmen

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  • Bundesverband Crowdfunding e. V.
  • Bundesverband Deutsche Startups e.V.
  • Deutsche Steuer-Gewerkschaft e. V.
  • Deutscher Anwaltverein e. V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Steuerberaterverband e.V.
  • Deutsches Aktieninstitut e. V.
  • Ismer, Prof. Dr. Roland, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • Linardatos, Prof. Dr. Dimitrios, Universität des Saarlandes

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Bundestag billigt das Zukunfts­finanzierungs­gesetz

Der Bundestag hat am Freitag, 17. November 2023, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (20/8292, 20/8675, 20/8819 Nr. 10) beschlossen. Das sogenannte Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht vor, dass Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert wird und zugleich Investitionen in erneuerbare Energien gefördert werden. Zugestimmt hatte ein breites Bündnis aus SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die Linke votierte gegen das Gesetz, die AfD enthielt sich ihrer Stimme. Der Finanzausschuss hatte im parlamentarischen Verfahren noch eine Reihe von Änderungen am Ursprungstext vorgenommen (20/9363). 

Darüber hinaus nahm das Plenum mehrheitlich eine Entschließung an, wonach die Bundesregierung nach vier Jahren eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen vornehmen soll. Ein Entschließungsantrag (20/9366) sowie ein Änderungsantrag (20/9365) der Union fanden jeweils keine Mehrheit.  

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem beschlossenen Gesetz werden laut Bundesregierung Regelungen im Finanzmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht weiterentwickelt. Ab 2026 rechnet die Regierung mit jährlichen Steuermindereinnahmen von 960 Millionen Euro, wobei 387 Millionen Euro beim Bund, 358 Millionen Euro bei den Ländern und 215 Millionen Euro bei den Gemeinden anfallen. Wie es heißt, ist 2024 mit einem Gesamtminus von 595 Millionen Euro und 2025 von 850 Millionen Euro zu rechnen.

„Durch Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung sollen der deutsche Finanzmarkt und der Standort Deutschland attraktiver sowohl für nationale als auch für internationale Unternehmen und Investoren werden. Aktien und börsennotierte Wertpapiere sollen als Kapitalanlage attraktiver werden, um Nachfrageseite (Anreize für Aktien als Kapitalanlage) und Angebotsseite (Erhöhung der Anzahl börsennotierter Unternehmen in Deutschland) zu stärken“, erläutert die Regierung. 

Aufgeschobene Besteuerung

Den Anwendungsbereich der aufgeschobenen Besteuerung soll „signifikant“ ausgeweitet werden. Hierzu soll die Besteuerung künftig bis zur Veräußerung der Anteile aufgeschoben werden können, wenn der Arbeitgeber die Haftung für die anfallende Lohnsteuer übernimmt. Verlust für den Haushalt: 365 Millionen Euro pro Jahr ab 2026 (2025: 255 Millionen Euro, 2024: 70 Millionen Euro).

Unternehmen sollen künftig bereits mit einer Mindestmarktkapitalisierung von einer Million Euro an die Börse gehen dürfen (bisher: 1,25 Millionen Euro). Die Pflicht zu einem Emissionsbegleiter als Mitantragsteller, beispielsweise einer Bank, entfällt.

Aktienemissionen auf Blockchain-Basis

Aktienemissionen sollen künftig auch auf der Grundlage der Blockchain-Technologie möglich werden. Mit dieser Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für Kryptowerte soll Deutschland „zu einem rechtssicheren Standort für diese Zukunftstechnologie“ werden. Konkret sollen Namensaktien künftig sowohl als Zentralregisterwertpapiere als auch als Kyptowertpapiere begeben werden können. Inhaberaktien soll es weiterhin nur als Zentralregisterwertpapiere geben.

Die Aufnahme von Eigenkapital soll ferner dadurch erleichtert werden, dass Unternehmen Mehrstimmrechtsaktien ausgeben dürfen. Kapitalerhöhungen sollen auch dadurch einfacher werden, dass unter anderem die Grenze beim vereinfachten Bezugsrechtsausschluss im Aktienrecht von bisher zehn Prozent des Grundkapitals auf 20 Prozent angehoben wird.

Gleiche Wettbewerbsverhältnisse mit EU-Ausland

Umsatzsteuerrechtliche Regelungen für Investmentfonds sollen an Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten angeglichen werden. Ziel der Bundesregierung sind dabei „gleiche Wettbewerbsverhältnisse mit dem europäischen Ausland“. Hier kalkulierte sie 2024 mit Mindereinnahmen von 120 Millionen Euro, ab 2025 mit jährlich 140 Millionen Euro. Änderungen gibt es auch im Bereich der Haftungsregelungen für Crowdfunding-Projekte. 

Internationale Akteure sollen mit der deutschen Finanzaufsicht künftig auch auf Englisch kommunizieren können. Auch soll eine Kommunikation mit den Behörden verstärkt auf digitalem Weg ermöglicht werden.

Änderungen im Ausschuss

Millionen Deutsche sollen eine bessere staatliche Spar-Förderung bekommen: Die Einkommensgrenzen für die Berechtigung der Arbeitnehmer-Sparzulage sollen sich verdoppeln, auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete. Das sieht die Beschlussempfehlung nach einer Änderung im parlamentarischen Verfahren im Finanzausschuss vor. Die Verdoppelung der Arbeitnehmer-Sparzulage kam als Änderungsantrag in den Gesetzentwurf der Bundesregierung, nachdem sich in der öffentlichen Anhörung mehrere Sachverständige dafür ausgesprochen hatten. Dadurch soll sich der Kreis der Anspruchsberechtigten auf 13,8 Millionen Personen in Deutschland erweitern. Neben der Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage ging es unter anderem auch um die Förderung der Mitarbeiterbeteiligung bei Start-ups. Hier sollen auch sogenannte vinkulierte Anteile von der sofortigen Besteuerung ausgenommen werden. 

Aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde die Möglichkeit für Immobilienfonds, in Grundstücke, auf denen sich ausschließlich Erneuerbare-Energien-Anlagen befinden, zu investieren. Ursprünglich sollte „aufsichtsrechtlich ermöglicht werden, auch Grundstücke zu erwerben, auf denen sich ausschließlich Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien befinden“.  Weitere Änderungen in dem umfangreichen Gesetzentwurf betreffen das Thema Crowdfunding, Zahlungskonten-Vergleichswebsite, Verbraucherdarlehensvertrag und Restschuldversicherung, Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber und AGB-Bereichsausnahme.

Zu dem Gesetz hatte der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/9367) vorgelegt.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat schlug in seiner Stellungnahme (20/8675) zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf vor. Unter anderem sollte die steuerliche Besserstellung von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen auch für sogenannte vinkulierte Anteile gelten.

Die Länderkammer schrieb mit Bezug auf das Einkommensteuergesetz (EStG): „Bei Start-ups werden nahezu ausschließlich vinkulierte Anteile als Mitarbeiterbeteiligung gewährt. Bei diesen ist nach dem Gesetzentwurf nicht davon auszugehen, dass ein Zufluss von Arbeitslohn vorliegt, weil es dem Arbeitnehmer noch unmöglich ist, über die Vermögensbeteiligung zu verfügen. In der Konsequenz würde der Zweck des Paragrafen 19a EStG, nämlich Start-ups durch eine Verbesserung der Mitarbeitergewinnung und -bindung mittels attraktiver Kapitalbeteiligung zu fördern, verfehlt. Die vorgeschlagene Ergänzung führt dazu, dass Paragraf 19a EStG auch für vinkulierte Anteile anwendbar ist.“

In ihrer Gegenäußerung signalisierte die Bundesregierung dazu Gesprächsbereitschaft. Sie schrieb: „Die Bundesregierung wird die Anregung des Bundesrates prüfen, wobei hierbei insbesondere die faktische Bedeutung der Problematik für die Branche berücksichtigt werden wird.“ (vom/bal/ste/17.11.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Anja Schulz

Anja Schulz

© Anja Schulz/Felix Quittenbaum

Schulz, Anja

FDP

Stefan Müller

Stefan Müller

© Stefan Müller/Kurt Fuchs, Erlangen

Müller (Erlangen), Stefan

CDU/CSU

Lennard Oehl

Lennard Oehl

© Lennard Oehl/ photothek

Oehl, Lennard

SPD

Jörn König

Jörn König

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

König, Jörn

AfD

Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Görke, Christian

Die Linke

Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Heiligenstadt, Frauke

SPD

Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8292 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
    PDF | 1 MB — Status: 11.09.2023
  • 20/8675 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) - Drucksache 20/8292 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 269 KB — Status: 06.10.2023
  • 20/8819 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 18. September bis 9. Oktober 2023)
    PDF | 173 KB — Status: 13.10.2023
  • 20/9363 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8292, 20/8675, 20/8819 Nr. 10 - Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
    PDF | 1 MB — Status: 15.11.2023
  • 20/9365 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/8292, 20/8675, 20/8819 Nr. 10, 20/9363 - Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
    PDF | 189 KB — Status: 15.11.2023
  • 20/9366 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/8292, 20/8675, 20/9363 - Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
    PDF | 151 KB — Status: 15.11.2023
  • 20/9367 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8292, 20/8675, 20/9363 - Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
    PDF | 216 KB — Status: 15.11.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 20/9365 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 20/8292 und 20/8675 (Beschlussempfehlung 20/9363 Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/9363 Buchstabe b (Entschl annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/9366 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw46-de-zukunftsfinanzierungsgesetz-976556

Stand: 19.05.2025