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Recht

Regierungsentwurf sieht elektronische Fußfesseln bei häuslicher Gewalt vor

Die Bundesregierung will Betroffene von häuslicher Gewalt besser schützen. So sollen Familiengerichte Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Ihr Gesetzentwurf „zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ (21/4082) stand am Freitag, 27. Februar 2026, in erster Lesung im Bundestag zur Debatte. Die Vorlage wird nun federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz weiterberaten. 

Ebenfalls in den Rechtsausschuss überwiesen wurde ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Antrag mit dem Titel „Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen“ (21/3918). 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Die Justiz soll neue Möglichkeiten an die Hand bekommen, um häuslicher Gewalt vorzubeugen und Verstöße gegen Schutzmaßnahmen zu sanktionieren. Dazu sieht der Gesetzentwurf unter anderem eine elektronische Fußfessel nach spanischem Modell vor. Die Betroffenen häuslicher Gewalt können dann wählen, ob sie ein Empfangsgerät mit sich führen wollen. So soll laut Bundesregierung sichergestellt werden, dass Täter sich Betroffenen nicht in verbotener Weise annähern.

Ein weiterer Punkt in dem Entwurf sind Anti-Gewalt-Trainings. Familiengerichte sollen Täter verpflichten können, an sozialen Trainingskursen teilzunehmen. 

Höhere Strafen bei Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen 

Geplant ist auch ein höheres Strafmaß. Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen sollen schärfer geahndet werden. Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden.

Mehr Sicherheit soll auch durch eine verbesserte Gefährdungsanalyse erreicht werden. Familiengerichte sollen künftig Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern können. (hau/27.02.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Dr. Stefanie Hubig

Dr. Stefanie Hubig

© Peter Bajer

Hubig, Dr. Stefanie

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

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Martina Kempf

Martina Kempf

© Martina Kempf

Kempf, Martina

AfD

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Dr. Günter Krings

Dr. Günter Krings

© Dr. Günter Krings/ Tobias Koch

Krings, Prof. Dr. Günter

CDU/CSU

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Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

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Kathrin Gebel

Kathrin Gebel

© Kathrin Gebel/ Nicklas Kurzweil

Gebel, Kathrin

Die Linke

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Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

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Knuth Meyer-Soltau

Knuth Meyer-Soltau

© Nikolaus Becker

Meyer-Soltau, Knuth

AfD

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Christian Heinz

Christian Heinz

© Bundesrat

Heinz, Christian

Minister der Justiz und für den Rechtsstaat, Hessen

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Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

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Susanne Hierl

Susanne Hierl

© Susanne Hierl/Christian Kaufmann

Hierl, Susanne

CDU/CSU

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Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/3918 - Antrag: Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen
    PDF | 195 KB — Status: 29.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4082 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
    PDF | 890 KB — Status: 11.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/4082; 21/3918 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Recht

Anhörung zur elektro­­nischen Aufenthalts­überwachung

Zeit: Mittwoch, 4. März 2026, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Die von der Bundesregierung geplante Möglichkeit für Familiengerichte, in Hochrisikofällen von häuslicher und Partnerschaftsgewalt das Tragen einer elektronischen Fußfessel zur Aufenthaltsüberwachung anzuordnen, wird von Sachverständigen grundsätzlich begrüßt. Ebenfalls auf Zustimmung bei den Vertretern aus Justiz, Polizei und Verbänden trifft das Vorhaben, Täter künftig zu Anti-Gewalt-Kursen zu verpflichten. In der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4082) im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 4. März 2026, forderten die Expertinnen und Experten allerdings verschiedene weitergehende Maßnahmen, damit die vorgeschlagenen Regelungen ihre Wirkung entfalten können.

Neben einer Einbettung in eine nach bundesweit einheitlichen Kriterien organisierte Gefährdungsanalyse und ein Fallmanagement zur Identifizierung von Hochrisikofällen wurden beispielsweise eine bessere technische und personelle Ausstattung von Polizei und Justiz sowie entsprechende Fortbildungen angemahnt. Auch bezogen auf die Täterarbeit forderten die Sachverständigen die Einführung von bundesweit gültigen Standards und die Sicherstellung der Verfügbarkeit und Finanzierung der entsprechenden Angebote.

„Spürbare Stärkung des Opferschutzes“

Aus Sicht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ist von dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eine spürbare Stärkung des Opferschutzes zu erwarten, wie BRAK-Vertreterin Dr. Carolin Arnemann in ihrem Eingangsstatement berichtete. Insbesondere die Verankerung der Täterarbeit, aber auch die geplante elektronische Aufenthaltsüberwachung durch die Fußfessel werde begrüßt. Letztere erhöhe nicht nur die Sicherheit, sondern gebe den Betroffenen ein „subjektives Sicherheitsgefühl“. Die von der CDU/CSU-Fraktion als Sachverständige benannte Arnemann verwies zudem auf die Forderung der BRAK, die elektronische Aufenthaltsüberwachung grundsätzlich auch im Untersuchungshaftrecht zu implementieren.

Für den Deutschen Richterbund (DRB) wies Andreas Brilla darauf hin, dass es künftig an den Richterinnen und Richtern sei, festzustellen, was ein Hochrisikofall ist. Wesentliche Grundlage für die Entscheidung sei der von der betroffenen Person gestellte Gewaltschutzantrag. Der von der SPD-Fraktion zur Anhörung benannte DRB-Vertreter fordert daher, klare Vorgaben für diese Anträge gesetzlich zu regeln. Brilla unterstrich zudem, dass der Mehraufwand bei Behörden und Gerichten erheblich sein werde und entsprechende Ressourcen benötigt würden.

Belastung der Familiengerichte

Auf die im Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigte zusätzliche Belastung der Familiengerichte wies auch die Richterin am Oberlandesgericht München, Dr. Christine Ferschl, hin. Zudem prognostizierte sie, dass die Gerichte von der Möglichkeit der verpflichtenden Täterarbeit deutlich häufiger Gebrauch machen werden, als es die Bundesregierung annimmt. Grundsätzlich sei der Gesetzentwurf „materiell und verfahrenstechnisch sehr gelungen“, sagte die von der Unionsfraktion benannte Sachverständige. Sie regte allerdings Nachbesserungen im Gesetzestext an, um zu konkretisieren, in welchen Fällen Gerichte die elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen können.

Zurückhaltender schätzt der Deutsche Juristinnenbund (DJB) die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ein. Ohne Einbettung in einheitliches Risiko- und Fallmanagement bleibe sie ein „Irrweg“, sagte DJB-Vertreterin Prof. Dr. Anna Lena Göttsche. Sie sei nur ein Baustein und nur ein situationsbezogenes, kurzfristiges präventives Mittel, „das weder die Ursache der Gewalt adressiert noch für alle Fälle von Gewalt geeignet ist“, sagte die von der Fraktion Die Linke benannte Sachverständige. Die Täterarbeit sei hingegen eine „kaum zu überschätzende Maßnahme“, so Göttsche. Es bestünden aber erhebliche Defizite bei der flächendeckenden Verfügbarkeit, Finanzierung und Standardisierung von Täterprogrammen, warnte die Sachverständige.

Geteilte Meinung zur Wirkung der elektronischen Fußfessel

Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe - Frauen gegen Gewalt e. V. sprach sich ebenfalls für weitergehende Maßnahmen aus. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung komme nur in wenigen Fällen in Betracht, sagte Verbandsvertreterin Claudia Igney. Vor allem seien Investitionen in niedrigschwellige und bedarfsgerechte Hilfssysteme notwendig, um alle Betroffenen zu erreichen, führte Igney aus und verwies darauf, dass die wenigsten Fälle überhaupt bei der Polizei zur Anzeige gebracht würden. Große Defizite bestünden zudem noch im Kindschaftsrecht; die dazu im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung drohe ein „zahnloser Tiger“ zu bleiben, warnte die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige.

Deutliche Zustimmung zu der elektronischen Aufenthaltsüberwachung kommt vom Weißen Ring. Der stellvertretende Vorsitzende des Opferverbands und Präsident des Landgerichts Fulda, Dr. Patrick Liesching, nannte die vorgeschlagene Regelung einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Die Erfahrungen in Spanien zeigten, dass die Fußfessel wirke und zuverlässig schütze, sagte der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige.

Expertin: Einheitliche Standards zur Risikoanalyse

Auf den deutlich erhöhten Aufwand für Polizei und Justiz in der Anwendung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung wies für die Gewerkschaft der Polizei Susann Neuber hin. Die Einführung werde von der Gewerkschaft unterstützt. Die Polizeihauptkommissarin warnte aber, dass ohne die entsprechende Ausstattung mit Personal und Technik die Regelung nicht umsetzbar sein werde. Die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige forderte ebenfalls die Einführung von einheitlichen Standards zur Risikoanalyse und zum Fallmanagement.

Zur Anhörung lagen neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ ein Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen“ (21/3068) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen“ (21/3918) vor. Darüber hinaus lagen ein Änderungs- und ein Entschließungsantrag der Grünen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. (scr/04.03.2026)

Dokumente

  • 21/3068 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen
    PDF | 245 KB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3918 - Antrag: Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen
    PDF | 195 KB — Status: 29.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4082 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
    PDF | 890 KB — Status: 11.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 27. Sitzung - 4. März 2026, 11:00 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 21(6)65a - Stellungnahme Dr. Patrick Liesching
  • 21(6)65b - Stellungnahme Dr. Carolin Arnemann
  • 21(6)65c - Stellungnahme Andreas Brilla
  • 21(6)65d - Stellungnahme Susann Neuber
  • 21(6)65e - Stellungnahme Prof. Dr. Anna Lena Göttsche

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • 21/4082 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
    PDF | 890 KB — Status: 11.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(6)61 - Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • 21(6)62 - Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • 21/3068 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen
    PDF | 245 KB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3918 - Antrag: Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen
    PDF | 195 KB — Status: 29.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(26)15-5 - Gutachtliche Stellungnahme des PBnEZ

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw09-de-aufenthaltsueberwachung-1140440

Stand: 19.04.2026