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Recht

Regierungsentwurf sieht elektronische Fußfesseln bei häuslicher Gewalt vor

Die Bundesregierung will Betroffene von häuslicher Gewalt besser schützen. So sollen Familiengerichte Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Ihr Gesetzentwurf „zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ (21/4082(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stand am Freitag, 27. Februar 2026, in erster Lesung im Bundestag zur Debatte. Die Vorlage wird nun federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz weiterberaten. 

Ebenfalls in den Rechtsausschuss überwiesen wurde ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Antrag mit dem Titel „Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen“ (21/3918(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Die Justiz soll neue Möglichkeiten an die Hand bekommen, um häuslicher Gewalt vorzubeugen und Verstöße gegen Schutzmaßnahmen zu sanktionieren. Dazu sieht der Gesetzentwurf unter anderem eine elektronische Fußfessel nach spanischem Modell vor. Die Betroffenen häuslicher Gewalt können dann wählen, ob sie ein Empfangsgerät mit sich führen wollen. So soll laut Bundesregierung sichergestellt werden, dass Täter sich Betroffenen nicht in verbotener Weise annähern.

Ein weiterer Punkt in dem Entwurf sind Anti-Gewalt-Trainings. Familiengerichte sollen Täter verpflichten können, an sozialen Trainingskursen teilzunehmen. 

Höhere Strafen bei Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen 

Geplant ist auch ein höheres Strafmaß. Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen sollen schärfer geahndet werden. Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden.

Mehr Sicherheit soll auch durch eine verbesserte Gefährdungsanalyse erreicht werden. Familiengerichte sollen künftig Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern können. (hau/27.02.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/ SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Dr. Stefanie Hubig

Dr. Stefanie Hubig

© Peter Bajer

Hubig, Dr. Stefanie

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

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Martina Kempf

Martina Kempf

© Martina Kempf

Kempf, Martina

AfD

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Dr. Günter Krings

Dr. Günter Krings

© Dr. Günter Krings/ Tobias Koch

Krings, Prof. Dr. Günter

CDU/CSU

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Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

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Kathrin Gebel

Kathrin Gebel

© Kathrin Gebel/ Nicklas Kurzweil

Gebel, Kathrin

Die Linke

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Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Susie Knoll

Wegge, Carmen

SPD

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Knuth Meyer-Soltau

Knuth Meyer-Soltau

© Nikolaus Becker

Meyer-Soltau, Knuth

AfD

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Christian Heinz

Christian Heinz

© Bundesrat

Heinz, Christian

Minister der Justiz und für den Rechtsstaat, Hessen

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Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Nils Rauber

Brandner, Stephan

AfD

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Susanne Hierl

Susanne Hierl

© Susanne Hierl/Christian Kaufmann

Hierl, Susanne

CDU/CSU

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Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/ SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 21/3918 - Antrag: Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen
    PDF | 195 KB — Status: 29.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4082 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
    PDF | 890 KB — Status: 11.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/4082(Dokument, öffnet ein neues Fenster); 21/3918(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Recht

Anhörung zur elektro­­nischen Aufenthalts­überwachung

Zeit: Mittwoch, 4. März 2026, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Die von der Bundesregierung geplante Möglichkeit für Familiengerichte, in Hochrisikofällen von häuslicher und Partnerschaftsgewalt das Tragen einer elektronischen Fußfessel zur Aufenthaltsüberwachung anzuordnen, wird von Sachverständigen grundsätzlich begrüßt. Ebenfalls auf Zustimmung bei den Vertretern aus Justiz, Polizei und Verbänden trifft das Vorhaben, Täter künftig zu Anti-Gewalt-Kursen zu verpflichten. In der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4082(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 4. März 2026, forderten die Expertinnen und Experten allerdings verschiedene weitergehende Maßnahmen, damit die vorgeschlagenen Regelungen ihre Wirkung entfalten können.

Neben einer Einbettung in eine nach bundesweit einheitlichen Kriterien organisierte Gefährdungsanalyse und ein Fallmanagement zur Identifizierung von Hochrisikofällen wurden beispielsweise eine bessere technische und personelle Ausstattung von Polizei und Justiz sowie entsprechende Fortbildungen angemahnt. Auch bezogen auf die Täterarbeit forderten die Sachverständigen die Einführung von bundesweit gültigen Standards und die Sicherstellung der Verfügbarkeit und Finanzierung der entsprechenden Angebote.

„Spürbare Stärkung des Opferschutzes“

Aus Sicht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ist von dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eine spürbare Stärkung des Opferschutzes zu erwarten, wie BRAK-Vertreterin Dr. Carolin Arnemann in ihrem Eingangsstatement berichtete. Insbesondere die Verankerung der Täterarbeit, aber auch die geplante elektronische Aufenthaltsüberwachung durch die Fußfessel werde begrüßt. Letztere erhöhe nicht nur die Sicherheit, sondern gebe den Betroffenen ein „subjektives Sicherheitsgefühl“. Die von der CDU/CSU-Fraktion als Sachverständige benannte Arnemann verwies zudem auf die Forderung der BRAK, die elektronische Aufenthaltsüberwachung grundsätzlich auch im Untersuchungshaftrecht zu implementieren.

Für den Deutschen Richterbund (DRB) wies Andreas Brilla darauf hin, dass es künftig an den Richterinnen und Richtern sei, festzustellen, was ein Hochrisikofall ist. Wesentliche Grundlage für die Entscheidung sei der von der betroffenen Person gestellte Gewaltschutzantrag. Der von der SPD-Fraktion zur Anhörung benannte DRB-Vertreter fordert daher, klare Vorgaben für diese Anträge gesetzlich zu regeln. Brilla unterstrich zudem, dass der Mehraufwand bei Behörden und Gerichten erheblich sein werde und entsprechende Ressourcen benötigt würden.

Belastung der Familiengerichte

Auf die im Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigte zusätzliche Belastung der Familiengerichte wies auch die Richterin am Oberlandesgericht München, Dr. Christine Ferschl, hin. Zudem prognostizierte sie, dass die Gerichte von der Möglichkeit der verpflichtenden Täterarbeit deutlich häufiger Gebrauch machen werden, als es die Bundesregierung annimmt. Grundsätzlich sei der Gesetzentwurf „materiell und verfahrenstechnisch sehr gelungen“, sagte die von der Unionsfraktion benannte Sachverständige. Sie regte allerdings Nachbesserungen im Gesetzestext an, um zu konkretisieren, in welchen Fällen Gerichte die elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen können.

Zurückhaltender schätzt der Deutsche Juristinnenbund (DJB) die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ein. Ohne Einbettung in einheitliches Risiko- und Fallmanagement bleibe sie ein „Irrweg“, sagte DJB-Vertreterin Prof. Dr. Anna Lena Göttsche. Sie sei nur ein Baustein und nur ein situationsbezogenes, kurzfristiges präventives Mittel, „das weder die Ursache der Gewalt adressiert noch für alle Fälle von Gewalt geeignet ist“, sagte die von der Fraktion Die Linke benannte Sachverständige. Die Täterarbeit sei hingegen eine „kaum zu überschätzende Maßnahme“, so Göttsche. Es bestünden aber erhebliche Defizite bei der flächendeckenden Verfügbarkeit, Finanzierung und Standardisierung von Täterprogrammen, warnte die Sachverständige.

Geteilte Meinung zur Wirkung der elektronischen Fußfessel

Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe - Frauen gegen Gewalt e. V. sprach sich ebenfalls für weitergehende Maßnahmen aus. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung komme nur in wenigen Fällen in Betracht, sagte Verbandsvertreterin Claudia Igney. Vor allem seien Investitionen in niedrigschwellige und bedarfsgerechte Hilfssysteme notwendig, um alle Betroffenen zu erreichen, führte Igney aus und verwies darauf, dass die wenigsten Fälle überhaupt bei der Polizei zur Anzeige gebracht würden. Große Defizite bestünden zudem noch im Kindschaftsrecht; die dazu im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung drohe ein „zahnloser Tiger“ zu bleiben, warnte die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige.

Deutliche Zustimmung zu der elektronischen Aufenthaltsüberwachung kommt vom Weißen Ring. Der stellvertretende Vorsitzende des Opferverbands und Präsident des Landgerichts Fulda, Dr. Patrick Liesching, nannte die vorgeschlagene Regelung einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Die Erfahrungen in Spanien zeigten, dass die Fußfessel wirke und zuverlässig schütze, sagte der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige.

Expertin: Einheitliche Standards zur Risikoanalyse

Auf den deutlich erhöhten Aufwand für Polizei und Justiz in der Anwendung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung wies für die Gewerkschaft der Polizei Susann Neuber hin. Die Einführung werde von der Gewerkschaft unterstützt. Die Polizeihauptkommissarin warnte aber, dass ohne die entsprechende Ausstattung mit Personal und Technik die Regelung nicht umsetzbar sein werde. Die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige forderte ebenfalls die Einführung von einheitlichen Standards zur Risikoanalyse und zum Fallmanagement.

Zur Anhörung lagen neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ ein Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen“ (21/3068(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen“ (21/3918(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Darüber hinaus lagen ein Änderungs- und ein Entschließungsantrag der Grünen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. (scr/04.03.2026)

Dokumente

  • 21/3068 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen
    PDF | 245 KB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3918 - Antrag: Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen
    PDF | 195 KB — Status: 29.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4082 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
    PDF | 890 KB — Status: 11.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 27. Sitzung - 4. März 2026, 11:00 Uhr - öffentliche Anhörung (Dokument)

Protokolle

  • Wortprotokoll der 27. Sitzung vom 4. März 2026 (Dokument)
  • Anlagenkonvolut zum Wortprotokoll der 27. Sitzung vom 4. März 2026 (Dokument)

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Dokument)

Stellungnahmen

  • 21(6)65a - Stellungnahme Dr. Patrick Liesching (Dokument)
  • 21(6)65b - Stellungnahme Dr. Carolin Arnemann (Dokument)
  • 21(6)65c - Stellungnahme Andreas Brilla (Dokument)
  • 21(6)65d - Stellungnahme Susann Neuber (Dokument)
  • 21(6)65e - Stellungnahme Prof. Dr. Anna Lena Göttsche (Dokument)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • 21/4082 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
    PDF | 890 KB — Status: 11.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(6)61 - Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Dokument)
  • 21(6)62 - Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Dokument)
  • 21/3068 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen
    PDF | 245 KB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3918 - Antrag: Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen
    PDF | 195 KB — Status: 29.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(26)15-5 - Gutachtliche Stellungnahme des PBnEZ (Dokument)

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Recht

Ja zur elektronischen Fußfessel zum Schutz vor häuslicher Gewalt

Gerichte sollen künftig anordnen können, dass Täter die für eine elektronische Überwachung ihres Aufenthalts erforderlichen technischen Mittel ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich führen müssen. Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am Freitag, 8. Mai 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz (21/4082(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Für das zuvor vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderte Gesetz (21/5809(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. 

Der Haushaltsausschuss hatte zur Abstimmung einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vorgelegt (21/5810(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Einen Entschließungsantrag der Grünen (21/5811(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der unter anderem eine „personelle sowie strukturelle Stärkung“ der Familiengerichte forderte, lehnte das Parlament ab.

Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Linksfraktion für eine „Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen“ (21/3918(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). CDU/CSU, AfD und SPD lehnten den Antrag ab, die Grünen votierten für die Initiative. Der Rechtsausschuss hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (21/5809(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt.  

SPD: Ein längst überfälliger Systemwechsel

Für die SPD-Fraktion sprach Carmen Wegge von einem „unmissverständlichen Schritt“. Gewalt gegen Frauen sei keine Privatangelegenheit, „sondern ein Angriff auf die Gleichberechtigung und auf uns alle“. Mit dem Entwurf werde ein längst überfälliger Systemwechsel vollzogen. 

Die Politik habe sich jahrzehntelang gefragt, was die Frau tun müsse, um sich zu schützen. Es sei aber Aufgabe des Staates, den Täter zu stoppen. Die Sozialdemokratin verwies auf weitere Vorhaben der Koalition, um Frauen vor Gewalt zu schützen. „Wir liefern: Schritt für Schritt, Gesetz für Gesetz.“

AfD: Fußfessel ist geeignet und notwendig

Für die AfD-Fraktion sagte Rainer Galla, dass der Schutz von Frauen und die Prävention von Gewalt nicht nur richtig seien, sondern „moralisch und staatspolitisch“ geboten. Die Fußfessel sei ein geeignetes und notwendiges Mittel.

Weniger überzeugt zeigte sich Galla von der vorgesehenen Täterarbeit. Der Abgeordnete mahnte zudem, dass man – im Zusammenhang mit der Migrationspolitik des vergangenen Jahrzehnts – nicht die „Ursache-Wirkung-Relation häuslicher Gewalt“ tabuisieren dürfe, wenn man den Schutz von Frauen ernst meine.

CDU/CSU: Meilenstein für den Schutz von Frauen und Kindern

Für die CDU/CSU-Fraktion nannte Prof. Dr. Günter Krings den Gesetzentwurf einen „Meilenstein für den Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt“. Künftig würden Verstöße nicht mehr im Nachhinein festgestellt, wenn es vielleicht schon zu spät sei. 

Durch die Aufenthaltsüberwachung könne frühzeitig eingegriffen werden, das schaffe „echten Schutz“. Krings verwies ebenfalls auf weitere von der Koalition geplante Maßnahmen. Darüber hinaus sprach er sich unter anderem für ein „Sexkauf-Verbot“ aus.

Grüne: Kein Meilenstein, sondern nur ein Anfang

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah Dr. Lena Gumnior keinen „Meilenstein“, sondern nur einen „Anfang“. Mit Verweis auf die Zahlen zur Gewalt gegen Frauen sprach die Abgeordnete von einer „Sicherheitskrise in diesem Land“. Die Fußfessel könne eine gezielte Schutzmaßnahme sein, aber kein Allheilmittel. 

Um Frauen vor Gewalt zu schützen, brauche es mehr. Sie forderte weitergehende Maßnahmen, wie sie auch das spanische Modell vorsieht, aus dem die Fußfessel entlehnt ist. „Echte Gleichberechtigung, die wird es erst geben, wenn es keine Gewalt gegen Frauen mehr gibt“, so Gumnior.

Linke: Autoritäre Symbolpolitik

Für die Fraktion Die Linke kritisierte Aaron Valent, dass Frauen bevormundet statt geschützt würden. Es sei „autoritäre Symbolpolitik“. Der Abgeordnete kritisierte, dass die Koalition die Regelung gestrichen habe, nach der eine Fußfessel nicht gegen den erklärten Willen der Betroffenen angeordnet hätte werden dürfen. Das widerspreche auch dem Grundprinzip der Istanbul-Konvention. 

Auch Valent verwies auf das Beispiel Spanien. Das Land gehe voran. „Wieso klappt es bei uns nicht? Weil diese Regierung keine strukturellen Lösungen sucht“, so Valent.

Ministerin: Wir handeln und werden weiter handeln

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) sagte, der Gesetzentwurf sei im parlamentarischen Verfahren noch besser geworden. „Wir handeln und wir werden weiter handeln“, kündigte die Ministerin an.

Fußfessel und Täterarbeit seien zwei Bausteine, aber: „Mit zwei Bausteinen ist kein Haus gebaut.“

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz sollen wesentliche Verbesserungen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Gewaltschutzes erreicht werden: So soll auch eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach Familiengerichte Täter zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder an einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten können. Außerdem soll der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht werden.

Familiengerichte erhalten zur Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen künftig zudem die Möglichkeit für Auskünfte aus dem Waffenregister. 

Änderungen im Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss nahm am 6. Mai auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf vor. Sie betreffen vor allem die Ausgestaltung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung. So wurde klargestellt, dass die Verpflichtung des Täters, ein technisches Überwachungsmittel zu tragen, auch umfasst, „ein zur Verfügung gestelltes Mobiltelefon ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich zu führen“. Damit soll sichergestellt werden, dass die Koordinierungsstelle den Täter jederzeit kontaktieren kann.

Zugleich strich der Ausschuss eine im Regierungsentwurf vorgesehene Regelung, wonach die elektronische Aufenthaltsüberwachung nicht gegen den erklärten Willen des Opfers angeordnet werden darf. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Täter „erheblichen Druck auf die verletzte Person ausüben“, um eine solche Maßnahme zu verhindern, hieß es zur Begründung. Das Selbstbestimmungsrecht werde aber ausreichend gewahrt: „Das Gericht hat bei der Bestimmung der erforderlichen Schutzmaßnahmen im Rahmen seiner Gesamtabwägung ohnehin stets den Willen der verletzten Person zu berücksichtigen und auch das mögliche Eskalationspotenzial einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung in die Abwägung miteinzubeziehen“, hieß es dazu.

Mögliche Festlegung einer „Warnzone“

Neu eingeführt wurde zudem die Möglichkeit, dass die Koordinierungsstelle eine über die Verbotszone hinausgehende „Warnzone“ festlegen kann. Diese soll eine frühere automatisierte Benachrichtigung ermöglichen, da ein effektiver Opferschutz häufig nicht gewährleistet werden könne, „wenn die Koordinierungsstelle erst beim Betreten der Verbotszone vom Überwachungssystem automatisiert gewarnt würde“. Die Koalitionsfraktionen verwiesen hierzu auf eine entsprechende Änderungsbitte des Bundesrates.

Darüber hinaus wurde geregelt, dass der geschützten Person automatisiert Daten über den Aufenthaltsort des Täters übermittelt werden können, wenn dieser gegen festgelegte geografische Grenzen oder Mindestabstände verstößt. „Hierdurch wird sichergestellt, dass das Opfer über das Zweitgerät über Annäherungen des Täters automatisiert benachrichtigt werden kann, sollte dieser die in der Gewaltschutzanordnung festgelegte Verbotszone betreten“, hieß es.

Aufgaben der Koordinierungsstellen

Weitere Änderungen betrafen die Aufgaben der Koordinierungsstellen. Diese sollen künftig ausdrücklich auch mit den „Beteiligten“, also vor allem dem Täter und der geschützten Person, die Durchführung der Anordnung koordinieren. Zudem wurden Vorschriften zur Datenverarbeitung angepasst. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen für die Datenverwendung neu gefasst.

Darüber hinaus betreffen Änderungen unter anderem verfahrensrechtliche Vorschriften, etwa zur Anfechtbarkeit gerichtlicher Entscheidungen und zur Begleitung von Opfern durch eine Vertrauensperson in Gewaltschutzverfahren. Auch eine Evaluierung der Neuregelung wurde gesetzlich festgeschrieben.

Abgelehnter Antrag der Linken

Das im Jahr 2001 eingeführte Gewaltschutzgesetz sei für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ein wichtiges Instrument, um auf zivilrechtlichem Weg Schutz durch gerichtliche Anordnungen wie Näherungs- und Kontaktverbote zu erlangen, hieß es im Antrag der Linken (21/3918(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Betrachtet man die aktuellen Zahlen, so zeigt sich jedoch, dass es dringend wirksameren Maßnahmen bedarf, um Betroffene zu schützen. So ist in den vergangenen fünf Jahren häusliche Gewalt um fast 14 Prozent angestiegen. Zudem sind auch die Zahlen zu geschlechtsspezifischer Gewalt alarmierend gestiegen“, betonten die Abgeordneten und forderten, die Ursachen konsequenter zu analysieren.

Die bestehende Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung müsse zu einer ressortübergreifenden, verbindlichen Strategie über Legislaturperioden hinweg weiterentwickelt und die Zivilgesellschaft kontinuierlich aktiv miteinbezogen werden, verlangte Die Linke. Nötig sei ferner, eine umfassende öffentliche Thematisierung und Sensibilisierung zu geschlechtsspezifischer Gewalt, die einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel („Die Scham muss die Seite wechseln“) ermöglicht und die Hilfestrukturen bekannter macht. 

Der Bund sollte sich auch deutlich umfangreicher als bisher und dauerhaft am Ausbau und Erhalt der Frauenhäuser beteiligen. „Ziel muss dabei sein, dass Frauen schon weit vor dem verbindlichen Rechtsanspruch nicht mehr abgewiesen werden müssen“, hieß es in dem Antrag. Zu weiteren Forderungen gehörten eine verpflichtende Fortbildung für Richterinnen und Richter sowie Änderungen im Kindschafts- und Familienrecht und beim Schutz vulnerabler Gruppen. (scr/che/ste/08.05.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

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Rainer Galla

Rainer Galla

© Rainer Galla/AfD-Bundestagsfraktion

Galla, Rainer

AfD

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Dr. Günter Krings

Dr. Günter Krings

© Dr. Günter Krings/ Tobias Koch

Krings, Prof. Dr. Günter

CDU/CSU

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Dr. Lena Gumnior

Dr. Lena Gumnior

© Lena Gumnior/ Stefan Kaminski

Gumnior, Dr. Lena

Bündnis 90/Die Grünen

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Aaron Valent

Aaron Valent

© Aaron Valent/ Karl-Ludwig Reuter

Valent, Aaron

Die Linke

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Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

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Aaron Valent

Aaron Valent

© Aaron Valent/ Karl-Ludwig Reuter

Valent, Aaron

Die Linke

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dr. Stefanie Hubig

Dr. Stefanie Hubig

© Peter Bajer

Hubig, Dr. Stefanie

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

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Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Peterka, Tobias Matthias

AfD

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Dr. Stefanie Hubig

Dr. Stefanie Hubig

© Peter Bajer

Hubig, Dr. Stefanie

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

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Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

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Susanne Hierl

Susanne Hierl

© Susanne Hierl/Christian Kaufmann

Hierl, Susanne

CDU/CSU

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Ulle Schauws

Ulle Schauws

© Ulle Schauws/ Simon Erath

Schauws, Ulle

Bündnis 90/Die Grünen

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Kathrin Gebel

Kathrin Gebel

© Kathrin Gebel/ Nicklas Kurzweil

Gebel, Kathrin

Die Linke

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Carsten Müller

Carsten Müller

© Carsten Müller/ Tobias Koch

Müller, Carsten

CDU/CSU

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Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

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Carsten Müller

Carsten Müller

© Carsten Müller/ Tobias Koch

Müller, Carsten

CDU/CSU

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Knuth Meyer-Soltau

Knuth Meyer-Soltau

© Nikolaus Becker

Meyer-Soltau, Knuth

AfD

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Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

SPD

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Tijen Ataoğlu

Tijen Ataoğlu

© Tijen Ataoğlu / Paul Schneider

Ataoğlu, Tijen

CDU/CSU

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Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Müller, Axel

CDU/CSU

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Agnes Conrad

Agnes Conrad

© Agnes Conrad/ Karl-Ludwig Reuter

Conrad, Agnes

Die Linke

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Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Müller, Axel

CDU/CSU

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 21/3918 - Antrag: Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen
    PDF | 195 KB — Status: 29.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4082 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
    PDF | 890 KB — Status: 11.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5809 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/4082 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz b) zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Gebel, Aaron Valent, Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/3918 - Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen
    PDF | 1 MB — Status: 06.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5810 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/4082, 21/5809 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
    PDF | 197 KB — Status: 06.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5811 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/4082, 21/5809 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
    PDF | 647 KB — Status: 06.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 21/4082(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/5809(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 21/5811(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 21/5809(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe b (Antrag 21/3918(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen
  • Entschließungsantrag 21/5811(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Stand: 13.05.2026