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Energie

Maßnahmenpaket gegen den Preisanstieg bei Kraftstoffen erörtert

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben dem Bundestag ihr sogenanntes „Kraftstoffmaßnahmenpaket“ vorgelegt. Der Gesetzentwurf „zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (21/4744, Kraftstoffmaßnahmenpaket) stand am Donnerstag, 19. März 2026, in erster Lesung zur Debatte. 

Der Gesetzentwurf von Union und SPD (21/4744) gilt als eine Reaktion auf die deutlichen Preissteigerungen an den Tankstellen. Die Koalition plant zum einen, das Kartellrecht verschärfen. Zum anderen soll eine neue Regel auf den Weg gebracht werden, nach der Tankstellen nur noch einmal am Tag die Preise erhöhen dürfen. Es ist vorgesehen, dass die abschließende Beratung in der Woche vom 23. März stattfinden soll. Am 27. März soll der Bundesrat darüber entscheiden.

Initiativen der Opposition

Das Parlament beriet darüber hinaus eine Reihe von Anträgen der Oppositionsfraktionen zum Thema. So will die AfD-Fraktion „Unternehmen und Verbraucher nachhaltig und dauerhaft entlasten“ (21/4750), Bündnis 90/Die Grünen will „Übergewinne abschöpfen und raus aus der fossilen Kostenfalle“ (21/4747) und Die Linke fordert eine „sofortige Entlastung der Bevölkerung“ (21/4748). 

Alle vier Vorlagen wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Strittig abgestimmt wurde die Federführung beim Antrag der Linken (21/4748). Die Koalition setzte sich mit Federführung beim Wirtschaftsausschuss gegen die Oppositionsfraktionen durch, die für eine Federführung beim Finanzausschuss gestimmt hatten.

CDU/CSU: Kartellrecht wird nun nachgeschärft

In der Debatte betonte Sepp Müller (CDU/CSU), die Koalitionsfraktionen legten nun „erste Maßnahmen“ vor, die gesetzlich geregelt werden sollten. Weitere könnten folgen, sollte der Krieg am Golf weiter andauern. „Wir führen mit dem Spritpreispaket das Österreich-Modell ein“, damit seien Preiserhöhungen an den Tankstellen nur noch einmal am Tag erlaubt. Diese dürften aber mehrfach pro Tag den Preis nach unten reduzieren.

In der von den Koalitionsfraktionen eingesetzten Task Force sei deutlich geworden, dass die Mineralölkonzerne die Frage nicht beantwortet hätten, warum sich die Preise an den Tankstellen sofort erhöhten, sobald der Rohölpreis steige, aber, so wörtlich: „Warum sinkt nicht innerhalb von Stunden der Spritpreis an der Tankstelle, wenn der Ölpreis sinkt?“ 

Deswegen werde das Kartellrecht nun nachgeschärft. „Wenn der Markt nicht funktioniert, schärfen wir hier nach“, sagte Müller. Das Kartellamt soll nun die Möglichkeit erhalten, die Preisbildung nicht nur zu hinterfragen, sondern gegebenenfalls auch in die Preisbildung einzuschreiten. „Denn das, was läuft, ist aktuell Preistreiberei durch die Mineralölkonzerne“, so Müller.

SPD: Aus Krieg Profit zu schlagen ist unanständig

Armand Zorn (SPD) schloss sich der Kritik an den Konzernen an. Er sagte: „Der Alltag der Menschen darf kein Spekulationsmodell sein. Eine faire Marge, ja, das ist in Ordnung. Aber aus Krieg Profit zu schlagen, das ist unanständig.“ Deutschland sei beim Anstieg der Spritpreise „Europameister“. Und Zorn rechnete vor: Am 13. März habe der Anstieg der Benzinpreise ohne Steuern und ohne Abgaben in Deutschland plus 28 Prozent betragen. In Belgien seien es 16 Prozent und in Slowenien zwei Prozent gewesen. 

Zorn: „Deswegen liegt der Verdacht weiter auf dem Tisch, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht.“ Wo wirtschaftliche Macht den Wettbewerb ersticke, müsse der Staat handeln. „Und diese Koalition macht das deutlich, indem wir heute ein Maßnahmenpaket auf den Weg bringen“, so Zorn.

Ministerin: Koalition gibt eine marktwirtschaftliche Antwort

Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche (CDU), bremste diese Forderungen und reagierte zurückhaltend auf die Forderung nach weiteren Entlastungen von Verbrauchern und Unternehmen wegen der Preissprünge an Tankstellen. „Wir handeln mit Augenmaß. Was wir 20 Tage nach dem Krieg nicht brauchen, ist Aktionismus“, sagte die Ministerin. 

Was jetzt gebraucht werde, seien gezielte steuernde Eingriffe, die Fairness und Transparenz in den Märkten garantierten. Mit dem Gesetzentwurf werde der Wettbewerb auf den Kraftstoffmärkten gestärkt. „Ja, wir vertrauen auf den Markt, aber wir sind nicht naiv“, sagte Reiche. Die Koalition gebe „eine marktwirtschaftliche Antwort auf die aktuellen Herausforderungen und ganz offensichtlichen Wettbewerbsdefizite“.

AfD: Mobilität muss wieder bezahlbar werden

Für Leif-Erik Holm (AfD) reichen die Maßnahmen der Regierung nicht aus. Die Verbraucher und Gewerbetreibenden brauchten schnelle Hilfe. Nichts von dem, was vorgeschlagen werde, könne den Spritpreis schnell herunterbringen. „Dabei wäre Abhilfe ganz schnell möglich“, sagte Holm und schlug Steuersenkungen auf Brennstoffe vor.

„60 Prozent des Benzinpreises steckt sich der Finanzminister in die Tasche“, sagte Holm. Mobilität müsse wieder bezahlbar werden, und deshalb verlange die AfD-Fraktion, die Energiesteuer auf das EU-Minimum zu reduzieren, die CO2-Abgabe abzuschaffen und die Mehrwertsteuer zu senken.

Grüne: Übergewinnsteuer ist bitter nötig

Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die aktuelle Lage erinnere an die Situation im Jahr 2022, als bereits einmal wegen eines Krieges die Brennstoffpreise rasant anstiegen und die Ampelregierung Maßnahmen dazu ergriff. Auch damals sei das Kartellrecht angepasst worden, jedoch seien die „Übergewinne“ auch abgeschöpft worden. Der damalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) habe die Übergewinnsteuer erhoben. 

Auch aktuell entstünden durch die hohen Preise Übergewinne, und deswegen sei die Übergewinnsteuer „wie 2022 bitter nötig“. Zudem forderte Beck die Auszahlung des Klimageldes. Die Preise im öffentlichen Personennahverkehr müssten bezahlbar gehalten werden, wozu die dauerhafte Anhebung des Bundeszuschusses für das Deutschlandticket nötig sei.

Linke: Übergewinne jetzt besteuern

Auch Ines Schwerdtner (Die Linke) forderte die Einführung einer Übergewinnsteuer. „Die Ölpreise steigen, die Spritpreise und Gaspreise steigen, das Heizen wird teurer und am Ende auch der Einkauf im Supermarkt“, sagte sie. Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen wüssten bereits heute nicht mehr, wie sie die Rechnungen an der Tankstelle bezahlen sollen.

Der Bundesregierung warf Schwerdtner vor, „die Mineralölkonzerne schon wieder Kasse machen zu lassen“. Es reiche nicht aus, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, das Kartellamt anzurufen und die Mineralölkonzerne zu befragen: „Wir müssen jetzt die Übergewinne besteuern.“ Außerdem verlangte Schwerdtner die Wiedereinführung des 9-Euro-Tickets, damit „Bus und Bahn wieder bezahlbar“ würden und mehr Menschen mobil blieben.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Konkret plant die Bundesregierung, dass Tankstellen nach österreichischem Vorbild künftig die Preise für die Kraftstoffe E5, E10 und Diesel nur noch einmal am Tag, um 12 Uhr, erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen hingegen jederzeit möglich sein. Verstöße sollen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden, heißt es in dem Entwurf. Die neue Regel solle für mehr Transparenz und weniger kurzfristige Preissprünge an der Zapfsäule sorgen. Das Vorhaben soll zunächst zeitlich befristet gelten und nach „einem Jahr evaluiert“ werden.

Außerdem soll das Kartellrecht verschärft werden. Dem Bundeskartellamt soll ermöglicht werden, einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Bei stark steigenden Preisen soll künftig die Beweislast umgekehrt werden, was bedeutet, dass Unternehmen darlegen müssen, dass ihre Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind. Bei auffällig starken Preisanstiegen sollen die Unternehmen darlegen, dass diese tatsächlich durch höhere Kosten entstanden sind. Dadurch soll es für Kartellbehörden deutlich leichter werden, gegen überhöhte Preise vorzugehen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (21/4750) die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der für das Szenario einer signifikanten und längerfristigen Verknappung des globalen Öl- und LNG-Angebots ein umfassendes Entlastungspaket aktiviert“. Aufgrund des „Regionalkonflikts zwischen den USA, Israel und dem Iran und der Angriffe des Iran oder seiner verbündeten Milizen auf die kritische Öl- und Gasinfrastruktur im Nahen Osten wie zuletzt in Saudi-Arabien“ sei die globale Energieversorgung „nachhaltig gestört“, was zu steigenden Preisen für Öl und Gas geführt habe. 

Um weitere Preisanstiege zu vermeiden, solle die Umsatzsteuer zeitlich begrenzt auf Erdgas, Fernwärme sowie auf Benzin, Diesel und Strom auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent reduziert werden. Außerdem sei die Stromsteuer dauerhaft an das EU-rechtliche Minimum für alle Verbrauchergruppen anzupassen. 

Die nationale CO2-Bepreisung solle sofort abgeschafft werden, und auf EU-Ebene solle sich die Bundesregierung für eine Reform des EU-Emissionshandels (EU-ETS) einsetzen, um durch „gezielte marktstützende Eingriffe wie die Ausweitung der Menge an ausgegebenen Zertifikaten eine deutliche Senkung des CO2-Zertifikatepreises zu erwirken oder alternativ den Emissionsrechtehandel vollständig abzuschaffen“. 

Antrag der Grünen

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag (21/4747) die Einführung einer Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne sowie weitere Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher vor hohen Energiekosten. Die Antragsteller argumentieren, dass der neue Krieg im Nahen Osten erneut zeige, „wie teuer fossile Abhängigkeit ist“. Öl- und Gaspreisschocks sorgten für steigende Preise, verschärften Ungleichheit und belasteten den Wirtschaftsstandort. „Energiepreisschocks sind Verteilungskonflikte“, schreiben die Grünen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, wie im Jahr 2022 – nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine – eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne einzuführen. Damals hätten sich die Konzerne mit erhöhten Krisenaufschlägen bei ihren Profiten auf Kosten der Bevölkerung bereichert. Bereits durch die Ankündigung der Abschöpfung von Übergewinnen könne eine dämpfende Wirkung auf die aktuellen überschießenden Preiserhöhungen erwartet werden, heißt es in dem Antrag. Außerdem soll die Stromsteuer für alle auf das europäisch mögliche Minimum von 0,05 Cent pro Kilowattstunde gesenkt und ein Solarbonus aufgesetzt werden, mit dem Haushalte und Betriebe von bis zu 600 Stunden im Jahr kostenlosen Solarstrom „unbürokratisch profitieren können“. 

Um Mobilität bezahlbar und für alle Verbraucher möglich zu machen, fordern die Grünen die dauerhafte Anhebung des Bundeszuschusses für ein Deutschlandticket und die Einführung der kostenlosen Mitnahme von Kindern und Jugendlichen für alle Personen. Außerdem sollen Lösungen für ein Sozialticket erarbeitet werden, um „Menschen mit weniger finanziellen Mitteln auf Dauer bezahlbare Mobilität zu ermöglichen“.

Antrag der Linken

Nach Ansicht der Linken ist es nicht akzeptabel, dass Energiekonzerne mit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Iran und der dadurch verursachten Energiekrise hohe Gewinne erzielen, „während die Bevölkerung und verschiedenste Industriezweige den Preis dafür zahlen“. In ihrem Antrag (21/4748) fordert die Fraktion von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf für eine Übergewinnsteuer im fossilen Energiesektor (Öl, Gas und Kohle) nach Vorbild des EU-Energiekrisenbeitragsgesetzes von 2022 vorzulegen und sich auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der G7-Staaten für die Einführung eines internationalen Preisdeckels auf Mineralöl sowie mineralölbasierte Kraftstoffe einzusetzen.

Außerdem solle das 9-Euro-Ticket wieder eingeführt werden statt des aktuell geltenden 63-Euro-Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Für Menschen mit geringem oder keinem eigenen Einkommen (Schüler, Studierende, Auszubildende, Senioren) fordert die Linke ein „Null-Euro-Ticket“. Volljährigen Personen „mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland“ solle ein einmaliges, einkommensteuerpflichtiges und daher progressiv wirkendes Energiekrisengeld in Höhe von 150 Euro ausgezahlt werden.

Um die nationalen und internationalen Klimaziele zu erreichen, verlangt die Fraktion die Einführung eines allgemeinen Tempolimits mit einer Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern auf deutschen Autobahnen sowie ein Klimaschutzprogramm 2026, „das den Ausbau von erneuerbaren Energien, Elektromobilität, Wärmepumpen sowie von Energienetzen und des ÖPNV maßgeblich vorantreibt“. (nki/ste/19.03.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Sepp Müller

Sepp Müller

© Sepp Müller/ Tobias Koch

Müller, Sepp

CDU/CSU

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Leif-Erik Holm

Leif-Erik Holm

© Leif-Erik Holm

Holm, Leif-Erik

AfD

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Armand Zorn

Armand Zorn

© Armand Zorn / Photothek Media Lab

Zorn, Armand

SPD

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Julia Verlinden

Julia Verlinden

© Rainer Kurzeder

Verlinden, Dr. Julia

Bündnis 90/Die Grünen

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Ines Schwerdtner

Ines Schwerdtner

© Olaf Kostritz

Schwerdtner, Ines

Die Linke

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Katherina Reiche

Katherina Reiche

© BMWE/ Chaperon

Reiche, Katherina

Bundesministerin für Wirtschaft und Energie

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Lorenz Gösta Beutin

Lorenz Gösta Beutin

© Lorenz Gösta Beutin / Alexander Klebe

Beutin, Lorenz Gösta

Die Linke

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Katherina Reiche

Katherina Reiche

© BMWE/ Chaperon

Reiche, Katherina

Bundesministerin für Wirtschaft und Energie

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Bernd Schattner

Bernd Schattner

© Bernd Schattner

Schattner, Bernd

AfD

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Sebastian Roloff

Sebastian Roloff

© Susie Knoll

Roloff, Sebastian

SPD

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Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

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Dr. Andreas Lenz

Dr. Andreas Lenz

© Dr. Andreas Lenz/ András Dobi

Lenz, Dr. Andreas

CDU/CSU

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Marc Bernhard

Marc Bernhard

© Marc Bernhard

Bernhard, Marc

AfD

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Mahmut Özdemir

Mahmut Özdemir

© Mahmut Özdemir/ Maximilian König

Özdemir (Duisburg), Mahmut

SPD

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Steffen Kotré

Steffen Kotré

© Steffen Kotré/ Hagen Schnauss

Kotré, Steffen

AfD

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Dr. Klaus Wiener

Dr. Klaus Wiener

© Dr. Klaus Wiener/Justus Kersting

Wiener, Dr. Klaus

CDU/CSU

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/4744 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
    PDF | 280 KB — Status: 17.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4747 - Antrag: Bezahlbares Leben statt fossiler Profite - Übergewinne abschöpfen und raus aus der fossilen Kostenfalle
    PDF | 168 KB — Status: 17.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4748 - Antrag: Sofortige Entlastung der Bevölkerung wegen des Anstiegs der Energiepreise
    PDF | 171 KB — Status: 17.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4750 - Antrag: Energiepreisschocks durch Irankrieg ernst nehmen - Unternehmen und Verbraucher nachhaltig und dauerhaft entlasten
    PDF | 192 KB — Status: 17.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/4744, 21/4750, 21/4747 beschlossen
  • Überweisung 21/4748 (Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Wirtschaft

Unterschiedliche Reaktionen auf Kraftstoffpreisgesetz

Zeit: Freitag, 20. März 2026, 7.30 bis 9 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Die von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD geplanten Maßnahmen als Reaktion auf die deutlichen Preissteigerungen an den Tankstellen sind in einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Freitag, 20. März 2026, auf ein unterschiedliches Echo gestoßen. Die Koalition will mit dem Entwurf für ein Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (21/4744) einerseits das Kartellrecht verschärfen. Zum anderen sollen Tankstellen nur noch einmal am Tag um 12 Uhr die Preise erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen hingegen jederzeit möglich sein. 

Das Bundeskartellamt soll einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorgehen können, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Bei stark steigenden Preisen soll künftig die Beweislast umgekehrt werden, was bedeutet, dass Unternehmen darlegen müssen, dass ihre Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt seien. 

Mobilitätsgeld und Energiekostenpauschale 

Unterstützung erfuhr die Koalition durch den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Dessen Vertreter Frederik Moch sagte, der Entwurf setze wesentliche Teile des DGB-Vorschlags um. Allerdings forderte der Gewerkschaftsbund zusätzliche Maßnahmen wie eine Abschöpfung von ungerechtfertigten Spekulationsgewinnen durch eine Übergewinnsteuer als klares Signal an die Marktakteure, dass es sich nicht lohne, Marktmacht auszunutzen. 

Außerdem sprach er sich für eine kurzfristige Aufstockung und direkte Auszahlung der Pendlerpauschale aus, die in ein einkommensunabhängiges Mobilitätsgeld umgewandelt werden sollte. In der DGB-Stellungnahme wird auch eine Energiekostenpauschale von 150 Euro pro Kopf vorgeschlagen. Eine Senkung von CO2-Abgaben wurde aus Klimaschutzgründen abgelehnt. 

Verlegung der Preiserhöhungsmöglichkeit

Prof. Dr. Tomaso Duso (Monopolkommission) sagte, solange der Rohölpreis so hoch bleibe, würden auch die Preise an den Tankstellen hoch bleiben. Wenn Tankstellen nur einmal am Tag die Preise erhöhen dürften, bekämen die Verbraucher Orientierung. Die Preisdynamik könne gedämpft werden. Er regte an, den Zeitpunkt der Preiserhöhungen auf die Abendzeiten zu verlegen oder mit unterschiedlichen Zeiten in den Bundesländern zu experimentieren. Tankrabatte, Preisbremsen und Steuersenkungen lehnte Duso ab, weil diese das Strukturproblem nicht lösen würden. Die Beweislastumkehr im Kartellrecht beurteilte er kritisch. 

Auch Prof. Dr. Justus Haucap (Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie, Heinrich-Heine-Universität) empfahl eine Verlegung der Preiserhöhungsmöglichkeit in die Abendstunden. Außerdem riet Haucap vor allzu überhasteten Maßnahmen ab. Er empfahl auch, es zunächst mit einer „schonenden Therapie“ zu versuchen und nicht die Marktmechanismen außer Kraft zu setzen. Das nun von der Bundesregierung vorgelegte Maßnahmenpaket sei im Wesentlichen geeignet, „um mit verhältnismäßigen Mitteln auf die Problematik zu reagieren“. 

Einrichtung einer Preisbeobachtungsstelle

Jutta Gurkmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband wies auf die ohnehin schon hohe Belastung der Verbraucher hin. Die Maßnahmen der Bundesregierung wurden von ihr begrüßt. Sie würden jedoch nicht reichen, um die Verbraucher hinreichend zu schützen. Es werde wohl nicht bei Preiserhöhungen bei Kraftstoffen bleiben, sondern es könnte auch Preiserhöhungen bei Lebensmitteln geben. Daher sprach sie sich für die Einrichtung einer Preisbeobachtungsstelle aus. 

Es müsse auch überlegt werden, wie die Verbraucher entlastet werden. Kraftstoff-Steuersenkungen lehnte Gurkmann ab, weil diese oft nicht weitergegeben würden. Vielmehr schlug die Verbraucherzentrale eine Senkung der Stromsteuer vor. 

Verschärfung der Missbrauchskontrolle

Prof. Dr. Jens-Uwe Franck (Universität Mannheim) sagte, angesichts der schnellen Preissteigerungen sei es folgerichtig, das kartellrechtliche Instrumentarium zu verschärfen und über eine Regulierung der Preiserhöhungsfrequenzen nachzudenken. 

Die Verschärfung der Missbrauchskontrolle könne helfen, aufwendige Missbrauchsverfahren zu erleichtern. Auch die vorgeschlagene Umkehr der Beweislast halte er für tragbar. Mehr als einen „gewissen Abschreckungseffekt“ sollte man aber nicht davon erwarten. Zur Regulierung der Preiserhöhungsfrequenzen sagte er, seiner Ansicht nach sollten Preisänderungen alle zwei Stunden erlaubt werden.

Margenbegrenzungen und Übergewinnsteuern

Daniel Witzani-Haim (Arbeiterkammer Wien) nannte das Verbot von mehr als einer Preiserhöhung am Tag positiv. Zusammen mit den Kartellrechtsänderungen seien das erste Maßnahmen. Dennoch stelle sich die Frage, ob zusätzliche Maßnahmen, wie Margenbegrenzungen und Übergewinnsteuern notwendig seien. In Österreich sei man dabei, Margenbegrenzungen einzuführen. 

Mit Blick auf die jüngsten Angriffe auf Gasfelder sagte Witzani-Haim: „Ich glaube, es kommt eine Energiekrise auf uns zu.“ (hle/nki/20.03.2026)

Dokumente

  • 21/4744 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
    PDF | 280 KB — Status: 17.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 29. Sitzung am Freitag, den 20. März 2026, 07:30 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200 - öffentlich

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 21(9)201 Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Justus Haucap, Heinrich-Heine University of Düsseldorf
  • 21(9)202 Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
  • 21(9)203 Stellungnahme Monopolkommission
  • 21(9)204 Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes
  • 20(21)205 Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Jens-Uwe Franck, LL.M. (Yale), Universität Mannheim
  • 21(9)208 Stellungnahme des Sachverständigen Daniel Witzani-Haim, Msc MA, Arbeiterkammer Wien

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Energie

Bundestag beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket der Koalition

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, ein Maßnahmenpaket gegen überhöhte Spritpreise beschlossen. Für den Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (21/4744) in der vom Verkehrsausschuss leicht geänderten Fassung (21/4984) votierten die Koalitionsfraktionen sowie Bündnis 90/Die Grünen, dagegen stimmten AfD und Die Linke. Der Plan sieht zum einen vor, das Kartellrecht zu verschärfen. Zum anderen soll eine neue Regel auf den Weg gebracht werden, nach der Tankstellen nur noch einmal am Tag die Preise erhöhen dürfen. 

Zu dem Koalitionsentwurf hatten Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zwei Entschließungsanträge eingebracht, die das Parlament jedoch zurückwies. Die Grünen hatten in ihrer Vorlage unter anderem gefordert, die Energie- und Wärmewende in Deutschland konsequent voranzutreiben (21/4988), Die Linke sich für eine gezielte Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe ausgesprochen (21/4989). 

Spritpreis-Paket der Koalitionsfraktionen

Das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz, auch Spritpreis-Paket genannt, sieht vor, dass Tankstellen, nach österreichischem Vorbild, künftig die Preise nur einmal pro Tag, um 12 Uhr erhöhen. Die neue Preisgestaltung soll für „sämtliche Otto- und Dieselkraftstoffe“ gelten, wie es in einem im Ausschuss beschlossenen Änderungsantrag der Fraktionen von Union und SPD vorgesehen war. Preissenkungen sollen hingegen jederzeit möglich sein. Verstöße sollen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden. 

Die neue Regel solle für mehr Transparenz und weniger kurzfristige Preissprünge an der Zapfsäule sorgen. Das Vorhaben soll zunächst zeitlich befristet gelten und nach „einem Jahr evaluiert“ werden. Verstöße sollen durch die Landesbehörde, die für die Verfolgung und Ahndung einer Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 3 Absatz 1 des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes zuständig ist, geahndet werden.
Außerdem soll das Kartellrecht verschärft werden. 

Mehr Befugnisse für das Bundeskartellamt 

Dem Bundeskartellamt soll ermöglicht werden, einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Bei stark steigenden Preisen soll künftig die Beweislast umgekehrt werden, was bedeutet, dass Unternehmen darlegen müssen, dass ihre Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt seien. 

Bei auffällig starken Preisanstiegen sollen die Unternehmen darlegen, dass diese tatsächlich durch höhere Kosten entstanden sind. Dadurch soll es für Kartellbehörden deutlich leichter werden, gegen überhöhte Preise vorzugehen. Ziel ist auch, den Wettbewerb auf dem Kraftstoff-Großhandelsmarkt zu stärken.

CDU/CSU: Die Koalition handelt!

Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) betonte: „Die Koalition handelt!“ Mit dem verabschiedeten Gesetz werde die Missbrauchsaufsicht gestärkt, die Beweislastumkehr werde dazu führen, dass zukünftig die Mineralölkonzerne begründen und nachweisen müssen, wie die Preissteigerungen zustande kommen. „Wir wollen, dass das Kartellamt ganz genau hinschaut“, sagte Lenz. 

Und das sogenannte österreichische Modell werde dazu führen, dass Preissteigerungen nur noch einmal täglich, nämlich um 12 Uhr mittags, möglich seien. Damit werde erreicht, dass der Preis an Tankstellen nicht bis zu 50 Mal pro Tag steige. „Und gleichzeitig, und das möchte ich betonen, wird es natürlich weitere Maßnahmen brauchen. Solange die Unsicherheit hoch ist, werden die Preise hoch bleiben“, sagte Lenz.

SPD: Entlastung und langfristige Maßnahmen

Darauf ging Armand Zorn (SPD) genauer ein. Der Krieg am Golf und die Folgen auf die dortige Energieinfrastruktur würden noch lange nachwirken. „Und deswegen kommt es darauf an, dass wir aus der jetzigen Situation die richtigen Lehren ziehen“, sagte Zorn. Entlastungspakete, die aktuell diskutiert werden, müssten zielgerichtet sein, aber zeitgleich dürften die strukturellen und die langfristigen Maßnahmen nicht vergessen werden. 

Überlegungen des Finanzministers Lars Klingbeil (SPD), eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne einzuführen, seien „ein guter Ansatz“. Er sei dafür „dankbar, dass jetzt geprüft wird, ob eine Übergewinnsteuer auf europäischer Ebene auch eine Entlastungsmaßnahme für Verbraucher sein kann“, sagte Zorn.

AfD kritisiert 12-Uhr-Regel

Leif-Erik Holm (AfD) ließ kein gutes Haar an dem Gesetzesvorschlag. Weder die 12-Uhr-Regel noch die Verschärfung des Wettbewerbsrechts würden zu Preissenkungen an Tankstellen führen. „Möglicherweise werden dadurch die Preise sogar im Durchschnitt steigen, wie Experten sagen“, sagte Holm. 

Die Hälfte des Spritpreises bestehe aus staatlichen Abgaben. Italien und Österreich hätten es vorgemacht und Steuersenkungen auf den Weg gebracht. „Es kann nicht sein, dass der Staat sich auf Kosten der Autofahrer und der Unternehmer saniert“, sagte Holm, und nun drohe „auch noch eine Mehrwertsteuererhöhung“. Seit Jahren komme die Bundesregierung „nicht mit dem vielen Geld der Bürger aus, trotz Rekordsteuereinnahmen Jahr für Jahr, weil Sie einfach das Geld in alle Welt zahlen“, so der Vorwurf von Holm.

Grüne warnen vor Wirtschaftskrise

Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grüne) wurde grundsätzlicher: Dieser Gesetzentwurf zeige, dass die Bundesregierung keinerlei Antwort darauf habe, die der Ernst der Lage jetzt eigentlich erfordern würde. Die Öl- und Gaskrise drohe sich zu einer großen Wirtschaftskrise auszuwachsen. Die internationale Energieagentur warne vor einer historischen Krise und vor massiven Verwerfungen auf der ganzen Welt.

Audretsch forderte die Abschöpfung der Übergewinne von Öl- und Gaskonzernen, eine Stromsteuersenkung und eine Initiative für ein 9-Euro-Ticket. Außerdem sollte der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent vorangetrieben werden, um sich unabhängig von fossiler Energie zu machen. Anderswo, zum Beispiel in China, würden Unternehmen in den Ausbau der Batterie- und Energiespeicher investieren. Alleine die Firmen BYD und Sungro hätten seit Ende Februar 2026 gemeinsam mehr als 70 Milliarden Euro zusätzlich an Marktkapitalisierung für diese Zukunftstechnologien hinzugewonnen.

Linke fordert Übergewinnsteuer

Christian Görke (Linke) forderte eine Übergewinnsteuer, „und zwar sofort“. Den Vorschlag von Armand Zorn, die Frage auf EU-Ebene zu verschieben, nannte er „eine Nebelkerze“. 

Es habe im Jahr 2022 bereits ein Gesetz zur Übergewinnsteuer in der EU und in Deutschland gegeben, dieses Gesetz sollte „sofort scharf geschaltet werden“, und zwar mit einem Steuersatz in Höhe von 50 Prozent. „Der Selbstbedienungsladen von Aral und Shell“ mit Zusatzgewinnen von täglich 21 Millionen Euro „muss geschlossen werden“, forderte Görke.

Abgelehnte Oppositionsanträge

Zur Abstimmung standen zudem zwei Oppositionsanträge, die jedoch keine Mehrheit erhielten. Den Linken-Antrag mit dem Titel „Sofortige Entlastung der Bevölkerung wegen des Anstiegs der Energiepreise“ (21/4748) wies das Parlament gegen das Votum der Antragsteller und bei Enthaltung der Grünen zurück. Den AfD-Antrag mit dem Titel „Energiepreisschocks durch Irankrieg ernst nehmen – Unternehmen und Verbraucher nachhaltig und dauerhaft entlasten“ (21/4750) lehnten in namentlicher Abstimmung 445 Abgeordnete ab, 138 Parlamentarier votierten dafür. 

Auch zu den Oppositionsanträgen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/4984) vor. Eine ursprünglich geplante Abstimmung über einen Grünen-Antrag zur Einführung einer Übergewinnsteuer (21/4747) war zuvor von der Tagesordnung wieder abgesetzt worden. 

Antrag der AfD

Die AfD forderte die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Antrag dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der für das Szenario einer signifikanten und längerfristigen Verknappung des globalen Öl- und LNG-Angebots ein umfassendes Entlastungspaket aktiviert“. Aufgrund des „Regionalkonflikts zwischen den USA, Israel und dem Iran und der Angriffe des Iran oder seiner verbündeten Milizen auf die kritische Öl- und Gasinfrastruktur im Nahen Osten wie zuletzt in Saudi-Arabien“ sei die globale Energieversorgung „nachhaltig gestört“, was zu steigenden Preisen für Öl und Gas geführt habe.

Um weitere Preisanstiege zu vermeiden, solle die Umsatzsteuer zeitlich begrenzt auf Erdgas, Fernwärme sowie auf Benzin, Diesel und Strom auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent reduziert werden. Außerdem sei die Stromsteuer dauerhaft an das EU-rechtliche Minimum für alle Verbrauchergruppen anzupassen. Zudem solle die nationale CO2-Bepreisung sofort abgeschafft werden, und auf EU-Ebene solle sich die Regierung für eine Reform des EU-Emissionshandels (EU-ETS) einsetzen, um durch „gezielte marktstützende Eingriffe wie die Ausweitung der Menge an ausgegebenen Zertifikaten eine deutliche Senkung des CO2-Zertifikatepreises zu erwirken oder alternativ den Emissionsrechtehandel vollständig abzuschaffen“.

Antrag der Linken

Nach Ansicht der Linken ist es nicht akzeptabel, dass Energiekonzerne mit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Iran und der dadurch verursachten Energiekrise hohe Gewinne erzielen, „während die Bevölkerung und verschiedenste Industriezweige den Preis dafür zahlen“.

In ihrem abgelehnten Antrag forderte die Fraktion von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf für eine Übergewinnsteuer im fossilen Energiesektor (Öl, Gas und Kohle) nach Vorbild des EU-Energiekrisenbeitragsgesetzes von 2022 vorzulegen und sich auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der G7-Staaten für die Einführung eines internationalen Preisdeckels auf Mineralöl sowie mineralölbasierte Kraftstoffe einzusetzen. (nki/hau/26.03.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

()
Dr. Andreas Lenz

Dr. Andreas Lenz

© Dr. Andreas Lenz/ András Dobi

Lenz, Dr. Andreas

CDU/CSU

()
Leif-Erik Holm

Leif-Erik Holm

© Leif-Erik Holm

Holm, Leif-Erik

AfD

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Armand Zorn

Armand Zorn

© Armand Zorn / Photothek Media Lab

Zorn, Armand

SPD

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Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

Bündnis 90/Die Grünen

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Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Görke, Christian

Die Linke

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Dr. Klaus Wiener

Dr. Klaus Wiener

© Dr. Klaus Wiener/Justus Kersting

Wiener, Dr. Klaus

CDU/CSU

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Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

Bündnis 90/Die Grünen

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Dr. Klaus Wiener

Dr. Klaus Wiener

© Dr. Klaus Wiener/Justus Kersting

Wiener, Dr. Klaus

CDU/CSU

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Marc Bernhard

Marc Bernhard

© Marc Bernhard

Bernhard, Marc

AfD

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Sebastian Roloff

Sebastian Roloff

© Susie Knoll

Roloff, Sebastian

SPD

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Michael Kellner

Michael Kellner

© Michael Kellner/ Nils Leon Brauer

Kellner, Michael

Bündnis 90/Die Grünen

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Ina Latendorf

Ina Latendorf

© Ina Latendorf/ Olaf Köstritz

Latendorf, Ina

Die Linke

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Tilman Kuban

Tilman Kuban

© Tilman Kuban/ Steffen Böttcher

Kuban, Tilman

CDU/CSU

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Michael Kellner

Michael Kellner

© Michael Kellner/ Nils Leon Brauer

Kellner, Michael

Bündnis 90/Die Grünen

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Tilman Kuban

Tilman Kuban

© Tilman Kuban/ Steffen Böttcher

Kuban, Tilman

CDU/CSU

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Mathias Weiser

Mathias Weiser

© Mathias Weiser/ AfD-Bundestagsfraktion

Weiser, Mathias

AfD

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Mahmut Özdemir

Mahmut Özdemir

© Mahmut Özdemir/ Maximilian König

Özdemir (Duisburg), Mahmut

SPD

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Lorenz Gösta Beutin

Lorenz Gösta Beutin

© Lorenz Gösta Beutin / Alexander Klebe

Beutin, Lorenz Gösta

Die Linke

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Lukas Krieger

Lukas Krieger

© Tobias Koch

Krieger, Lukas

CDU/CSU

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Dr. Rainer Kraft

Dr. Rainer Kraft

© Rainer Kraft/Hagen Schnauss

Kraft, Dr. Rainer

AfD

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Lukas Krieger

Lukas Krieger

© Tobias Koch

Krieger, Lukas

CDU/CSU

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Steffen Kotré

Steffen Kotré

© Steffen Kotré/ Hagen Schnauss

Kotré, Steffen

AfD

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 21/4744 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
    PDF | 280 KB — Status: 17.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4747 - Antrag: Bezahlbares Leben statt fossiler Profite - Übergewinne abschöpfen und raus aus der fossilen Kostenfalle
    PDF | 168 KB — Status: 17.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4748 - Antrag: Sofortige Entlastung der Bevölkerung wegen des Anstiegs der Energiepreise
    PDF | 171 KB — Status: 17.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4750 - Antrag: Energiepreisschocks durch Irankrieg ernst nehmen - Unternehmen und Verbraucher nachhaltig und dauerhaft entlasten
    PDF | 192 KB — Status: 17.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4984 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/4744 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Schattner, Dr. Christina Baum, Joachim Bloch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/4750 - Energiepreisschocks durch Irankrieg ernst nehmen - Unternehmen und Verbraucher nachhaltig und dauerhaft entlasten c) zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Görke, Ines Schwerdtner, Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/4748 - Sofortige Entlastung der Bevölkerung wegen des Anstiegs der Energiepreise
    PDF | 538 KB — Status: 25.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4988 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 21/4744, 21/4984 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
    PDF | 549 KB — Status: 25.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4989 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 21/4744, 21/4984 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
    PDF | 490 KB — Status: 25.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 21/4744 (Beschlussempfehlung 21/4984 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 21/4988 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 21/4989 abgelehnt


namentliche Abstimmung zu Beschlussempfehlung 21/4984 Buchstabe b (Antrag 21/4750 ablehnen)
Beginn der Abstimmung: 10:30:36
Ende der Abstimmung: 10:48:45
endgültiges Ergebnis
Gesamt: 583 Ja: 445 Nein: 138 Enthaltungen 0
Beschlussempfehlung 21/4984 Buchstabe b angenommen

Antrag 21/4748 (Beschlussempfehlung 21/4984 Buchstabe c ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

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Stand: 18.04.2026