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19. Mai 2021 Gesetzentwurf zu Feindeslisten wird unterschiedlich bewertet

Um einen kurzfristig ergänzten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten ging es in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 19. Mai 2021. Der Ausschuss hatte Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs (19/28678) empfohlen. Es handelt sich dabei um die Einfügung eines neuen Straftatbestandes der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern (Paragraf 176e) sowie eines neuen Straftatbestands der Verhetzenden Beleidigung (Paragraf 192a) im Strafgesetzbuch.

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