Der Petitionsausschuss befasste sich in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 15. Januar 2024, mit einer Petition, die die „unveränderte Beibehaltung der Agrardieselrückvergütung und der Kfz-Steuerbefreiung für Land- und Forstwirte“ fordert. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes kann sich jede und jeder mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag wenden. Diese landen beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät.
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