Mit zwei Petitionen hat sich der Petitionsausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 10. November 2025, befasst. In der ersten Stunde ging es um eine Petition zum Kinder- und Jugendmedienschutz, und zwar um ein Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media und um die Einsetzung einer unabhängigen wissenschaftlichen Expertenkommission.
Das Thema der zweiten Petition ab 13 Uhr betraf Ärzte. Konkret ging es um den Erhalt des freien Zugangs zur Psychotherapie.
Nach Artikel 17 des Grundgesetzes kann sich jede und jeder mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag wenden. Diese landen beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät. Dadurch hilft der Ausschuss festzustellen, ob beschlossene Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen. Dann kann noch einmal kritisch überprüft werden, ob das Parlament in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll. (10.11.2025)