20. April 2026 Petition zu Gesundheits­fachberufen im Ausschuss beraten

Mit der Petition „Gesundheitsfachberufe – Erhalt des Wahlrechts nach § 59 Pflegeberufegesetz innerhalb der Pflegeausbildung“ hat sich der Petitionsausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 20. April 2026, befasst. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes kann sich jede und jeder mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag wenden. Diese landen beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät.