Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am Freitag, 30. Dezember 2018, in namentlicher Abstimmung einen Antrag der AfD-Fraktion (19/6061) abgelehnt, in dem diese die Bundesregierung aufgefordert hatte, bei der Annahme des Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration (Globaler Migrationspakt) Mitte Dezember in Marrakesch eine Protokollerklärung zu hinterlegen. Darin sollte sie betonen, dass die im Pakt der Vereinten Nationen genannten Verpflichtungen „nur politisch deklaratorischer Art“ seien und diese die deutschen staatlichen Stellen rechtlich in keinerlei Hinsicht binden würden. Für den Antrag stimmten 89 Abgeordnete, dagegen 541. Es gab keine Enthaltungen.
AfD: Pakt nicht in deutsches Recht überführen
Die Bundesregierung müsse verbindlich zusagen, dass es nicht ihre Absicht sei, die Inhalte des Pakts in deutsches oder europäisches Recht zu überführen, betonte Armin-Paulus Hampel (AfD) in der rund einstündigen Debatte.
Er warf der Koalition vor, den Deutschen „Sand in die Augen“ zu streuen und mit dem Migrationspakt, die „weltweite Verschiebung von Menschen aus allen Erdteilen möglich zu machen“.
SPD kritisiert Stimmungsmache durch AfD
Die übrigen Fraktionen lehnten diese Haltung klar ab. Im Pakt werde den Mitgliedstaaten nahe gelegt, „so bald wie möglich nationale Strategien zur Umsetzung zu entwickeln“, betonte Aydan Özoğuz (SPD). So sollten sie einen nationalen Umsetzungsplan „frei“ ausarbeiten und umsetzen.
„Das nennt man eine Absichtserklärung“, sagte sie in Richtung der AfD, der sie „Stimmungsmache“ vorwarf. Die Fraktion lebe von der Migrationsdebatte und habe daher gar kein Interesse daran, Lösungen zu finden.
FDP: Bundestag entscheidet und nicht die UN
In die gleiche Kerbe schlug Konstantin Kuhle (FDP). „Die AfD hat ein vitales Interesse an chaotischer, ungeregelter Migration.“ Sie sei der „Nährboden für Rechtspopulisten“. Er betonte, der Pakt räume den Staaten in vielen Bereichen Spielräume ein, die gar nicht eins zu eins umsetzbar seien.
Über die Umsetzung entscheide zudem der Bundestag und nicht die Vereinten Nationen. Die Befürchtung der AfD, Inhalte des Pakts könnten in Völkergewohnheitsrecht übergehen, zeugten von einer „absoluten Unkenntnis der UN“ und des Völkerrechts.
CDU/CSU: Pakt wird angenommen, nicht ratifiziert
Auch Detlef Seif (CDU/CSU) erklärte, die Übernahme in das Völkergewohnheitsrecht sei „völlig ausgeschlossen, dafür müsste eine langjährige Staatenpraxis existieren“. Der Migrationspakt sei ein rechtlich nicht bindender Kooperationsrahmen, durch den keine einklagbaren Rechte begründet würden.
Zudem solle der Pakt nicht unterzeichnet, sondern lediglich angenommen werden. Eine Ratifizierung durch die Parlamente sei daher auch nicht notwendig.
Linke: AfD hat sich lange nicht dafür interessiert
Stefan Liebich (Die Linke) konterte den Vorwurf der AfD, der Pakt sei am Bundestag vorbei verhandelt worden, mit dem Verweis auf eine Einladung der Vereinten Nationen im Mai 2018 an die Abgeordneten des Auswärtigen Ausschusses. Sie hätten dort einer Anhörung zum Migrationspakt folgen und ihre Meinung einbringen können.
Während die Obleute der anderen Fraktionen einem entsprechenden Dienstreiseantrag der Linken-Abgeordneten Sevim Dağdelen zugestimmt hätten, habe der AfD-Obmann Petr Bystron diesen jedoch mit der Begründung abgelehnt, er sehe in dieser Reise keinen Nutzen für den Auswärtigen Ausschuss. „Sie haben die Relevanz des Abkommens damals überhaupt nicht verstanden, aber heute weinen Sie folgenlos über das Ergebnis“, urteilte Liebich.
Grüne: Pakt ist lösungsorientiert und notwendig
Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete den Pakt als „lösungsorientiert“ und „dringend notwendig“.
Er zeige Leitlinien zur Lösung von Problemen auf, wahre dabei aber die nationale Souveränität. (joh/30.11.2018)