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31. März 2023

Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU

Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (Drucksachen 20/5994(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 20/6216(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 20/6220(Dokument, öffnet ein neues Fenster))

  • Abstimmungsergebnis
  • Debatte

Gesamtergebnis, 736 Mitglieder

  • 180 ja
  • 391 nein
  • 64 enthalten
  • 101 nicht abg.

SPD
206 Mitglieder

  • 0 ja
  • 181 nein
  • 0 enthalten
  • 25 nicht abg.

CDU/CSU
197 Mitglieder

  • 178 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 19 nicht abg.

B90/Grüne
118 Mitglieder

  • 0 ja
  • 104 nein
  • 0 enthalten
  • 14 nicht abg.

FDP
92 Mitglieder

  • 0 ja
  • 78 nein
  • 0 enthalten
  • 14 nicht abg.

AfD
78 Mitglieder

  • 1 ja
  • 0 nein
  • 62 enthalten
  • 15 nicht abg.

Die Linke
39 Mitglieder

  • 0 ja
  • 27 nein
  • 0 enthalten
  • 12 nicht abg.

fraktionslos
6 Mitglieder

  • 1 ja
  • 1 nein
  • 2 enthalten
  • 2 nicht abg.

1 / 50

Name

Fraktion

Bundesland

Abstimmung

Der Bundestag hat am Freitag, 31. März 2023, eine Änderung der Energiepreisbremsen (20/5994(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschlossen. Den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP nahm das Parlament mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU/CSU an. Linke und AfD votierten gegen die Vorlage. Zur Abstimmung im Parlament hatten der Ausschuss für Klimaschutz und Energie eine Beschlussempfehlung und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vorgelegt (20/6217(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Einen von der Unionsfraktion eingebrachten Änderungsantrag (20/6220(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu der Gesetzesinitiative hatten die Abgeordneten zuvor mit 391 Nein-Stimmen bei 181 Ja-Stimmen und 64 Enthaltungen zurückgewiesen. Auch ein ebenfalls namentlich abgestimmter Entschließungsantrag der CDU/CSU (20/6219(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erhielt keine Mehrheit: 398 Abgeordnete votierten gegen die Vorlage, 247 dafür, zwei Parlamentarier enthielten sich der Stimme. 

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Die am 24. Dezember 2022 in Kraft getretenen Gesetze zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) und zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (EWPBG) sehen eine Prüfbehörde vor, der verschiedene Aufgaben im Rahmen des Gesetzesvollzugs obliegen. Dazu gehören unter anderem die Überwachung der Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben.

Angesichts der umfangreichen und komplexen Aufgaben, die die Prüfbehörde im Rahmen des Gesetzesvollzugs übernehmen soll, planen die Koalitionsfraktionen mit ihrem Gesetzentwurf den Kreis der für die Aufgabenwahrnehmung infrage kommenden Personen oder Institutionen um juristische Personen des Privatrechts zu erweitern. Hierdurch könne stärker auf externen Sachverstand zurückgegriffen werden, was, wie es in dem Gesetzentwurf heißt, für den sehr zeitkritischen Vollzug des StromPBG und des EWPBG sachgerecht und erforderlich erscheine.

Damit trage der Entwurf zur Erreichung von Ziel 16 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung „Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zu Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen“ bei, heißt es im Gesetzentwurf.

Paragraf 48a StromPBG 

Konkret soll mit der Einführung eines Paragrafen 48a StromPBG der bestehenden Verordnungsermächtigung zur Bestimmung der Prüfbehörde in Paragraf 48 Absatz 1 Nummer 1 StromPBG eine Rechtsgrundlage hinzugefügt werden, um juristische Personen des Privatrechts zu beleihen, sodass auch sie bei Bedarf die Aufgaben der Prüfbehörde nach dem StromPBG und dem EWPBG wahrnehmen können. Zugleich sollen die Begriffsbestimmungen der Prüfbehörde im StromPBG und im EWPBG entsprechend angepasst werden.

Darüber hinaus sollen die Erklärungsfristen gegenüber der Prüfbehörde nach den Paragrafen 37 Absatz 2, 37a Absatz 6 StromPBG sowie nach den Paragrafen 29 Absatz 2, 29a Absatz 6 EWPBG verlängert und einander angepasst werden. Zuletzt wird in Anlage 5 Nummer 1.2 vorgesehen, dass ab dem 15. Februar 2023 auch äquivalente Absicherungsgeschäfte, die in ihrer Wirkung einem Absicherungsgeschäft an der Energiebörse European Energy Exchange AG in Leipzig (EEX) entsprechen, nach den Bestimmungen der Anlage 5 gemeldet werden dürfen. (mis/irs/31.03.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© SPD-Bundestagsfraktion/ Photothek Berlin

Nestle, Dr. Ingrid

Bündnis 90/Die Grünen

Ingrid Nestle

Ingrid Nestle

© DBT/ Inga Haar

Spahn, Jens

CDU/CSU

Jens Spahn

Jens Spahn

© Jens Spahn/ Anne Hufnagl

Scheer, Dr. Nina

SPD

Nina Scheer

Nina Scheer

© Photothek

Kotré, Steffen

AfD

Steffen Kotré

Steffen Kotré

© Steffen Kotré/ Hagen Schnauss

Kruse, Michael

FDP

Michael Kruse

Michael Kruse

© Michael Kruse, FDP Hamburg/Patrick Lux

Lötzsch, Dr. Gesine

Die Linke

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Banaszak, Felix

Bündnis 90/Die Grünen

Felix Banaszak

Felix Banaszak

© BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW/ Cornelis Gollhardt

Lenz, Dr. Andreas

CDU/CSU

Andreas Lenz

Andreas Lenz

© Andreas Lenz/ András Dobi

Dieren, Jan

SPD

Jan Dieren

Jan Dieren

© Jan Dieren/Photothek

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© SPD-Bundestagsfraktion/ Photothek Berlin

Dokumente

  • 20/5994 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes
    PDF | 220 KB — Status: 14.03.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/6217 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/5994, 20/6216 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes
    PDF | 180 KB — Status: 29.03.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/6219 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/5994, 20/6216 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes
    PDF | 165 KB — Status: 29.03.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/6220 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/5994, 20/6216 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes
    PDF | 132 KB — Status: 29.03.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung über ÄndAntr 20/6220(Dokument, öffnet ein neues Fenster)
  • 09:55:17: Beginn der namentliche Abstimmung
  • 10:04:38: Ende der namentliche Abstimmung
  • Gesamt: 636 Ja: 181 Nein: 391 Enthaltungen 64
  • ÄndAntr 20/6220(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt


10:04:52: Beginn der Sitzungsunterbrechung
10:11:55: Ende der Sitzungsunterbrechung

Gesetzentwurf 20/5994(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 20/6216(Dokument, öffnet ein neues Fenster): Gesetzentwurf annehmen) angenommen

namentliche Abstimmung über Entschließungsantrag 20/6219(Dokument, öffnet ein neues Fenster)
10:14:14: Beginn der namentliche Abstimmung
10:36:28: Ende der namentliche Abstimmung
Gesamt: 647 Ja: 247 Nein: 398 Enthaltungen 2
Entschließungsantrag 20/6219(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (DGS) <div xmlns="http://www.coremedia.com/2003/richtext-1.0" xmlns:xlink="http://www.w3.org/1999/xlink"><p>95. Sitzung, TOP 14: Strom&amp;shy;preis&amp;shy;bremse&amp;shy;gesetz und Erd&amp;shy;gas-Wärme-Preis&amp;shy;bremsen&amp;shy;gesetz</p></div>

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Stand: 13.09.2026