Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Oktober 2018, den Antrag der AfD-Fraktion (19/2999), das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder zu indexieren, also an die dortigen Lebenshaltungskosten anzupassen, abgelehnt. In namentlicher Abstimmung stimmten 78 Abgeordnete für den Antrag, 548 lehnten ihn ab, es gab zwei Enthaltungen. Zum Antrag hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (19/4883) vorgelegt.
Im Antrag der AfD-Fraktion wurde die Bundesregierung aufgefordert, einen europarechtskonformen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Höhe des Kindergeldes für ein Kind, für das in Deutschland ein Kindergeldanspruch besteht, dessen Wohnsitz sich aber in einem andere EU-Mitgliedsland befindet, an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates anpasst.
„Anreiz zur Einwanderung in unser Sozialsystem“
Die AfD-Fraktion verwies auf das EU-Recht, wonach Anspruch auf Familienleistungen auch für in anderen EU-Mitgliedsländern lebende Familienangehörige besteht. In Deutschland ansässige EU-Bürger würden daher auch für ihre in einem anderen EU-Land lebenden Kinder Kindergeld in gleicher Höhe wie für in Deutschland wohnende Kinder erhalten, „obwohl die der Kindergeldbemessung zugrunde liegenden Lebenshaltungskosten vor Ort oftmals deutlich niedriger als in Deutschland sind“, argumentierte die Fraktion.
Dies führe zu Ungleichgewichten, und „es entsteht ein Anreiz zur Einwanderung in unser Sozialsystem, weil deutsche Kindergeldleistungen in Mitgliedstaaten mit niedrigem Lohnniveau eine signifikante Einkommensquelle darstellen können“. Unter Bezugnahme auf eine Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums erwartet die AfD-Fraktion eine Absenkung des Kindergeldes für in Rumänien, Polen, Ungarn, Kroatien und Bulgarien lebende Kinder um die Hälfte. Für andere Länder, etwa Griechenland und Portugal, würde das Kindergeld 75 Prozent der bisherigen Höhe betragen.
AfD: Kindergeldzahlungen seit 2010 „fast verzehnfacht“
Im Antrag der AfD-Fraktion heißt es weiter, die Zahl der Kinder im EU-Ausland, für die Kindergeld gezahlt wird, habe sich seit 2010 von 61.615 auf 215.499 Ende letzten Jahres erhöht.
Seit 2010 hätten sich die jährlichen Überweisungen auf ausländische Konten auf 343 Millionen Euro fast verzehnfacht. Das jährliche Einsparpotenzial bei einer Indexierung sollte zwischen 150 und 200 Millionen Euro liegen. (hle/hau/18.10.2018)