Ohne Aussprache hat der Bundestag am Freitag, 23. November 2018, in zweiter Lesung dem Regierungsentwurf für das Haushaltsgesetz 2019 (19/3400, 19/3402) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (19/4624, 19/4625, 19/4626) zugestimmt. CDU/CSU und SPD votierten für das Zahlenwerk, alle übrigen Fraktionen stimmten dagegen. Einstimmig zur Kenntnis genommen wurde hingegen der Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022 (19/3401, 19/3402). Das Plenum folgte dabei einer Empfehlung des Haushaltsausschusses (19/4627). Aus dem Finanzplan geht hervor, dass in den kommenden Jahren Ausgaben und Einnahmen des Bundes von 343,6 Milliarden Euro (Soll 2018) auf 375,5 Milliarden Euro im Jahr 2022 steigen. Die Steuereinnahmen sollen im selben Zeitraum von 321,3 auf 359,7 Milliarden Euro wachsen.
Mittelfristige Finanzplanung
Der Finanzplan basiert auf Annahmen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Demnach geht die Bundesregierung von 2020 bis 2022 von einem durchschnittlichen Realwachstum des Bruttoinlandsprodukts von jährlich 1,4 Prozent aus. Die diagnostizierte leichte Überauslastung der deutschen Wirtschaft 2018 wird sich laut Ausführungen im Finanzplan hin zur Normalauslastung bewegen, die Produktionslücke im Jahr 2022 geschlossen sein.
Auch der Arbeitsmarkt wird nach Auffassung der Bundesregierung mittelfristig in guter Verfassung bleiben. Demnach wird die Erwerbstätigkeit weiter zunehmen, allerdings weniger dynamisch. Das verfügbare Einkommen der Privathaushalte soll laut Prognose im mittelfristigen Zeitraum um jährlich 3,1 Prozent steigen.
Änderungsanträge der Linken abgelehnt
Zwei Änderungsanträge der Linken zum Haushaltsgesetz fanden keine Mehrheit. Im ersten (19/5857) hatte die Fraktion die Aufnahme eines Abschnitts zum Gender Budgeting im Haushaltsgesetz verlangt. Danach sollte mit Beginn der Aufstellung des Bundeshaushalts 2021 systematisch die Geschlechtergerechtigkeit bei der Planung und im Vollzug berücksichtigt werden, zunächst in den Etats des Finanzministeriums, des Ministeriums für Arbeit und Soziales, des Familienministeriums und des Entwicklungsministeriums, in den Folgejahren in weiteren Einzelplänen. Die Grünen stimmten mit der Linken für den Änderungsantrag, alle anderen Fraktionen lehnten ihn ab.
Im zweiten Änderungsantrag (19/5858) hatte Die Linke verlangt, die Exekutive von Lobby-Druck zu entlasten. Den Bundesbehörden sollte es für sämtliche Personaltitel untersagt werden, Mitarbeiter mit beratender oder Vorgesetztenfunktion zu beschäftigen, die gleichzeitig einen laufenden oder ruhenden Arbeits- oder Werkvertrag mit einem Verband oder einer Personen- oder Kapitalgesellschaft mit nichtstaatlichen Anteilseignern haben. Auch diesen Änderungsantrag unterstützten neben der Linken nur die Grünen, während die übrigen Fraktionen dagegen votierten.
Entschließungsantrag der Linken abgelehnt
In der dritten Lesung des Haushaltsgesetzes 2019 am Freitag, 23. November 2018, lehnt der Bundestag einen Entschließungsantrag der Linken (19/5859) zum Haushaltsgesetz ab. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, ein Zukunftsprogramm aufzulegen, das zur Integration der Benachteiligten in Deutschland und der hierher Geflüchteten beiträgt.
Durch die Förderung und Schaffung neuer Arbeitsplätze, eine nachhaltige Arbeitsmarktpolitik und die Einführung einer sozialen Mindestsicherung will Die Linke Hartz IV überwinden. Minijobs sollten in die Sozialversicherungspflicht überführt und der Hartz-IV-Regelsatz ab 2019 auf 582 Euro angehoben werden. Alle übrigen Fraktionen stimmten gegen diesen Entschließungsantrag.
Entschließungsantrag der AfD abgelehnt
Keine Mehrheit fand auch ein Entschließungsantrag der AfD (19/5920) zum Haushaltsgesetz 2019, in dem unter anderem gefordert wird, den Solidaritätszuschlag sofort abzuschaffen, Investitionen vor allem in die Bundesfernstraßen und den Breitbandausbau voranzutreiben, die Asylrücklage aufzulösen, die Energiewende zu beenden, den Energie- und Klimafonds aufzulösen und das Baukindergeld zugunsten zielgerichteter Steuererleichterungen zu streichen.
Auch sollten die Planungen der EU zu einem Euro-Rettungs- und Reformpaket nicht unterstützt und der Aufwuchs der EU-Beiträge gestoppt werden. Der Austritt Großbritanniens aus der EU sollte ohne deutsche Beitragserhöhungen vorangetrieben werden, heißt es weiter. Alle übrigen Fraktionen stimmten dagegen.
Entschließungsantrag der FDP abgelehnt
Auch die FDP scheiterte mit ihrem Entschließungsantrag (19/5904), den Investitionsbedarf in den Bereichen Bildung, Digitalisierung und Infrastruktur zu befriedigen, das Konsolidierungsvolumen durch entsprechende Bewirtschaftung der Haushaltsansätze zu realisieren, das Privatisierungsvolumen durch Verkauf von Anteilen an der Deutschen Telekom AG, der Deutschen Post AG und der DB Schenker AG zu realisieren und in die digitale Infrastruktur zu investieren und alle „Schattenhaushalte“ des Bundeshaushalts aufzulösen.
Die frei werdenden Mittel sollten zur Schuldentilgung verwendet werden, so die FDP. Die FDP stimmte dafür, die AfD enthielt sich, alle übrigen Fraktionen lehnten diesen Entschließungsantrag ab.
Entschließungsantrag der Grünen abgelehnt
Schließen forderten Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Entschließungsantrag (19/5905) unter anderem, klima- und umweltschädliche Subventionen und Steuervergünstigungen abzubauen und Minderausgaben sowie Steuermehreinnahmen direkt in den Klimaschutz zu investieren. Das „Mehrwertsteuerprivileg für das Beherbergungsgewerbe“ solle gestrichen, das Bundesprogramm Biologische Vielfalt auf 50 Millionen Euro jährlich aufgestockt werden. Die nicht mehr abwendbaren Folgen der Klimakrise sollten durch ein Klimakatastrophen-Programm in Höhe von 180 Millionen Euro eingedämmt werden.
Darüber hinaus wollten die Grünen ein Aktionsprogramnm Faire Wärme auflegen, um die internationalen Klimaziele Deutschlands zu erfüllen. Zudem solle die Regierung einen Verkehrsetat vorlegen, der die Luft- und Lebensqualität in den deutschen Städten und Gemeinden verbessert, die ländliche Mobilität sichert und die klimaschädlichen Emissionen des Verkehrs bis 2030 um 42 Prozent vermindert. Während die Grünen dafür stimmten, enthielt sich Die Linke, alle übrigen Fraktionen lehnten diesen Entschließungsantrag ab. (vom/sas/23.11.2018)