22.03.2022 | Parlament

Besuch vom Vorstand der Vereinigung der Opfer des Stalinismus

Das Bild zeigt zwei ältere Frauen und vier ältere Männer, die nebeneinander vor der einer Glaswand stehen (Reichtstagskuppel)

Evelyn Zupke und Hugo Diederich (2.vl), Bundesvorsitzende der Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V., seinem Stellvertreter Felix Heinz Holtschke (3. vr) und weitere Mitgliedern des Bundesvorstandes. (DBT / Baumgart)

Direkt nach der Vereidigung durch den Bundestagspräsidenten am 17. Juni 2021 besuchte die SED-Opferbeauftragte an ihrem ersten Amtstag die Festveranstaltung der Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.V. (VOS) für die Opfer des DDR-Volksaufstandes 1953 auf dem Berliner Steinplatz. Nach einem Besuch in der Bundesgeschäftsstelle der VOS im Oktober 2021 erfolgte nun am 21. März 2022 der Gegenbesuch des Vorstandes der VOS bei der SED-Opferbeauftragten im Deutschen Bundestag. Die VOS wurde dabei von ihrem Bundesvorsitzenden Hugo Diederich, seinem Stellvertreter Felix Heinz Holtschke und weiteren Mitgliedern des Bundesvorstandes vertreten. Alle der Anwesenden sind, wie die allermeisten Mitglieder der VOS, ehemalige politische Häftlinge.
Die Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.V. wurde bereits am 9. Februar 1950 von Kriegsgefangenen, die aus sowjetischem Gewahrsam zurückkehrten, gegründet. Damit ist der Verband einer der ältesten Opferverbände in Deutschland.

Die VOS setzt sich insbesondere für die früheren politischen Häftlinge ein. Im Gespräch berichtete der Vorstand der VOS davon, dass insbesondere den älteren Betroffenen die aufwändigen Verwaltungsverfahren gerade bei der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden nicht zuzumuten sind. Die VOS fordert daher die Weiterentwicklung der SED-Opferrente zu einer Ehrenpension in Höhe von monatlich 800 €, die nicht an die Bedürftigkeit der Betroffenen gekoppelt sein soll oder die Beantragung anderer Leistungen ersetzen dürfte.

Ein weiteres Anliegen der VOS ist eine bessere Unterstützung für die ehemaligen politischen Häftlinge, die nicht in der DDR, sondern beispielsweise während ihrer Flucht im osteuropäischen Ausland inhaftiert waren. Diese haben im Gegensatz zu den in der DDR inhaftierten Opfern kein Anrecht auf Opferrente in Deutschland. Auch die SED-Opferbeauftragte sieht hier eine Lücke in den bestehenden Regelungen: „All die Menschen, die vom SED-Regime verfolgt wurden und beispielsweise aufgrund von Flucht im Ausland inhaftiert waren, brauchen selbstverständlich auch unsere Unterstützung. Es darf keine Opfer zweiter Klasse geben!“

Der VOS ist ebenfalls eine stärkere öffentliche Würdigung der Opfer der SED-Diktatur wichtig. Die VOS sieht mit Sorge, dass der 17. Juni als Tag der Erinnerung an den DDR-Volksaufstand von 1953 zunehmend an öffentlicher Bedeutung verliert. Auch die SED-Opferbeauftragte sieht die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Gedenktage, damit das Gedenken und Erinnern auch in einer sich verändernden Gesellschaft seine Relevanz behält. In einer Stellungnahme zur Entwicklung der Gedenktage in Deutschland, die die SED-Opferbeauftragte im Rahmen einer Anhörung des Bundesinnenministeriums abgegeben hat, warb Zupke dafür, den 17. Juni in seiner Bedeutung zu stärken:

„Dieser Tag macht deutlich, dass Freiheit und Demokratie keine Selbstverständlichkeiten sind und viele Menschen in der DDR einen hohen Preis für ihren Kampf für Freiheit und Selbstbestimmung zahlen mussten. Der 17. Juni ist über die Jahrzehnte zu einem Symbol geworden – ein Symbol für den Widerstand der Menschen, aber auch ein Symbol für die Brutalität des Systems. Vor diesem Hintergrund sollte sich die Erinnerung am 17. Juni nicht nur auf die historischen Ereignisse des 17. Junis 1953 beziehen, sondern insgesamt den vielen Opfern der kommunistischen Gewaltherrschaft gewidmet sein!“

Zudem sollten aus Sicht der SED-Opferbeauftragten grundsätzlich neben den Akteuren des Herbstes 1989 selbstverständlich auch die Opfer der SED-Diktatur, die in besonderer Weise die früheren Widerstandsbewegungen repräsentieren, in die offiziellen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober und zum Tag des Mauerfalls am 9. November eingebunden sein.

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