27.01.2021 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 117/2021

Rechtsausschuss für Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Berlin: (hib/MWO) Mit einer Reihe von Gesetzentwürfen und Anträgen hat sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner 129. Sitzung am Mittwoch unter der Leitung seines stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) befasst. Das Gremium empfahl zunächst mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der übrigen Fraktionen die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 (19/25795) in geänderter Fassung.

Nach ausführlicher Diskussion hatte der Ausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und der Grünen zuvor dem unter anderem auf einer Vorlage des Bundesjustizministeriums beruhenden Änderungsantrag der Koalition zugestimmt, der das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz betrifft und vorsieht, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für hilfeberechtigte Unternehmen bis zum 30. April 2021 zu verlängern und einen zusätzlich befristeten Schutz vor Insolvenzanfechtung für Zahlungen aufgrund von Corona-bedingt gewährten Stundungen zu schaffen. In der Debatte verwiesen Abgeordnete unter anderem auf die Anhörung zu dem Entwurf im federführenden Finanzausschuss Anfang der Woche, die eine Reihe guter Anregungen gebracht habe.

Abgelehnt wurden mit der Mehrheit der Koalition, der Grünen und der AfD, bei Enthaltung der FDP, ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke, mit dem das Fahren ohne Fahrschein straffrei gestellt werden soll (19/1115). Ein damit zusammen zur Abstimmung gestellter Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion, nach dem Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden soll (19/1690), wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfD, bei Enthaltung der Linken und der FDP, abgelehnt. Abgeordnete der Linken und der Grünen machten geltend, dass mit ihren Vorschlägen die Justiz entlastet würde. Zudem sei eine Bestrafung als Ultima Ratio in diesen Fällen nicht nötig. Koalitionsvertreter wiesen in der Diskussion darauf hin, dass das Problem der Kriminalisierung des Schwarzfahrens angegangen werden müsse, die Vorschläge der Komplexität des Sachverhalts aber nicht gerecht würden.

Ebenfalls ausführlich diskutiert wurde ein Antrag der Linksfraktion, mit dem das sogenannte Containern von Lebensmitteln entkriminalisiert werden soll (19/9345). Von der Linken hieß es, es handele sich dabei um eine gesellschaftliche Frage, für die die Politik eine Lösung finden müsse. Koalitionsvertreter gaben zu bedenken, dass das Problem der Verschwendung von Lebensmitteln nicht durch die Legalisierung des Diebstahls in den Griff zu bekommen und der Ansatz bei diesem komplexen Thema zu kurz gedacht sei. Der Antrag wurde gegen die Stimmen von Koalition, FDP und AfD bei Enthaltung der Grünen abgelehnt.

Anträge der FDP und der Linken für eine Reform der juristischen Ausbildung (19/23121, 19/24643) fanden ebenfalls keine Mehrheit. Vertreter der Koalition bestätigten Modernisierungsbedarf, verwiesen aber auf eigene Vorschläge und einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Abgelehnt wurde auch ein weiterer Antrag der FDP zur Vorbereitung eines Reformgesetzes zur Steigerung der Wirksamkeit des Strafrechts (19/17485). Ziel sei, so die Fraktion, die wenigen Ressourcen im Strafrecht konzentriert einsetzen zu können.

Der Ausschuss beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu einem Antrag der Fraktion der FDP für eine konsequente gesetzliche Regelung des Einsatzes von Vertrauenspersonen (19/21725). Ein Termin wurde noch nicht festgelegt. Verschoben wurde die Terminierung von bereits dem Grunde nach beschlossenen öffentlichen Anhörungen zu Gesetzentwürfen der Linken und der Grünen zur Verankerung und Stärkung von Kinderrechten im Grundgesetz (19/10622, 19/10552) sowie zu einem Antrag der Linksfraktion mit dem Thema „Deutschland braucht ein Unternehmensstrafrecht“ (19/7983). Beschlossen wurde dagegen die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (19/25821) am 24. Februar 2021. Über die Vorlage berät das Plenum noch am Mittwoch erstmalig.

Ein von den Grünen beantragter Bericht des Bundesjustizministeriums zu den staatlichen Hilfeleistungen aus den zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie aufgelegten Hilfsprogrammen und deren Auszahlungsmodalitäten und -fristen in Bezug auf die Änderungen des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes wurde aus Zeitgründen einvernehmlich auf die nächste Sitzung vertagt.

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