23.02.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 227/2021

Zugang zu standardessentiellen Patenten im Mobilfunk

Berlin: (hib/MWO) Um sogenannte standardessentielle Patente (SEP) im Mobilfunkbereich und deren Lizenzierung geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/26751) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26378). SEP seien bedeutend sowohl für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobil- und Zulieferindustrie, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Automatisierung und Vernetzung von Fahrzeugen, als auch für die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Industrie im Bereich des Internets der Dinge. Sie hätten eine wichtige Rolle in der erfolgreichen Entwicklung unter anderem von Standards für Mobilfunkverbindungen wie 3G, 4G und 5G gespielt und seien auch für andere Kommunikationsstandards wichtig.

Mit dem Rechtsrahmen für den Zugang zu SEP in Europa und den von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen sei in vielen Bereichen Rechtssicherheit geschaffen worden, schreibt die Bundesregierung, und die Patentinhaber und die Patentnutzer könnten sich bei ihren Lizenzverhandlungen an den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ausrichten. Die Bundesregierung teile jedoch die Einschätzung der Europäischen Kommission, dass über die höchstrichterliche Klärung hinaus in Bezug auf SEP und deren Lizenzierung Handlungsbedarf besteht, um den Rechtsrahmen für die Anmeldung, Lizenzierung und Durchsetzung von SEP weiter zu klären und zu verbessern. Die Bundesregierung werde die Arbeiten auf europäischer Ebene in diesem Bereich weiter konstruktiv unterstützen und begleiten.

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