25.05.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 695/2021

Regierung informiert über Erarbeitung von Gesetzentwürfen

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat zu weiteren Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke zu möglicher Einflussnahme Dritter auf Gesetzentwürfe Stellung genommen (19/29568, 19/29675, 19/29676). Dabei ging es um den Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet und des Bereitstellens entsprechender Server-Infrastrukturen (19/29024), den Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union (19/28596) und den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/28600).

In ihren Antworten erläutert die Bundesregierung, wie Referentenentwürfe und Regelungsvorschläge erarbeitet werden, wie über Referentenentwürfe und die dazu eingegangenen Stellungnahmen informiert wird und wie die Auswahl der Beteiligung für die sogenannte Verbändeanhörung erfolgt, und teilt mit, dass die Referentenentwürfe im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren hätten. Auch zu dienstlichen Kontakten von Mitgliedern und/oder Vertretern und Vertreterinnen der Bundesregierung zu externen Dritten wird Auskunft erteilt.

Wie die Bundesregierung erklärt, werden Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums sukzessive veröffentlicht. Vorgenommene Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar. Der ständige Austausch mit allen gesellschaftlichen Gruppen habe nicht, wie die Fragestellung möglicherweise andeute, typischerweise einen lobbyistisch geprägten Hintergrund.

Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Gleichzeitig gibt die Bundesregierung zu bedenken, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle sei. Es wird darauf verwiesen, dass die Fragesteller in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl identischer Kleiner Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt haben. Dabei seien die Grenzen der Zumutbarkeit erheblich überschritten worden.

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