08.06.2021 Gesundheit — Antwort — hib 758/2021

Zusätzliche Intensivbetten bedarfsorientiert vorgehalten

Berlin: (hib/PK) In der Coronakrise haben die Krankenhäuser für jedes zusätzlich geschaffene oder vorgehaltene Intensivbett mit maschineller Beatmungsmöglichkeit einen Pauschalbetrag in Höhe von 50.000 Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bekommen. Die Kriterien, anhand derer die Schaffung zusätzlicher intensivmedizinischer Versorgungskapazitäten in den Kliniken gefördert wurde, sei von den Ländern festgelegt worden, heißt es in der Antwort (19/30128) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/29507) der AfD-Fraktion.

Daher sei es Aufgabe der Länder, darüber zu entscheiden, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum die zusätzlichen Kapazitäten bedarfsorientiert vorgehalten werden sollten. Voraussetzung für die Förderung sei es nicht gewesen, dass die Betten in dauerhafter Betriebsbereitschaft gehalten würden.

Aus diesem Grund würden diese Betten nicht oder nicht vollständig als tagesaktuell verfügbare Kapazitäten im DIVI-Intensivregister erfasst, wenn sie etwa aufgrund personeller Engpässe aktuell nicht betriebsbereit seien. Im Wesentlichen dürften die geförderten Betten daher die Sieben-Tage-Notfallreserve des DIVI-Intensivregisters bilden.

Für die Schaffung zusätzlicher intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten sind den Angaben zufolge zwischen dem 16. März 2020 bis Ende September 2020 insgesamt rund 686 Millionen Euro ausgezahlt worden. Das entspricht rechnerisch einer Förderung von 13.722 Betten.

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