08.06.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 760/2021

Asylentscheidungen zu Antragstellern aus Hongkong

Berlin: (hib/STO) Seit dem Jahr 2016 ist es bis Ende April 2021 laut Bundesregierung in Deutschland zu acht Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellern aus der chinesischen Sonderverwaltungszone Hongkong gekommen. Dabei wurden im vergangenen Jahr zwei Antragsteller als asylberechtigt anerkannt, während ein Antrag abgelehnt wurde und es in einem vierten Fall zu einer „sonstigen Verfahrenserledigung“ kam, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/30204) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/29740) weiter hervorgeht. Danach gab es auch in den Jahren 2019 und 2017 je eine sonstige Verfahrenserledigung. 2018 erhielten den Angaben zufolge zwei Antragsteller Flüchtlingsschutz.

Marginalspalte