09.06.2021 Auswärtiges — Antwort — hib 769/2021

Nato-Perspektive für die Ukraine und Georgien

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung bekennt sich weiterhin zu den Beschlüssen des Nato-Gipfels von Bukarest im Jahre 2008, in denen der Ukraine und Georgien eine zeitlich nicht näher spezifizierte Nato-Mitgliedschaft in Aussicht gestellt wurde. Wie sie in der Antwort (19/30180) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/28998) schreibt, sehe sie derzeit für grundsätzliche Veränderungen im Nato-Ukraine-Verhältnis keinen Anlass.

Im Mittelpunkt der Bemühungen der Bundesregierung stünden derzeit die Verbesserung der Sicherheitslage in Übereinstimmung mit den Minsker Abkommen und die Durchführung von Reformen im ukrainischen Sicherheitssektor.

Wie es in der Antwort weiter heißt, engagiere sich die Bundesregierung seit Jahren intensiv auf allen Ebenen und insbesondere im Rahmen des Normandie-Formats (Deutschland, Frankreich, Russland, Ukraine) dafür, eine friedliche Lösung des Konflikts in der Ostukraine herbeizuführen und die vollständige Souveränität, territoriale Integrität und Unabhängigkeit der Ukraine wiederherzustellen.

Grundlage des deutschen Engagements blieben die Minsker Abkommen, insbesondere das Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen von 2014 und 2015, in denen sich Russland und die Ukraine auf einen verbindlichen Plan geeinigt hätten.

In Folge des Pariser Gipfels Ende 2019 seien eine Verständigung auf Begleitmaßnahmen zur Bekräftigung der Waffenruhe zum 27. Juli 2020 sowie zwei Gefangenenaustausche zwischen der Ukraine und Russland am 29. Dezember 2019 und am 16. April 2020 gelungen. Weitere Maßnahmen aus den Pariser Gipfelschlussfolgerungen wie Entminung, Entflechtung sowie die Öffnung weiterer Übergangspunkte müssten noch umgesetzt werden. Dies scheitert nach Einschätzung der Bundesregierung vor allem an der Blockadehaltung Russlands.

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