13.07.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 891/2021

Digitaler Impfnachweis

Berlin: (hib/STO) Um den digitalen Impfnachweis geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/31212) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/30644). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist dieser Impfnachweis eine zusätzliche Möglichkeit, um Corona-Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte könnten damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff auf ihren Smartphones - entweder in der CovPassApp oder in der Corona-Warn-App - digital speichern.

Der digitale Covid-19-Impfnachweis wird den Angaben zufolge im Einklang mit dem digitalen Covid-Zertifikat der Europäischen Union in Deutschland seit dem 14. Juni 2021 in Impfzentren, Arztpraxen und Apotheken ausgestellt. Deutschland gehöre damit zu den ersten EU-Staaten, die die digitalen Covid-Zertifikate umsetzen.

Weiter schreibt die Bundesregierung, dass die „sehr schnelle Umsetzung der digitalen Nachweise wichtige Impulse und Erkenntnisse für die weitere Digitalisierung im Gesundheitswesen“ liefere. Der digitale Impfpass werde zum 1. Januar 2022 als Teil der elektronischen Patientenakte innerhalb der Telematikinfrastruktur eingeführt und stelle ebenso wie die elektronische Patientenakte eine freiwillige Anwendung für die Versicherten dar.

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