16.07.2021
Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 898/2021
Vereinsverbot von „Combat 18 Deutschland“
Berlin: (hib/STO) Mit dem Vereinsverbot von „Combat 18 Deutschland“ befasst sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/31520). Wie die Fraktion darin ausführt, wurde die rechtsextreme Vereinigung am 23. Januar 2020 durch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verboten. Wissen wollen die Abgeordneten, welche Erkenntnisse der Bundesregierung zur Zahl der „Combat 18 Deutschland“-Mitglieder vorliegen. Auch fragen sie unter anderem, inwieweit der Bundesregierung Erkenntnisse vorliegen, „ob nach dem Vereinsverbot eine Verlagerung der Aktivitäten zu anderen Vereinen/Organisationsstrukturen beziehungsweise der Versuch der Fortführung der Aktivitäten in anderer Form stattgefunden hat“.