19.07.2021 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 904/2021

Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden

Berlin: (hib/EIS) Eine nationale Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden als Maßnahme zur Eindämmung des illegalen Welpenhandels wäre mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Demgegenüber sei im Verhältnis nur ein geringer positiver Tierschutzeffekt zu erwarten, heißt es in einer Antwort (19/31399) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/30915) der FDP-Fraktion. Der illegale Welpenhandel werde maßgeblich grenzüberschreitend aus dem Ausland betrieben. Eine Kennzeichnung und Registrierung wäre aber erst nach dem Eintreffen der Hunde in Deutschland vorgeschrieben. Zudem seien EU-Mitgliedstaaten, in denen eine nationale Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden bereits bestehe, nach wie vor von der Problematik des illegalen Welpenhandels betroffen. Die Bundesregierung habe den Erfüllungsaufwand für die Einführung einer bundesweiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht durch das Statistische Bundesamt schätzen lassen. Danach würden für die Bürger ein einmaliger Aufwand von 1,7 Millionen Stunden und zusätzlich Kosten in Höhe von 181 Millionen Euro entstehen. Der jährlich wiederkehrende Aufwand werde auf 540.000 Stunden und die zusätzlichen Kosten auf 1,7 Millionen Euro geschätzt. Der einmalige Aufwand für die Wirtschaft betrage geschätzt 3,8 Millionen Euro und der jährliche Aufwand 21,2 Millionen Euro. Der Verwaltung würden einmalig rund 300.000 Euro und jährlich 2,94 Millionen Euro Verwaltungskosten entstehen.

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