24.08.2021
Inneres und Heimat — Antwort — hib 975/2021
Einreisebeschränkungen aus Virusvariantengebieten
Berlin: (hib/PK) Einreisebeschränkungen aus Virusvariantengebieten sind nach Ansicht der Bundesregierung geeignet und verhältnismäßig, um Virusvarianten einzudämmen. Der vorherige Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet sei durch unterschiedliche Belege nachweisbar, heißt es in der Antwort (19/32005) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/31551) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Ausnahmen von Einreisebeschränkungen seien gegenüber den kontrollierenden Beamten glaubhaft darzulegen. Zudem seien Einreisende, sofern sie der Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung unterlägen, verpflichtet, ihre Aufenthaltsorte bis zu zehn Tage vor und nach der Einreise anzugeben.