26.10.2022 Kultur und Medien — Antwort — hib 603/2022

Restitution von Benin-Bronzen an Nigeria

Berlin: (hib/AW) Die Restitution von Benin-Bronzen aus den Sammlungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) unterliegt nach Ansicht der Bundesregierung nicht den Ausfuhrbestimmungen für nationales Kulturgut nach dem Kulturgutschutzgesetz. Dies teilt sie in ihrer Antwort (20/3923) auf eine Kleine Anfrage (20/3647) der AfD-Fraktion mit. Die SPK habe die betreffenden Objekte durch den Beschluss des Stiftungsrates vom 27. Juni 2022 ordnungsgemäß aus ihrem Sammlungsbestand ausgesondert, so dass sie automatisch ihren Status als nationales Kulturgut nach Paragraf 6 des Kulturgutschutzgesetzes verloren hätten. Deshalb sei die dauerhafte Ausfuhr der Benin-Bronzen nicht genehmigungspflichtig nach Paragraf 23 des Kulturgutschutzgesetzes.

Nach Angaben der Bundesregierung erfolgt der Eigentumsübertrag der Benin-Bronzen aus der Sammlung des Ethnologischen Museums der SPK auf Basis der „Gemeinsamen Politischen Erklärung über die Rückgabe von Benin-Bronzen und bilaterale Museumskooperation zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Nigeria“ vom 1. Juli 2022. Die Entscheidung über die Rückgabe werde aber von den jeweiligen Museen und ihren Trägern getroffen. Die „Gemeinsame Politische Erklärung“ sei im Vorfeld mit den fünf deutschen Museen der Benin Dialogue Group und deren Trägern abgestimmt worden. Zur Benin Dialog Group gehören das Hamburger Museum am Rothenbaum, das Ethnologische Museum in Berlin, das Kölner Rautenstrauch-Joest Museum, die Völkerkundemuseen in Leipzig und Dresden sowie das Stuttgarter Linden-Museum.

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