04.08.2023 Klimaschutz und Energie — Unterrichtung — hib 587/2023

Zwischenbericht zum Aufbau eines Wasserstoffnetzes

Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung hat einen Zwischenbericht zum Aufbau der Wasserstoffnetz-Infrastruktur vorgelegt. Der Bericht konzentriert sich auf die laufenden Arbeiten für ein erstes Wasserstoff-„Kernnetz“ in Deutschland, das bis 2032 realisiert werden und eine bundesweit anschlussfähige Infrastruktur für die ersten Wasserstoffnutzer bereitstellen soll, wie aus einer Unterrichtung (20/7915) durch die Bundesregierung hervorgeht.

Das in dem Bericht vorgestellte Konzept für den Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes ist unter Einbeziehung der betroffenen Interessengruppen und der Bundesnetzagentur erarbeitet worden.

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel eines kosteneffizienten Aufbaus der Wasserstoff-Netzinfrastruktur , die mit dem Wasserstoffmarkt wächst und in den EU-Binnenmarkt eingebettet ist. Hierfür wurde ein zweistufiges Konzept erarbeitet, das als ersten Schritt den kurzfristigen Aufbau des genannten Kernnetzes als Grundgerüst der Wasserstoff-Infrastruktur und in einem zweiten Schritt den Übergang zu einer integrierten Netzentwicklungsplanung ab 2025 vorsieht.

Die erste Stufe bilde die Bestimmung eines Wasserstoff-Kernnetzes als Grundgerüst der künftigen Wasserstoff-Infrastruktur. Ziel dieses Kernnetzes sei es, deutschlandweit zentrale Wasserstoffquellen und -Einsatzorte über überregionale Korridore anzubinden, beispielsweise große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore. Hierfür seien sowohl West-Ost- als auch Nord-Süd-Korridore wichtig. Das Wasserstoff-Kernnetz solle wesentliche Infrastrukturen, die bis 2032 in Betrieb gehen sollen, bundesweit umfassen - dabei gehe es vor allem um Transportleitungen.

Ziel der zweiten Stufe der Wasserstoff-Netzplanung sei ein flächendeckendes Wasserstoffnetz auch in den verschiedenen deutschen Regionen - jeweils ausgerichtet an ihrem Wasserstoffbedarf. Dafür solle bis Ende des Jahres eine umfassende Wasserstoffnetzentwicklungsplanung im Energiewirtschaftsgesetz eingeführt werden. Diese Planung werde sich an den bestehenden Netzentwicklungsprozessen aus dem Strom- und Erdgasbereich orientieren und sich mit den Wasserstoffbedarfen verschiedener Akteure auseinandersetzen. Ziel sei es, über das Kernnetz hinausgehend weitere Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie -speicher anzubinden.

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