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Aussprache

In den Debatten der Plenarsitzungen (>Plenum(Interner Link)) behandeln die Abgeordneten sowie die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrats in Rede und Gegenrede die eingebrachten Gesetzentwürfe(Interner Link) und andere Vorlagen. In den großen Debatten, die sich meist an Regierungserklärungen(Interner Link), wichtige Gesetzentwürfe oder an Große Anfragen(Interner Link) anschließen, geht es um zentrale politische Fragen. Jede Fraktion kann etwa verlangen, dass es zu ihrem Gesetzentwurf oder zu ihrem Antrag(Interner Link) eine Debatte gibt. Das ist vor allem für die Fraktionen der Opposition(Interner Link) wichtig.

Die Dauer einer Debatte wird – vom Thema abhängig – im Ältestenrat(Interner Link) vereinbart. Die vereinbarte Zeit wird nach einem Schlüssel auf die einzelnen Fraktionen verteilt. Jede Fraktion entscheidet, welcher ihrer Abgeordneten während der Redezeit zu einem bestimmten Thema reden darf. Möglich ist es auch, über ein Thema zu debattieren, ohne dass eine Beratungsgrundlage vorliegt (sogenannte Vereinbarte Debatte(Interner Link)). Debatten im Bundestag sind öffentlich, das heißt man kann als Zuschauer bei einer Debatte dabei sein. Zur Behandlung aktueller Themen dient auch die Aktuelle Stunde(Interner Link).