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Geheime Wahlen

Geheime Wahlen, also Wahlen mit verdeckten Stimmzetteln, sind in der Geschäftsordnung des Bundestages(Interner Link) und in einigen Bundesgesetzen vorgesehen. Bei geheimen Wahlen erhalten die Abgeordneten einen Stimmzettel, den sie in einer Wahlkabine markieren, in einen Umschlag stecken und anschließend unter der Kontrolle der Schriftführer(Interner Link) in eine Wahlurne werfen. Das Ergebnis der geheimen Wahl teilt der Sitzungspräsident mit. Geheim gewählt werden die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler, der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter, die Wehrbeauftragte des Bundestages und der Präsident und Vizepräsident des Bundesrechnungshofs(Interner Link). Auch die Bundesversammlung(Interner Link) wählt den Bundespräsidenten(Interner Link) geheim. Sachabstimmungen, beispielsweise über Gesetzentwürfe(Interner Link), können nicht geheim erfolgen.