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Abgeordnete

Stephan Albani
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Stephan Albani

© Stephan Albani/Tobias Koch

Stephan Albani, CDU/CSU

Diplom-Physiker

Wortbildmarke der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt

Wahlkreisbüro

Langenhof 2
26160 Bad Zwischenahn

Unterm Berg 20
26123 Oldenburg

Profile im Internet

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
  • HörTech gemeinnützige GmbH, Oldenburg,
  • Beratung (bis November 2021)
  • Hörzentrum Oldenburg GmbH, Oldenburg,
  • Beratung (bis März 2023), monatlich, 450,00 EUR, Brutto


Funktionen in Unternehmen
  • Baskets Oldenburg GmbH & Co. KG, Oldenburg,
  • Mitglied des Beirates


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung, Berlin,
  • Mitglied des Beirates des Bildungsprojekts AHOI_MINT Cluster, ehrenamtlich
  • EMS - European Medical School, Oldenburg,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
  • Universität Bremen, Bremen,
  • Mitglied des Projektbeirates „BE WIZZARD“, ehrenamtlich


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Deutsches Studentenwerk e.V. (DSW), Berlin,
  • Mitglied des Kuratoriums
  • Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. (HGF), Berlin,
  • Mitglied des Senats
  • OFFIS e.V. - Institut für Informatik, Oldenburg,
  • Mitglied des Verwaltungsrates
  • Stiftung Teilhabe, Oldenburg,
  • Mitglied des Vorstandes
  • Wirtschaftsrat der CDU e.V., Sektion Oldenburg-Wilhelmshaven, Oldenburg,
  • Mitglied des Vorstandes

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.