Abgeordnete

Stephan Albani
© Stephan Albani/Tobias Koch
Stephan Albani, CDU/CSU
Diplom-Physiker

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 3. Juni 1968 in Göttingen; evangelisch-lutherisch; verheiratet; drei Kinder.
1987 Abitur in Norderstedt; 1989 bis 1994 Studium der Physik in Göttingen; Diplom-Physiker.
1996 bis 2018 geschäftsführender Gesellschafter der Hörzentrum GmbH Oldenburg; 2001 bis 2018 Geschäftsführer der HörTech gGmbH Oldenburg; 2007 bis 2018 geschäftsführender Vorstand des Clusters „Auditory Valley“, Hannover/Oldenburg; 2008 bis 2013 Prokurist des Medizinischen Versorgungszentrums am Evangelischen Krankenhaus Oldenburg gmbH; 2010 bis 2013 Mitglied im Beirat der Niedersächsischen Landesinitiative „LifeSciences“ des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums in Hannover; 2012 bis 2018 Leitung des Translational Research Center (TRC) im Rahmen des Exzellenzclusters „Hearing4All“; seit 2015 Co-Vorsitzender des „European TB Caucus“, Parlamentarier-Netzwerk zur Bekämpfung von Tuberkulose; seit 2018 Beisitzer im Bundesvorstand MIT - Mittelstands- und Wirtschaftsunion.
Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; 2016 bis 2017 Vorsitzender der Deutsch-Südosteuropäischen Parlamentariergruppe (Albanien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien) des Deutschen Bundestages; 2017 bis 2021 Vorsitzender der Deutsch-Irischen-Parlamentariergruppe; seit 2021 ordentliches Mitglied im parlamentarischen Begleitgremium Covid-19-Pandemie (Unterausschuss Corona).
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.