Abgeordnete

Dagmar Andres
© Dagmar Andres/ Georg Mevissen
Dagmar Andres, SPD
Referentin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 3. Dezember 1969 in Köln; römisch-katholisch; zwei Kinder.
1992 bis 1995 Berufsausbildung Steuerfachangestellte; 1995 bis 1996 Berufstätigkeit Steuerbüro/Wirtschaftsprüfer, parallel Fachhochschulreife auf zweitem Bildungsweg; 1996 bis 1999 berufsbegleitendes Studium mit Abschluss „Betriebswirtin Fachrichtung Steuerwesen“; 1998 bis 1999 berufsbegleitender Lehrgang Bilanzbuchhalterin mit Abschluss „geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK)“; 1995 bis 2012 Berufstätigkeit Steuerbüro/Wirtschaftsprüfer; 2012 bis 2017 Landtagsabgeordnete NRW; 2017 bis 2019 Amtsleitung Kämmerei und Steueramt; 2019 bis 2021 Projektentwicklung und Projektmanagement freier Kitaträger mit bilingualer Ausrichtung; 2021 Referentin öffentlich-rechtliches Bankeninstitut (Europaangelegenheiten, Politik und Verbände).
1986 Eintritt in SPD, diverse Vorstandspositionen im OV Schleiden; 2009 bis 2018 Stadtverordnete Erftstadt; 2012 bis 2017 Landtagsabgeordnete NRW; 2013 bis 2019 stellvertretende Vorsitzende des KV Rhein-Erft-SPD; seit 2014 Mitglied des Kreistages im Rhein-Erft-Kreis, dort finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion; seit 2016 diverse Vorstandspositionen im OV Erftstadt; seit 2018 Mitglied im Vorstand und Präsidium der NRWSPD; seit 2019 Vorsitzende des KV Rhein-Erft-SPD; seit 2020 stellvertretende Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Rhein-Erft-Kreis.
Mitgliedschaften: Hermann-Gmeiner-Fonds (SOS-Kinderdörfer); Verein Lebenshilfe Brühl, Erftstadt, Wesseling e.V.; AWO e.V.;Sonderspaß e.V.; Brühl euer-VfK e.V.; Brühl diverse regionale (Förder-)Vereine.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.