Abgeordnete

Christine Aschenberg-Dugnus
© Christine Aschenberg-Dugnus/ Laurence Chaperon
Christine Aschenberg-Dugnus, FDP
Rechtsanwältin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 22. September 1959 in Eppstein/Ts.; verheiratet; ein Kind.
1978 Abitur an der Herderschule Kassel; 1978 bis 1979 Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Gesamthochschule Kassel; 1979 bis 1985 Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg; 1986 Erstes Juristisches Staatsexamen; 1989 Zweites Juristisches Staatsexamen; 1992 bis 2001 Geschäftsführerin des Graduiertenkollegs „Nationales und Internationales Umweltrecht“ am Institut für Umweltschutz-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; Seit 2001 Rechtsanwältin in eigener Kanzlei;
2009 bis 2013 Wahl in den Deutschen Bundestag als Abgeordnete über die Landesliste Schleswig-Holstein, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit; 2011 bis 2013 Pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion; Seit 2017 erneut Mitglied des Deutschen Bundestages; In der 19. WP Mitglied im Ausschuss für Gesundheit als gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion; Mitglied der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft; Mitglied der Deutsch-Französischen Parlamentariergruppe; stellvertretendes Mitglied im Verteidigungsausschuss; stellvertretendes Mitglied für die Parlamentarische Versammlung der NATO (NATO PV);
Seit 1997 Mitglied der FDP; 1998 bis 2008 Gemeindevertreterin in Strande; 2001 bis 2009 Vorsitzende des FDP-Kreisverbandes Rendsburg-Eckernförde; 2003 bis 2009 Fraktionsvorsitzende der FDP-Kreistagsfraktion Rendsburg-Eckernförde; Seit 2003 Vorsitzende des Landesfachausschusses Gesundheitspolitik Schleswig-Holstein; 2014 bis 2018 Stellvertretende Vorsitzende, ab Mai 2018 Vorsitzende des Bundesfachausschusses Gesundheitspolitik der FDP.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenSchleswig-Holstein
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
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Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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