Abgeordnete

Maik Außendorf
© Peter van Loon
Maik Außendorf, Bündnis 90/Die Grünen
IT-Unternehmer

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 17. August 1971 in Hiltrup (jetzt Münster); verheiratet; zwei Kinder.
Nach dem Abitur 1991 Zivildienst in der Schwerstbehinderten-Selbsthilfe in Kehl am Rhein. 1992 bis 1998 Studium der Mathematik und Informatik in Münster, Diplom-Arbeit über Künstliche Neuronale Netzwerke (KI). Erste berufliche Station bei Siemens in Kolumbien, ab 1999 im Rheinland als Consultant und Niederlassungsleiter bei der Suse Linux AG. Ab 2004 Mit-Gründer und Geschäftsführer zweier IT-Beratungs- und Software Firmen im Open-Source-Umfeld.
Seit 2009 Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen, 2014 bis 2021 Stadtratsmitglied in Bergisch Gladbach und Sprecher der Stadtratsfraktion für Verkehr, Wirtschaft und Finanzen, ab 2020 auch Co-Fraktionsvorsitzender. Seit 2014 Mitglied im Vorstand des Bezirksverbands Mittelrhein. 2019 bis 2021 Sprecher des Kreisverbands Rhein-Berg. Bundestags-Kandidaturen in 2013, 2017 und 2021. 2021 erfolgreich in den Bundestag eingezogen. Seit Dezember 2021 Sprecher für Digitalpolitik der Bundestagsfraktion.
Mitgliedschaften: Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club e.V (ADFC), Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND), Deutscher Alpenverein e.V. Sektion Rheinland-Köln (DAV), Kölner Eis-Klub e.V., Ski-Club Girkhausen e.V.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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