Abgeordnete

Dorothee Bär
© Dorothee Bär/ Christian Weber
Dorothee Bär, CDU/CSU
Diplom-Politologin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 19. April 1978 in Bamberg; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Töchter und einen Sohn.
Altstipendiatin der Hanns-Seidel-Stiftung e.V.; Studium der Politikwissenschaften an der Hochschule für Politik in München und am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin; Abitur in Bamberg am Franz-Ludwig-Gymnasium 1999; Highschool-Diploma in Grayslake, Illinois, USA 1996.
Eintritt in die Junge Union 1992, Eintritt in die CSU 1994, Haßberge, seit 2001 Mitglied im CSU-Parteivorstand, 2001 bis 2003 Landesvorsitzende des RCDS in Bayern, 2003 bis 2007 stellvertretende Landesvorsitzende der Jungen Union Bayern, 2008 bis 2012 stellvertretende Bundesvorsitzende der Jungen Union Deutschlands, seit 2008 Kreisrätin im Landkreis Haßberge, 2009 bis 2013 Stellvertretende Generalsekretärin der CSU, seit 2010 Vorsitzende des CSU-Netzrates, seit 2011 Vorsitzende des CSUnet, seit 2011 stellvertretende Bezirksvorsitzende der CSU Unterfranken, stellvertretende Kreisvorsitzende der Frauen Union.
Mitglied des Bundestages seit 2002; 2009 bis 2013 Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, seit Dezember 2013 bis März 2018 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur,
März 2018 bis Dezember 2021 Staatsministerin im Bundeskanzleramt und Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung.
Seit Dezember 2021 stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Familie und Kultur.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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