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Abgeordnete

Karl Bär
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Karl Bär

© Karl Bär/Jörg Farys

Karl Bär, Bündnis 90/Die Grünen

Agrarökonom

Wortbildmarke der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt

Wahlkreisbüro

Marienstraße 3
83607 Holzkirchen


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • Umweltinstitut München e.V., München,
  • Angestellter, Kündigungsschutz


Funktionen in Unternehmen
  • Gemeindewerke Holzkirchen GmbH, Holzkirchen,
  • Mitglied des Aufsichtsrates (bis Dezember 2021)
  • Raiffeisenbank Holzkirchen-Otterfing eG, Holzkirchen,
  • Mitglied der Vertreterversammlung (ab 22.11.2022)


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Frische Küche Holzkirchen gKU, Holzkirchen,
  • Mitglied des Verwaltungsrates (bis Dezember 2021)
  • Gemeindliche Einrichtungen und Abwasser Holzkirchen (GEA) KU, Holzkirchen,
  • Mitglied des Verwaltungsrates (bis Dezember 2021)
  • Landkreis Miesbach, Miesbach,
  • Mitglied des Kreistages
  • Marktgemeinde Holzkirchen, Holzkirchen,
  • Mitglied des Marktgemeinderates (bis Dezember 2021)


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP, Stuttgart,
  • Mitglied des Fachbeirates „Bauphysikalische Gestaltung urbaner Oberflächen für nachhaltige Lebens- und Umweltqualität in Städten“

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.