Abgeordnete
André Berghegger
© DBT/Thomas Trutschel
Dr. André Berghegger, CDU/CSU
Jurist
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 5. Juli 1972 in Osnabrück; aufgewachsen in Ostercappeln; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
1978 bis 1984 Grundschule und Orientierungsstufe in Ostercappeln; 1984 bis 1991 Gymnasium Bad Essen; 1991 bis 1992 Grundwehrdienst in der Barbara-Kaserne in Delmenhorst; 1992 bis 1995 Ausbildung im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst beim Landkreis Osnabrück; 1995 bis 2000 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück; 2000 bis 2002 Referendariat; Wintersemester 2003 bis 2004 Promotion an der Universität Osnabrück.
2004 bis 2006 Dezernent für Finanzen und Wirtschaft bei der Stadt Melle; November 2006 bis Oktober 2013 hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Melle.
Juni 2011 bis Oktober 2013 Mitglied im Präsidium des Niedersächsischen Städtetages (Oktober 2009 bis Mai 2011 stellvertretendes Mitglied); seit 2006 Mitglied des Verwaltungsrates, seit 2022 Vorsitzender des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Melle; 2009 bis 2013 Hauptausschuss der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) Niedersachsen.
1996 Eintritt in die CDU; 1996 bis 2001 Mitglied im Gemeinderat in Ostercappeln für die CDU; seit Oktober 2012 stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU im Landkreis Osnabrück.
Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; seit 17. Februar 2022 Mitglied des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung gewählt.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNiedersachsen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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