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Abgeordnete

André Berghegger
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André Berghegger

© DBT/Thomas Trutschel

Dr. André Berghegger, CDU/CSU

Jurist

Wortbildmarke der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt

Wahlkreisbüro

Oldendorfer Straße 69
49324 Melle


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Bonn,
  • Mitglied des Verwaltungsrates (bis 04.04.2022)
  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Frankfurt/Main,
  • Mitglied des Verwaltungsrates, jährlich, 6.955,00 EUR, Brutto, zuzüglich 2022, 600,00 EUR, Brutto
  • Kreissparkasse Melle, Melle,
  • Mitglied des Verwaltungsrates, monatlich, 305,00 EUR, Brutto (bis Dezember 2021)
  • Vorsitzender des Verwaltungsrates, monatlich, 630,00 EUR, Brutto (ab Januar 2022), zuzüglich 2022, 4.410,00 EUR, Brutto
  • Mitglied der Verbandsversammlung
  • Mitglied des Kreditausschusses
  • Landkreis Osnabrück, Osnabrück,
  • Vorsitzender des Kreistages, monatlich, 340,00 EUR, Brutto (bis 31.12.2021); (ab 01.01.2022), monatlich, 355,00 EUR, Brutto, zuzüglich 2022, 1.325,00 EUR, Brutto
  • Stiftung Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO), Berlin,
  • Stellv. Mitglied des Kuratoriums (bis 28.04.2022)


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Deutsches Institut für Lebensmitteltechnik e.V. (DIL), Quakenbrück,
  • Mitglied des Aufsichtsrates


Spenden und sonstige Zuwendungen für die politische Tätigkeit
  • Robert Bosch Stiftung GmbH, Stuttgart,
  • Übernahme Reisekosten, 2022, 6.388,49 EUR

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.