Etwas hat sich verändert
Die URL der Seite, die Sie versuchen, zu erreichen, hat sich verändert.
Sie werden umgeleitet in10Sek.
Abgeordnete

André Berghegger
© DBT/Thomas Trutschel
Dr. André Berghegger, CDU/CSU
Jurist

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 5. Juli 1972 in Osnabrück; aufgewachsen in Ostercappeln; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
1978 bis 1984 Grundschule und Orientierungsstufe in Ostercappeln; 1984 bis 1991 Gymnasium Bad Essen; 1991 bis 1992 Grundwehrdienst in der Barbara-Kaserne in Delmenhorst; 1992 bis 1995 Ausbildung im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst beim Landkreis Osnabrück; 1995 bis 2000 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück; 2000 bis 2002 Referendariat; Wintersemester 2003 bis 2004 Promotion an der Universität Osnabrück.
2004 bis 2006 Dezernent für Finanzen und Wirtschaft bei der Stadt Melle; November 2006 bis Oktober 2013 hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Melle.
Juni 2011 bis Oktober 2013 Mitglied im Präsidium des Niedersächsischen Städtetages (Oktober 2009 bis Mai 2011 stellvertretendes Mitglied); seit 2006 Mitglied des Verwaltungsrates, seit 2022 Vorsitzender des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Melle; 2009 bis 2013 Hauptausschuss der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) Niedersachsen.
1996 Eintritt in die CDU; 1996 bis 2001 Mitglied im Gemeinderat in Ostercappeln für die CDU; seit Oktober 2012 stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU im Landkreis Osnabrück.
Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; seit 17. Februar 2022 Mitglied des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung gewählt.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
---|
Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNiedersachsen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenFunktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Bonn,
- Mitglied des Verwaltungsrates (bis 04.04.2022)
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Frankfurt/Main,
- Mitglied des Verwaltungsrates, jährlich, 6.955,00 EUR, Brutto, zuzüglich 2022, 600,00 EUR, Brutto
- Kreissparkasse Melle, Melle,
- Mitglied des Verwaltungsrates, monatlich, 305,00 EUR, Brutto (bis Dezember 2021)
- Vorsitzender des Verwaltungsrates, monatlich, 630,00 EUR, Brutto (ab Januar 2022), zuzüglich 2022, 4.410,00 EUR, Brutto
- Mitglied der Verbandsversammlung
- Mitglied des Kreditausschusses
- Landkreis Osnabrück, Osnabrück,
- Vorsitzender des Kreistages, monatlich, 340,00 EUR, Brutto (bis 31.12.2021); (ab 01.01.2022), monatlich, 355,00 EUR, Brutto, zuzüglich 2022, 1.325,00 EUR, Brutto
- Stiftung Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO), Berlin,
- Stellv. Mitglied des Kuratoriums (bis 28.04.2022)
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Deutsches Institut für Lebensmitteltechnik e.V. (DIL), Quakenbrück,
- Mitglied des Aufsichtsrates
Spenden und sonstige Zuwendungen für die politische Tätigkeit
- Robert Bosch Stiftung GmbH, Stuttgart,
- Übernahme Reisekosten, 2022, 6.388,49 EUR
Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.